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Ursula Biest[er]: Häschenschule und Männerhaß
22|11|2010



Ursula Biester [CDU] während einer Live-Sendung des Nordwest Radios im Juni 2010.

In der Wochenendausgabe der WITZ [Wilhelmshavener Tageszeitung] vom 20. November 2010 schlägt Ursula Biester, Vorsitzende der Frauen-Union Wilhelmshaven, eine nur eingeschränkte Erweiterung des Sorgerechts für Väter vor: Nur die „ledigen Väter, die sich um ihre Kinder kümmern und regelmäßig Unterhalt zahlen, sollten das Sorgerecht einfordern können.“

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger [FDP] bereitet gerade eine umfassendere Stärkung des Sorgerechts für unverheitratete Väter vor, das durch Geburt automatisch eintrete.

Also, liebe ledige Väter:
Besorgt Euch schon einmal die neueste Ausgabe der Häschenschule und lest Euren Kindern regelmäßig daraus vor, laßt jede Lesestunde aber gleich von Euren Kleinen abzeichnen. Unterschreiben ist gemeint, nicht abmalen. Möglichst, bevor diese eingeschlummert sind bei der Gutenacht-Lektüre. Und dann anschließend gleich von einem Notar gegenzeichnen lassen [Notar-Notdienst für die Abendstunden gegen Aufpreis], der das ordnungsgemäße Gekrakel der Sprösse/Sprössinen identitätsmäßig zuverlässig bestätigen kann. Der Vater könnte sich ja sonst auch Gekrakel in der nächsten KiTa gegen Entgelt [Lutscher] besorgen. Die demnächst von CDU und CSU gemeinsam geforderten Überwachungskameras für Privaträume würden diese Gegenzeichnungspflicht natürlich obsolet machen. 

Was Frau Biester mit ihrer Wortmeldung beabsichtigt, ist leicht zu durchschauen:
Wie in anderen Lebensbereichen auch sollen die sozialen und humanen Errungenschaften der 70er Jahre im Sinne einer Renaissance des Feudalismus und der Monarchie rückabgewickelt werden. Vor diesem Hintergrund versuchen konservative Politiker insbesondere, abgelutschte erzkonservative Positionen wiederzubesetzen [sie sind also keine Hausbesetzer, sondern Gedanken-Besetzer] wie z.B. das der heilen patriarchalen Familie, wo der – natürlich verheiratete – Grand Signeur und Ernährer sämtliche Schlüssel- und Bettgewalten innehat.

Männer, die keinen Fabrikbesitz oder Ländereien [oder Aufsichtsratsmandate bei der Stadt] vorweisen können, fallen hingegen in die Kategorie „Leibeigene“. Man kann auch gleich „Rechtlose“ oder „Gesetzlose“ sagen. In diese Kategorie fallen für Frau Biester eindeutig die ledigen Männer, die von ihren gebärenden Frauen nach erfolgreicher Abgabe von Zeugungsflüssigkeit auf dem Abstellgleis landen, weil diese „Mütter“ glauben, an dem Inhalt ihres Bauches ein Alleinbesitzrecht zu haben.

Wenn nun nach den Vorstellungen von Frau Ursula Biester gleichzeitig eine „Betragensnote“ im modernen Sorgerecht eingeführt werden soll für den rechtlosen Ledigvater, birgt das jedoch gewaltige Tücken und Tretminen in der Umsetzung:
Bei der Reform des vorher alttestamentarischen Scheidungsrechts im Jahre 1974 galt es als großer Wurf, daß man mit dem bis dahin geltenden „Verschuldensprinzip“ für das Scheitern einer Ehe brach. Bis dahin bemaß sich u.a. die Höhe des Unterhalts, aber auch nicht weniger bedeutsam das Sorgerecht, also die Frage, wer die gemeinsamen Kinder zukünftig aufziehen und prägen darf, danach, wer zu wieviel Prozent „schuld“ war am Ende der Zweisamkeit.

Dies hatte praktisch im Familienrechtsverfahren damals das sogenannte „schmutzige Wäsche waschen“ zur Folge, also das Zerpflücken von intimsten Details und Ereignissen vor Gericht, mit dem manchmal nicht nur aus Rache, sondern aus blanker Geldgier resultierenden Motivation, die Schuld am Scheitern der Ehe dem jeweils anderen Partner in die nicht mehr ordentlich im Flur geparkten Schuhe zu schieben.

Die dann folgenden Inszenierungen vor Gericht waren mitunter zerstörerischer als die ursprünglichen Konflikte innerhalb der Ehe.

