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Deutsche Umwelthilfe stoppt Daimlers irreführende Werbung für die Mercedes S-Klasse
29|08|2013



Für den Umsatz tun Konzerne beinahe alles, irreführende Werbung ist längst ein Teil davon.

Landgericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung – Daimler AG darf ab sofort nicht mehr mit unzutreffenden Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen für spritdurstige Modelle der neuen S-Klasse werben

Der Daimler AG ist es ab sofort untersagt, mit geschönten Angaben zu Spritverbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Effizienzklassen für die PS-stärksten neuen Mercedes-Benz S-Klasse-Modelle zu werben. Mit dem Beschluss über eine entsprechende einstweilige Verfügung [Az: 35 O 76/13 KfH] vom vergangenen Donnerstag [21. August 2013] folgt das Landgericht Stuttgart in vollem Umfang einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. [DUH].

Unter dem Slogan „Vision erfüllt“ startete Daimler eine groß angelegte Marketingkampagne für sein neues Flaggschiff, die neue „S-Klasse“. Dabei versprach der Autobauer für alle Modelle der S-Klasse CO2-Emissionen von maximal 213 bzw. 225 g/km und günstige CO2-Effizienzklassen von D bis A. Tatsächlich erreichen die spritdurstigsten Modelle „S 63 AMG 4Matic lang“ und „S 63 AMG“ jedoch nur die Effizienzklassen „F“ und „E“. Die offiziellen CO2-Emissionen dieser Modelle sind mit 242 g/km bzw. 237 g/km erheblich höher als in der Werbung teilweise angegeben. Auch die Spritverbräuche dieser beider Modelle sind höher als von Daimler in den beanstandeten Anzeigen beworben.

„Mit dem Gerichtsbeschluss wird einem besonders dreisten Fall von Verbrauchertäuschung ein Riegel vorgeschoben“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die schnelle und klare Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts. Indem Daimler in seiner Werbeoffensive die beiden schlechtesten Effizienzklassen „E“ und „F“ unter den Tisch fallen lasse und die hohen Verbräuche und CO2-Emissionen der beiden AMG Modelle verschweige, habe der Konzern potenzielle Autokäufer und die gesamte Öffentlichkeit hinters Licht geführt. Resch: „Es ist ganz einfach: Mit den geschönten Bandbreiten bei CO2-Effizienzklassen, Spritverbräuchen und CO2-Emissionen sollte die neue S-Klasse insgesamt als umweltverträglicher erscheinen als sie tatsächlich ist.“

Die DUH hatte die Daimler AG zunächst außergerichtlich aufgefordert, die Werbung mit unzutreffenden CO2-Effizienzklassen, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen zu unterlassen. Der Stuttgarter Konzern zeigte sich jedoch uneinsichtig und verteidigte die irreführende Werbung u.a. mit der Schutzbehauptung, zum Zeitpunkt des Druckunterlagenschlusses für das Werbematerial hätten die Emissions- und Spritverbrauchswerte für die beiden am höchsten motorisierten S-Klasse Modelle noch nicht vorgelegen. Die DUH konnte das Gericht davon überzeugen, dass bereits Wochen vor der  Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen die Emissions- und Spritverbrauchswerte auch der AMG S-Klassen Modelle bereits festgestanden hatten und von Daimler hätten veröffentlicht werden können. Als sei die Sache damit ausgestanden, setzte der Autokonzern zudem seine Kampagne mit großflächigen Anzeigen unverändert fort. Daraufhin stellte die DUH beim Landgericht Stuttgart den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem nun stattgegeben wurde.

„Das unlautere Verhalten des Autobauers hat das Landgericht Stuttgart jetzt untersagt. Es ist dem Antrag der DUH in allen Punkten gefolgt. Konkret ordnete das Gericht an, dass Daimler es zu unterlassen habe, bei den beanstandeten Anzeigen für die Mercedes-Benz S-Klasse unzutreffende Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen zu machen“, erläutert Rechtsanwalt Tobias Bulling von der Berliner Kanzlei Gentz und Partner, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertritt. Die Richter hätten damit in vollem Umfang die Überzeugung der DUH bestätigt, wonach Daimler gegenüber seinen potenziellen Kunden versucht habe, den Anschein zu erwecken, dass die Fahrzeuge der S-Klasse umweltschonender seien und geringere Betriebskosten für den benötigten Kraftstoff aufwiesen als dies tatsächlich der Fall ist.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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