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Diesel-Lobby scheitert vor Gericht:
Berliner Umweltzone ist wirksam und rechtens
11|12|2009



Berliner Luft...die könnte auch zusätzlich mit der vermehrten Benutzung von Fahrrädern regenerieren - Projekte gibt es schon.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Umweltzone in Berlin – Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten noch bis zum 31. Dezember 2009 330 Euro Barförderung für den Einbau eines Rußpartikelfilters – Gerichtsentscheid ist eine „schallende Ohrfeige“ für den ADAC


Berlin - Als einen entscheidenden Fortschritt für den Gesundheits- und Klimaschutz wertet die Deutsche Umwelthilfe e.V. [DUH] das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Umweltzone. „Das Urteil wird zu einer Verschärfung aller anderen Umweltzonen in Deutschland führen,“ sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

„Neben Berlin wird in etlichen Umweltzonen ab dem 1.Januar 2010 die Einfahrt für Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten verboten. Das bewundernswert klare Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den ADAC.“ Der ADAC unterstützt in mehreren Städten Musterklagen von Autofahrern und bestreitet den nachgewiesenen Rückgang der Feinstaubemissionen in Umweltzonen.

Damit versuche der ADAC eines der wichtigsten Steuerungselemente für die Luftqualität in Städten zu demontieren. „Mit diesem Urteil ist auch der letzte Versuch der Dieselstinker-Lobbyisten gescheitert, die Scharfstellung der Berliner Umweltzone zum 1. Januar 2010 zu stoppen,“ sagte Resch.

Resch forderte die Besitzer von Dieselfahrzeugen auf, noch bis zum 31. Dezember 2009 die Barförderung von 330 Euro für den Einbau eines Dieselrußfilters zu nutzen. Die DUH werde in Berlin und Hannover mit verstärkten „Feinstaub-Kontrollen“ ab Januar 2010 prüfen, ob dann tatsächlich nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den Umweltzonen unterwegs sind.

Stichprobenartige Zählungen der DUH an der Messstation am Potsdamer Platz in Berlin hatten im Juni 2009 ergeben, dass sechs Prozent der Fahrzeuge regelwidrig ganz ohne Plakette bzw. mit einer roten Plakette in der Umweltzone unterwegs waren. Fahrzeuge mit gelber Plakette können mit einem Dieselrußfilter nachgerüstet werden und erhalten dann eine grüne Plakette für die Einfahrt in die Umweltzone.


Die Berliner Richter haben am Mittwoch die Klagen von elf Klägern mit Unterstützung des ADAC gegen die Umweltzone in Berlin abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat damit die Messdaten der Berliner Senatsverwaltung bestätigt, dass die Umweltzone die verkehrsbedingte Feinstaub- und Stickoxidbelastung entscheidend reduziert.

Das Gericht stellte klar, dass es nicht um ein völliges Fahrverbot gehe, sondern den Ausschluss der am höchsten emittierenden Fahrzeuge. Die Senatsverwaltung habe die Verantwortung, die Gesundheit seiner Bürger vor akuter Gefährdung zu schützen, weil die Feinstaub-Grenzwerte an der Messstelle Frankfurter Allee 2009 an bereits 37 Tagen überschritten wurden.

Das Gericht bestätigt damit die Notwendigkeit einer drastischen Reduktion der zu hohen Stickoxid- und Dieselrußpartikelemissionen.


Die Berliner Umweltzone hat gezeigt, wie effektiv Umweltzonen die klima- und gesundheitsschädlichen Dieselrußpartikel reduzieren. Innerhalb eines Jahres sind Dieselrußbelastungen um bis zu 24 Prozent im gesamten Berliner Stadtgebiet zurückgegangen. Resch geht davon aus, dass die rund 40 deutschen Kommunen mit Umweltzonen als Folge der ab 2010 zusätzlich einzuhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte dem Beispiel von Berlin und Hannover folgen werden und nurmehr Fahrzeuge mit grünen Plaketten einfahren lassen.

Die damit verbundene Reduzierung der Rußemissionen ist nach Erkenntnissen der NASA auch ein Beitrag zum Klimaschutz, da der Dieselruß das Abschmelzen der Gletscher beschleunigt. Weniger Ruß schützt die Arktis.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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