Denn manchmal hatte man sich einfach nur auseinandergelebt, oder die erste Verliebtheit hatte abgenommen, um einer realitätsnäheren Sicht des jeweils anderen Platz zu machen. Oder der eine plante bereits eine neue Ehe und versuchte dies durch eine Intrige zu Lasten des noch bestehenden Ehepartners finanziell vorabzusichern. Welcher Mann möchte schon gerne zwei Frauen Unterhalt zahlen. Der zweite Frühling des einen Partners läßt dabei die erste Zweisamkeit verblassen und den Blick nur noch auf die Zukunft wenden. In nicht immer gerechter und angemessener Weise.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Würde sich Frau Ursula Biester mit ihren Qualitätsanforderungsprüfungen an ledige Männer durchsetzen, so hätte dies genau solch ein Revival der schmutzigen Wäsche zur Folge. Der sonst vom Gedeihen seines Sprosses/Sprössin außen vorbleibende Mann müßte sich umständlich und auf entwürdigende Art und Weise sein Recht, für das Kind einfach nur Vater zu sein, mühsam rechtfertigen.

Das kann ja wohl nicht der Ernst von Frau Biester sein! Hat diese vielleicht irgendwelche Liebschaften vor ihrem jetzigen stadtberühmten Mann noch nicht vollständig verarbeitet und läßt hier ihre verborgenen Ressentiments an gleich dem gesamten Männerkollektiv aus?


Ihre „Logik“ paßt gut zu dem Phänomen ihrer Partei, die die einzige Partei in Deutschland ist [zusammen mit der CSU], in der ausgerechnet diverse Frauen eine Frauenquote für Positionen innerhalb der Partei ablehnen. Treu dem patriarchalen Duckmäuser- und Kleinmachprinzip. Scheinbar zurückhaltend wollen sie die ganze Macht, aber wollen dabei ihre feinen Hände nicht schmutzig machen. Sie lassen lieber ihre Hanserln agieren. Das ist schicker. Leider hilft es den von manchen „starken“ Frauen, die ihr Mutterrecht etwas überstrapazieren, gechassten Männern leider überhaupt nicht weiter.

Kinder haben immer zwei Eltern. Eine Mutter und einen Vater. Egal ob die Mutter Alkoholikerin ist, oder der Vater tot, oder in Australien. Es spielt für die geistige und seelische Vater- und Mutterschaft überhaupt keine Rolle, in welchem Zustand der jeweilige Elternteil ist. Dies zeigen eindeutig moderne psychotherapeutische Langzeitbeobachtungen. Und es sagt einem auch der gesunde Menschenverstand.

Und ein Kind hat IMMER den RICHTIGEN Vater und die RICHTIGE Mutter. Unabhängig von Parteiabzeichen und Glaubenskongregation. Und sogar unabhängig von dem jeweils an den Tag gelegten Verhalten beider Elternteile, ganz zu schweigen vom Portemonnaise.

Das schließt nicht aus, daß Jugendämter bei zu krassen Grenzüberschreitungen einer oder beider Eltern eingreifen müssen, trotzdem sollten diese dies immer mit dem nötigen Respekt vor den biologisch-seelischen absolut nicht austauschbaren Eltern tun. Es geht hier vor allem um die innere Haltung.

Manchmal überschreiten Jugendämter ihre Kompetenzen, wenn sie die „besseren“ Eltern sein wollen. Und manchmal überschreiten auch Politiker oder Politkerehefrauen weit ihre öffentlichkeitswirksamen Kompetenzen, wenn sie ihren Mitbürgern vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben.

Manchmal aus einer gewissen Arroganz und Besserwisserei heraus. Frau Biester auf lokaler Ebene ist hier überhaupt kein Einzelfall. Auch auf Bundesebene beispielsweise gibt es inzwischen eine regelrechte Inflation von Besserwissern, vor allem bei FDP und CDU/CSU, die den anderen vorschreiben wollen, wie die menschliche Wertelandschaft auszusehen hat. Und zwar am besten so, daß nebenbei gleich noch die Kassen klingeln bei den Auftraggebern des dahinterstehenden Finanz- und Sachkapitals. Bei Frau Biester scheint es sich allerdings lediglich um eine Profilneurose zu handeln. Sie stand halt schon lange nicht mehr in der Zeitung.

Wie gut, daß wir unser schönes Heimatblatt haben, das alles, was unsere Helden in Wilhelmshaven so von sich geben, gleich gebieterisch und unreflektiert wiedergeben!

Ein Hoch auf die Vierte Gewalt! Prost!


Heidi Berg

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