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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung
von NRW...
01|12|2009



Rainer Baake, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, beim Besuch der Zeche Rüstersiel in Wilhelmshaven 2008.

....Drucksache 14/9853 und zum Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie am 27.11.2009

Mit o.g. Gesetzentwurf schlägt die Landesregierung u.a. vor, die Befristung des  Gesetzes zur Landesentwicklung [LEPro] um zwei Jahre bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben beantragt, darüber hinaus die gesetzlichen Festlegungen zur Energiewirtschaft als Allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung aus dem LEPro ersatzlos zu streichen. Die Initiative zielt erkennbar darauf ab, das Kohlekraftwerk Datteln, dessen planungsrechtliche Grundlage durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW entfallen ist, im Nachhinein genehmigungsfähig zu machen – ohne dass dies in der Begründung des Änderungsantrages kenntlich gemacht wird.

Dies vorangestellt nehme ich zu einem Teil der übersandten Fragen wie folgt Stellung:

Block I, Fragen 1 und 2 
Nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen soll der Gesetzgeber alle klimapolitischen Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung Erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem „Gesetz zur Landesentwicklung“ streichen, um das Landesrecht an ein halb fertig gestelltes Kohlekraftwerk anzupassen. Bei diesen Zielen handelt es sich ausweislich § 26 des LEPro um „Allgemeine Ziele der Raumordnung“. Die beabsichtigte Änderung steht damit in klarem Widerspruch zu § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch [BauGB]. Danach sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Was vorliegend von den Koalitionsfraktionen CDU und FDP beantragt ist, ist das genaue Gegenteil: landesraumordnerische Ziele sollen derart geändert werden, dass sie der Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung des Kohlekraftwerks Datteln nicht mehr entgegenstehen.

Ich halte den Vorschlag zudem für unvereinbar mit den in § 2 Abs. 2 Bundesraumordnungsgesetz [ROG] normierten und gemäß § 4 Abs. 1 ROG zwingend zu berücksichtigenden raumordnerischen Grundsätzen. Insbesondere heißt es in § 2 Abs. 2 Ziffer 6 ROG:
„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.“

Vor diesem Hintergrund kann, sollte der Änderungsantrag beschlossen werden, von einer sachgerechten Abwägung offensichtlich keine Rede sein. Der Vorschlag ignoriert darüber hinaus, die international verabredeten Klimaziele.
 
Die Begründung für den völligen Verzicht des Gesetzgebers auf klimapolitische Gestaltung überzeugt nicht. Der Landesentwicklungsplan [LEP] ist „nur“ eine Rechtsverordnung. Er soll auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms Ziele der Raumordnung für die Gesamtentwicklung des Landes festlegen [§ 17 LPIG]. Nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen sollen aber gerade alle klimapolitisch bedeutsamen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm, dem Gesetz [!], gestrichen werden. 

Des Weiteren plant die Landesregierung offensichtlich, den Landesentwicklungsplan zu ändern mit dem Ziel einer nachträglichen Legalisierung des Kohlekraftwerks Datteln. Die Landesregierung strebt noch in diesem Jahr einen Aufstellungsbeschluss an und sieht den „erheblichen Vorteil“ darin, dass „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“ bei raumbedeutsamen Planungen und Entscheidungen als „Erfordernisse der Raumordnung“ zu berücksichtigen sind [§ 4 Abs. 1 ROG].

Dem Landtag von Nordrhein Westfalen ist zu wünschen, dass er seine Verantwortung als Gesetzgeber erkennt und im Raumordnungsrecht die erforderlichen Vorgaben für den Klimaschutz verankert.
 
Block III, Frage 3 bis 8
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zeigt, dass die Dimensionen der klimapolitischen Herausforderung noch nicht erkannt werden. Es besteht ein weitgehender Konsens in der Staatengemeinschaft, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit beschränkt werden muss.

Ansonsten sind Schäden zu erwarten, die die Welt vor unlösbare ökonomische Probleme stellen werden.

