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Wie weit können wir Richtern noch trauen?
26|07|2010



Das Pfändungsverhalten der Landessparkasse zu Oldenburg mutet schon seltsam an, nachdem das Sparkassengesetz schon längst geändert wurde.

Ein Vorkommnis in einem Oldenburger Landgerichtssaal hat mich nachdenklich werden lassen und auch gleichzeitig schreckliche Vorstellungen in mir geweckt. 

Ein für die Öffentlichkeit scheinender lapidarer Prozesstermin wegen angeblicher übler Nachrede wurde zum wiederholten Male vom Vorsitzenden Richter Plagge wegen entschuldigten Nichterscheinens eines von den Beklagten geladenen Zeugen vertagt. Ein solcher Vorgang ist in der deutschen Gerichtsbarkeit durchaus gewöhnlich und nicht besonders spektakulär.

Die Brisanz schlummert in diesem besonderen Fall aber im Hintergrund des Geschehens. Es geht vordergründig um den Straftatvorwurf der üblen Nachrede – basierend auf einem Flugblatt, auf dem die Namen bestimmter Personen [unter andern auch die von Oldenburger Richtern und sonstigen Justizmitarbeitern, bis hin zum Ex-Ministerpräsidenten Wulff und einigen seiner Kabinettsmitglieder] im Zusammenhang mit den ungesetzlichen Geschäftspraktiken – basierend auf dem NS § 16/2 vom 3. Juli 1933 – der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] aufgezeigt und angeprangert werden. Die Verfasser dieses Flugblattes versucht man nun mittels Strafverfolgung und einer Anklage wegen übler Nachrede mundtot zu machen.

Der von der Angeklagtenseite schon zu Beginn des Prozessmarathons als Zeuge geladene Oberlandesgerichtspräsident Dr. Kircher hat es am 22. Juli nun schon zum dritten Mal geschafft, sich den Fragen der Angeklagten zu entziehen, indem er Erkrankung, unaufschiebbare Termine, oder wie zuletzt geschehen, urlaubsbedingte Ortsabwesenheit als Begründung für sein Fernbleiben anführte, oder vermutlich mit Wissen und Billigung des Vorsitzenden Richters – dessen Dienstvorgesetzter er obendrein ist - auch nur vorschob.

Er will scheinbar mit allen Mitteln verhindern, dass er auf Fragen bezüglich seiner Haltung oder gar Verstrickung in den Komplex LzO Rede und Antwort stehen muß und offenlegen zu müssen, ob er bei seiner Einlassung bleibt, dass die LzO mittels eines Sondergesetzes aus der Zeit der NS-Diktatur heute immer noch das Sonderrecht genießt, nach dem sie unter Ausschluss jeder Gerichtsbarkeit gnaden- und rücksichtslos, oder besser hemmungs- und gesetzeslos  in das gesamte Vermögen ihrer Kunden hineinpfänden darf. [siehe unter www.bohrwurm.net]

Das ‚vermutlich mit Wissen des vorsitzenden Richters’ ist insofern tatsächlich begründet, weil nur wenige Augenblicke nach Ende der Vertagungsverhandlung der wegen urlaubsbedingter Ortsabwesenheit vom Vorsitzenden entschuldigte Dr. Kircher und der ihm das glaubende Vorsitzende Richter Plagge zeitgleich und gemeinsam von einem der Angeklagten in der Personalkantine des Landgerichts angetroffen wurden.

Wenn jetzt noch jemand sagt, dass röche nicht nach Rechtswillkür, der hat entweder ein total verstopftes Riechorgan, oder er ist selber in den in seinen Ausmaßen unerhörten LzO Skandal verwickelt.

Ewald Eden

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Kommentare

Horst Walzner | Wilhelmshaven
... zu diesem Thema, was in meinen Augen eine Frechheit sondergleichen darstellt, wie sich unsere "Hoheiten" gegenüber dem ganz gemeinen Volk verhalten, kann ich nur einen einzigen Spruch loslassen, der lautet:
"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Justiz!"


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18|08|09 Mit der LzO in de Ruin?
AGB Landessparkasse zu Oldenburg
www.bohrwurm.net


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