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AKW-Laufzeiten: Deutsche Umwelthilfe verklagt Justizministerin wegen verweigerter Akteneinsicht
05|03|2011



Mit Informationen zum Thema Laufzeitverlängerung bei Atomkraftwerken ist die Bundesregierung ziemlich knauserig.

Überraschende Kehrtwende von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger [FDP] bei Laufzeitenfrage nach wie vor rätselhaft – Zunächst hatte BMJ nur Laufzeitverlängerungen von maximal zwei Jahren und vier Monaten als im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig eingestuft, dann aber acht bis 14 Jahre akzeptiert – Einsicht in Schriftstücke durch DUH gefährdet angeblich „Funktionsfähigkeit der Bundesregierung“ – Hintergründe der Entscheidung berühren die laufende verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung

Eine unvermittelte Kehrtwende von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP] vor der Entscheidung über die bis zu 14-jährige Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke hat nun ein gerichtliches Nachspiel.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. [DUH] klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Ministerin, weil sich das Bundesjustizministerium weigert, der Umweltorganisation Einsicht in interne Vermerke und sonstige Schriftstücke zu gewähren, die sich mit der Frage beschäftigen, was unter einer „moderaten Laufzeitverlängerung“ zu verstehen ist. Leutheusser-Schnarrenberger weigert sich seit Herbst 2010 gegen die Akteneinsicht mit der Begründung, diese würde die „Funktionsfähigkeit der Bundesregierung“ gefährden. Die Klage der Umweltorganisation stützt sich auf klare Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes, IFG.

In der Auseinandersetzung geht es um eine bisher ungeklärte Merkwürdigkeit im an Merkwürdigkeiten reichen Entscheidungsprozess der Bundesregierung zu den Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke. Mitte August 2010 hatte sich das Justizministerium Medienberichten zufolge auf maximal zwei Jahre und vier Monate als „moderate“ und in der Konsequenz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtige Laufzeitverlängerung der alternden Meiler festgelegt.

Zwei Wochen später jedoch stimmte die Verfassungsministerin plötzlich einer Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren zu – also einer immerhin sechsmal längeren Frist.

„Welche juristischen Gründe Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu diesem spektakulären Kurswechsel veranlasst haben, ist bis heute weder von ihr selbst noch von sonst jemandem aus dem Justizministerium öffentlich erläutert worden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Gerade mit Blick auf die bevorstehende Auseinandersetzung über die Laufzeitverlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht sind aber die juristischen Argumente der Verfassungsministerin für ihren Positionswechsel von nicht zu unterschätzender Bedeutung“.


Die DUH geht davon aus, dass es seinerzeit im BMJ eine verfassungsrechtliche Bewertung gab und dass folglich entsprechende Akten vorhanden sind. Nach der Kehrtwende des Ministeriums hatte es in der Öffentlichkeit Spekulationen gegeben, die Ministerin, die nicht als überzeugte Anhängerin der Laufzeitverlängerung galt, sei von ihrem Parteivorsitzenden und Außenminister Guido Westerwelle unter Druck gesetzt worden.

„Die Ablehnung der Einsichtnahme ist mit dem Informationsfreiheitsgesetz nicht vereinbar. Das weiß auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Es gibt gute Chancen, dass die Öffentlichkeit und auch die Bundesverfassungsrichter am Ende erfahren, ob juristische oder eher doch politische Motive für die Positionierung des BMJ verantwortlich waren“, erklärt Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die Leiterin Energiewende und Klimaschutz der DUH und Autorin der Klage.

Einerseits hatte das BMJ bei seiner Verweigerung der Akteneinsicht argumentiert, die damalige Vorbereitung einer Gesetzesvorlage sei nicht Verwaltungs-, sondern Regierungstätigkeit und unterliege deshalb nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Doch dies widerspricht sehr eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der in der Begründung des IFG formulierte: „Die Vorbereitung von Gesetzen in den Bundesministerien als wesentlicher Teil der Verwaltungstätigkeit fällt ebenfalls in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes“.

Andererseits erklärte das BMJ die „Funktionsfähigkeit der Bundesregierung“ für gefährdet, weil im Fall der Einsichtnahme in die Akten durch die DUH der so genannte „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“  berührt würde. Bezeichnenderweise belasse es das BMJ bei dieser pauschalen Behauptung, ohne sich auch nur ansatzweise damit auseinanderzusetzen, warum gerade die Einsichtnahme in die konkret von der DUH bezeichneten Dokumente angeblich eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Regierung darstellen könnte, erklärte Ziehm. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügten jedoch derartig pauschale Behauptungen ausdrücklich nicht für eine Ablehnung.

Bestätigt wird die Rechtsauffassung der DUH zudem durch zwei aktuelle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Oktober 2010. Cornelia Ziehm: „Ich halte die Argumentation des BMJ gegen eine Akteneinsicht auf ganzer Linie für nicht überzeugend. Es drängt sich die Frage auf, was es denn Brisantes zu verbergen gibt, wenn sich ausgerechnet das Verfassungsressort in dieser Angelegenheit juristisch auf derart ungesichertes Gelände begibt.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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