Um das 2 Grad-Ziel mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erreichen, dürfen die globalen Treibhausgasemissionen spätestens ab 2020 nicht mehr wachsen und müssen bis 2050 mindestens halbiert werden. Beim G 8 Gipfel in Italien im Juli 2009 haben die Regierungschefs eine Reduktion der Treibhausgase in den Industriestaaten um „mindestens 80%“ bis 2050 verabredet.

Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene bekennt sich zu diesem Ziel.
 
Die Emissionen des wichtigsten Treibhausgases CO2 lagen im Basisjahr 1990 in Deutschland bei rund 1.000 Mio. Tonnen. Derzeit liegen sie bei 832 Mio. Tonnen [2008]. Eine Reduktion um mindestens 80% bedeutet, dass sie in nur 4 Jahrzehnten auf unter 200 Mio. Tonnen gedrückt werden müssen. Zu diesem Ziel werden alle Sektoren, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Handel/Gewerbe/Dienstleistungen und die privaten Haushalte beitragen müssen.
 
Zum Vergleich:
Allein die Emissionen der derzeit 10 genehmigten und der 17 geplanten Kohlekraftwerke [einschließlich Datteln], die 50 Jahre und länger laufen sollen, würden Emissionen von fast 180 Mio. Tonnen CO2 verursachen. Hier wird deutlich, dass es zwischen den international verabredeten Klimazielen und dem Bau von neuen Kohlekraftwerken einen unauflösbaren Widerspruch gibt.


Die Klimaziele werden nur zu erreichen sein, wenn es im Energiesektor, der für fast die Hälfte der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, zu einem Technologiewechsel kommt. Wir werden unsere Energieversorgung schrittweise vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen müssen.

CCS stellt keinen Ausweg dar. Die unterirdischen Speicherkapazitäten sind endlich.

Wir werden sie nur ein Mal füllen können. Falls sich CCS als verantwortbar und beherrschbar erweisen sollte, sollten die Kavernen für die „prozessbedingten Emissionen“ aus der Industrie reserviert werden. Für die gibt es nach heutigem Kenntnisstand keine Vermeidungsalternative. Wer eine eigene Stahl-, Zement-, und Chemieindustrie in Deutschland erhalten will, muss daher eine Lösung für die ca. 80 Mio. Jahrestonnen CO2 aus diesem Bereich aufzeigen. NRW ist von einer Antwort auf diese Frage massiv betroffen.

Vor diesem Hintergrund halte ich einen Verzicht des Landesgesetzgebers auf Ziele und Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, für nicht verantwortbar. Stattdessen sollten Regierung und Parlament des größten Bundeslandes diskutieren, welchen Beitrag NRW zu den Klimazielen des Bundes [-40% Treibhausgase bis 2020 und -80% bis 2050 gegenüber 1990] leisten will und sodann die Grundsätze und die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 6 ROG im Landesraumordnungsrecht verankern. Vorhaben wie die Errichtung von neuen Kohlekraftwerken, die der Erreichung der Klimaziele diametral entgegenstehen, sind raumordnerisch auszuschließen.

Der schrittweise Umstieg auf 100% erneuerbare Energien ist als Ziel der Raumordnung und Landesplanung festzuschreiben und es sind die dafür erforderlichen Standorte und Flächen raumordnerisch zu sichern.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Anm. d. Redaktion:
Hier geht es um reine Lobbyarbeit, d. h. wenn man vor Gericht nicht mehr weiterkommt, dann bemüht man die politische Instanz und versucht durch Gesetzesänderungen die Justiz auszuhebeln.
In letzter Konsequenz könnte es sein, dass das Land Nordrheinwestfalen das irgendwann als Vielfaches aus ihrem Bruttoinlandsprodukt zurückzahlen müßte. Hinzu käme ein enormer Nachholbedarf in Sachen Nachrüstung mit erneuerbaren Energieen.

Wir haben dieses Beispiel hier abgebildet, weil es exemplarisch ist für die Auseinandersetzung zwischen Lobbyisten, deren einziger Gedanke es ist, ihren Profit zu maximieren und den Antagonisten, die versuchen die Innovation in Sachen "Vernunft und Nachhaltigkeit" für die kommenden Generationen voranzutreiben.
Um das Thema zu vertiefen sollten sie auch die
Pressemitteilung lesen.



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