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RSK-Bericht offenbart Grenzen der AKW-Sicherheit
21|05|2011



Neben der potentiellen nuklearen Bedrohung durch eventuelle Flugzeugabstürze droht noch jede Menge Ungemach von der Seite der Atommüllbeseitigung.

Als Entscheidungsgrundlage für Atomausstieg unbrauchbar

Kein Schutz gegen Flugzeugabsturz – Alle Reaktoren mit Sicherheitsmängeln unter Fukushima-Bedingungen – Reaktorsicherheitskommission spielt Entscheidung über Abschaltreihenfolge zurück an die Politik – Deutsche Umwelthilfe: „Pauschale Laufzeitbegrenzung sauberste Lösung“

Die ältesten Atomkraftwerke in Deutschland sind dem zufälligen oder gezielten Absturz einer Passagiermaschine mit anschließendem Kerosinbrand nahezu schutzlos ausgeliefert. Doch auch modernere Reaktoren halten voraussichtlich nicht Stand, wenn ein großes vollbetanktes Zivilflugzeug gezielt auf sie stürzt.

Mit diesem Befund bestätigt die Reaktorsicherheitskommission der Bundesregierung [RSK] frühere Studienergebnisse, die nach den terroristischen Angriffen des 11. September 2001 ermittelt wurden. Jenseits der bereits Mitte März, unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima stillgelegten ältesten Reaktoren, liefert die vorgestellte RSK-Stellungnahme zur „Robustheit“ der Sicherheit aller 17 Atomkraftwerke jedoch keine schlüssige Abschaltreihenfolge für die verbleibenden Reaktoren. Das Bild der Sicherheit bleibt diffus: Kein Reaktor erhält unter allen von der RSK begutachteten Aspekten gute Noten, keiner nur schlechte.

„Die neue Lehre aus Fukushima ist offenbar die alte: Es kann überall passieren und jederzeit“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Der Versuch der AKW-Betreiber, ihre Kraftwerke in der Vergangenheit statt mit teuren baulichen Maßnahmen mit preisgünstigen Nebelwerfern [„Vernebelungskonzept“] gegen gezielte Angriffe aus der Luft zu sichern, bis Militärmaschinen vor Ort eintreffen würden, sei 2006 endgültig gescheitert, als das Bundesverfassungsgericht den Abschuss von Flugzeugen mit unbeteiligten Passagieren für verfassungswidrig erklärte. Die Bundesregierung habe die „schutzlosen“ Altreaktoren Mitte März zu Recht unter Hinweis auf gezielte Flugzeugabstürze stillgelegt. Wer dies aber tue, müsse konsequenterweise auch darauf „reagieren, dass die RSK keinem der verbliebenen Reaktoren einen Persilschein ausstellt“.

Nachweise, dass die Reaktoren den Absturz mittlerer Passagiermaschinen standhalten, gebe es nicht. Sicher sei, dass keiner der Reaktoren, einen Treffer mit einer großen Verkehrsmaschine überstehe. Deshalb müsse die Regierung den Betreibern dieser Reaktoren eine Frist setzen, in der die Anlagen wirksam gegen einen Absturz gesichert oder aber abgeschaltet werden müssen. Es wäre willkürlich, wegen der Gefahr eines Flugzeugabsturzes die sieben ältesten Reaktoren sofort abzuschalten, bei den jüngeren AKW die Risiken aber zu ignorieren.

Der RSK-Stellungnahme ist nicht nur der enorme Zeitdruck anzumerken, unter dem die Experten standen. „In der gesetzten Frist war eine seriöse Sicherheitsüberprüfung aller 17 Reaktoren nicht im Ansatz zu schaffen“, erklärte der Reaktorsicherheitsexperte Wolfgang Renneberg vom Büro für Atomsicherheit in Bonn. Das mit dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke verbundene Risiko werde durch den RSK-Bericht nicht ausgewiesen. Der so genannte Stresstest sei deshalb „als Grundlage einer gesellschaftlichen Entscheidung über die Kernenergie unbrauchbar“.

Stattdessen hätte die Bundesregierung ihren Sicherheitsexperten von der RSK den Auftrag erteilen sollen, die deutschen Atomkraftwerke im Licht von Fukushima aber auf Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik zu bewerten, wie es das geltende Atomgesetz vorschreibe. Dabei hätten sich möglicherweise zahlreiche Defizite und Abweichungen ergeben, die als Grundlage für ein Ausstieggesetz hätten dienen können.

Eine systematische und umfassende Prüfung habe weder stattgefunden noch in der Kürze der Zeit stattfinden können. Diese Herangehensweise begünstige insbesondere alte Anlagen, in denen zum Ausgleich ihrer schwächeren Sicherheitsauslegung zusätzlich Maßnahmen zur Beherrschung von Notfallmaßnahmen vorgesehen seien, die es nach der zugrundeliegenden Sicherheitsphilosophie gar nicht geben sollte. Renneberg: „Im Ergebnis entspricht die Methodik einer Sicherheitsüberprüfung von Passagierflugzeugen, bei der eine altersschwache Maschine mit unzuverlässigen Triebwerken deshalb gut abschneidet, weil es noch Fallschirme an Bord gibt“.

Die RSK selbst weise darauf hin, dass „verschiedene Ansätze in den Bewertungskriterien nicht systematisch hinsichtlich ihrer Konsistenz untereinander sowie im Hinblick auf ihre Bedeutung für das bestehende gestaffelte Sicherheitskonzept der Anlage überprüft werden“ konnten, erläuterte Baake. Deshalb sei es nicht möglich „aus dieser Stellungnahme eine in sich schlüssige Abschaltreihenfolge jenseits der sieben Altreaktoren zu destillieren“, sagte der DUH-Geschäftsführer auch mit Blick auf vorab bekannt gewordene Vorstellungen der ebenfalls von der Bundesregierung einberufenen Ethikkommission. Darin hatte die so genannte Töpfer-Kommission angeregt, die Reaktoren „schnellstmöglich in der Reihenfolge ihres verbleibenden Risikos …“ abzuschalten.

Mit Blick auf eine zu erwartende Verfassungsklage der AKW-Betreiber gegen ein Abschaltgesetz mahnte Baake eine schlüssige Lösung an.

„Der RSK-Bericht hat bestätigt, dass auch alle deutschen Reaktoren erhebliche Sicherheitsdefizite diesseits und jenseits der Schwelle zum Restrisiko aufweisen. Alle Atomkraftwerke sollten deshalb im Rahmen eines Atomausstiegsgesetzes mit einer pauschalen Laufzeitbeschränkung als Kern abgeschaltet werden. Unser Vorschlag lautet: 28 Jahre.“ 

Damit würden die derzeit stillgelegten Reaktoren auch nach Ende des Moratoriums vom Netz bleiben. Noch in diesem Jahr ginge das AKW Grafenrheinfeld vom Netz, im kommenden Jahr liefe die Laufzeit des ohnehin kalten AKW Krümmel aus. Als letztes Kraftwerk würde im Frühjahr 2017 Neckarwestheim 2 abgeschaltet.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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