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Problem Kühlgeräteentsorgung



Nachhaltige Entsorgung erspart langfristig die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um eine einmal verdreckte Umwelt wieder zu rekultivieren.

20-02-2018 – Bundesregierung muss vorbildliche europäische Entsorgungsstandards verbindlich festlegen

Unsachgemäße Entsorgung alter Kühlschränke heizt den Klimawandel mit jährlich bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalente an – Behörden schauen weg – Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung ein sofortiges Ende des Entsorgungsnotstandes bei Kühlgeräten – Vorbildliche europäische Entsorgungsstandards müssen vollständig in die Behandlungsverordnung übernommen und verpflichtend werden.

Deutschland stellt sich gerne international als Vorbild beim Recycling dar. Bis heute zehrt die Bundesregierung von den früheren Übererfüllungen europäischer Standards und umweltpolitischen Erfolgen durch den ehemaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer. Die Deutsche Umwelthilfe [DUH] stellt fest, dass viele deutsche Recyclingstandards inzwischen überholt sind. Besonders problematisch ist die Situation bei der Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte, denn aufgrund veralteter Entsorgungsstandards und unsachgemäßer Praktiken gelangen jährlich bis zu eine Million Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre und lassen die von Deutschland festgelegten Klimaschutzziele in noch weitere Ferne rücken.

Auf dieses Problem weist die DUH bereits seit vielen Jahren hin. Inzwischen sind viele EU-Staaten am unterdurchschnittlichen deutschen Entsorgungsstandard für Kühlgeräte vorbeigezogen. Europäische Normungsgremien haben exzellente Entsorgungsstandards [EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4] erarbeitet, die aber bezeichnenderweise von der bisherigen Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden. Die DUH fordert von einer neuen Bundesregierung, diese europäischen Standards verbindlich in die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronikgeräte aufzunehmen. Diese wird aktuell erarbeitet und soll Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, einschließlich der Verwertung, des Recyclings und der Vorbereitung zur Wiederverwendung festlegen.

Das bisherige Regelwerk zur Entsorgung von Kühlgeräten – die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [TA Luft] – ist veraltet und beinhaltet große Spielräume zum Betrügen bzw. erschwert eine wirksame Kontrolltätigkeit der Behörden. Diese Spielräume werden nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes auch mit dem aktuell vorliegenden Entwurf der überarbeiteten TA Luft jedoch nicht geschlossen. Vertreter des Bundesumweltministeriums argumentieren zudem, dass die TA Luft nicht das geeignete Regelwerk sei, um im Detail technische Entsorgungsnormen und Auditprozesse für Kühlgeräte festzulegen.

"Da das Bundesumweltministerium die vollständige Übernahme vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards für Kühlgeräte in die TA Luft bisher verweigert, ist zu befürchten, dass eine erneute schwarz-rote Bundesregierung den fatalen Kurs zu Lasten des Klimaschutzes beibehält. Hinzu kommt, dass neue Regelungen in der TA Luft erst nach fünf Jahren für Altanlagen gelten sollen. Dadurch würde das Problem der unsachgemäßen Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte, selbst bei einer vollen Integration europäischer Entsorgungsstandards, unnötigerweise weiter verschleppt", erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Reschs Einschätzung führt daher kein Weg an der nationalen Übernahme der europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 in der Behandlungsverordnung vorbei.

EU-Länder, wie Frankreich, die Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz setzen bereits Maßstäbe beim Kühlgeräterecycling, weil sie die europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben. Dort müssen die Entsorger von Kühlgeräten Nachweise erbringen, was an behandelten Geräten in die Anlagen reingeht und wie viel Kälte- und Treibmittel aus den Kühlschränken und Truhen tatsächlich rausgeholt wird. Zudem werden Mindestentnahmemengen von Klimagasen verbindlich vorgeschrieben. Solche Vorgaben fehlen bislang in Deutschland und führen zu einer unsachgemäßen Kühlgeräteentsorgung in der Breite.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Hintergrund:
Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotenzial von 2,8 Tonnen CO2. Das entspricht dem CO2-Ausstoß eines Mittelklasse-Fahrzeugs mit einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern. Durch die Vorgabe kontrollierbarer Entsorgungsstandards beim Kühlgeräterecycling kann ohne großen Aufwand und ohne teure Förderprogramme jährlich die Freisetzung von Klimagasen in der Größenordnung von bis zu einer Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verhindert werden. Exzellente europäische Entsorgungsstandards sind die Normen EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4, die bereits in anderen europäischen Ländern vorgeschrieben werden.



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