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Wenn der Gaspreis zum Alptraum wird...


...die GEW und ihre seltsamen Methoden

Mittwoch, den 10. Januar 2007 um 11:25 Uhr
von Heinz-Peter Tjaden


Gaspreise zu hoch?

Für Einsprüche gegen die Gaspreiserhöhungen interessiert sich
die GEW offenbar nicht. Das Wilhelmshavener Energieversor-
gungsunternehmen verschickt an alle Jahresrechnungen auf der
Basis der aktuellen Preise. Ob die Empfänger überhaupt in der
Lage sind, das zu durchschauen, ist für die GEW nicht von Belang.
_____________________________________________________

Die 77-jährige Christiene T. aus Voslapp hätte
die Rechnung beinahe einfach abgeheftet - und
den geforderten Nachzahlungsbetrag gezahlt.
Dies, obwohl ihr Sohn in ihrem Namen bereits vor
über einem Jahr Einspruch gegen Preiserhöhungen
eingelegt hat.

_____________________________________________________

Da wollte Sohnemann es wissen und forderte von der
GEW eine neue Jahresrechnung auf Basis der von seiner
Mutter akzeptierten Gaspreise.
Die Antwort: Machen wir nicht.
Begründung: “Bis zu einer Klärung der inzwischen
deutschlandweiten Preisgestaltungsfrage der Energie-
versorgungsunternehmen werden wir ausdrücklich
auf unsere ungekürzte Gesamtforderung aus der
Jahresrechnung bestehen, da wir unsere Preise keines-
falls als unbillig erachten, sondern als marktüblich und
unsere Preiserhöhungen zudem in wirksamer Weise erfolgt
sind.”

Flankierend ließ sich die GEW eine Schikane einfallen. Lastschrift-
aufträge von Protestlern werden nicht mehr ausgeführt: sie sollen
ihre Abschläge per Dauerauftrag zahlen. Aufsichtsratsvorsitzender
dieses Unternehmens ist übrigens der Wilhelmshavens Oberbürger-
meister Eberhard Menzel, der jeder Preiserhöhung zugestimmt hat.

Ins Bild der Ungereimtheiten passt auch: Das Sozialamt rechnet
nach 2sechs3acht4-Informationen für Sozialhilfeempfänger mit der
GEW viel zu hohe Abschläge ab.
_____________________________________________________

Der Bund der Energieverbraucher bleibt
übrigens dabei:
Verbraucher sollten ihre Gasrechnung
kürzen und sich dabei auf § 315 BGB
berufen.

_____________________________________________________

Den Musterbrief gibt es hier:
[www.ENERGIEVERBRAUCHER.de]

>Ergänzung:
§ 315 BGB
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden
bestimmt
werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die
Bestimmung nach
billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber
dem anderen
Teil.

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen,
so ist die
getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur
verbindlich, wenn
sie der Billigkeit entspricht. Entspricht
sie nicht der Billigkeit, so wird
die Bestimmung durch
Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die
Bestimmung
verzögert wird.


>Quellen:
Readers Edition
[Wenn der Gaspreis zum Alptraum wird]
...und:
2sechs3acht4
, die internette Zeitung:

[www.2sechs3acht4.de]
_____________________________________________________

Wie Sie sich gegen die Energiepreiserhöhungen zur Wehr
setzen möchten, finden Sie die nötigen Informationen
gesammelt auf den Seiten des: Bundes der Energieverbraucher:
[www.ENERGIEVERBRAUCHER.de]
_____________________________________________________

Gucken Sie auch öfter ´mal hier:

..Fiktive Interviews gelangen Sie über die folgenden Links:
"www.2sechs3acht4.de"
...oder hier:
"www.klageob.beeplog.de"
...oder hier:
"BASU >Fiktive Interviews"

...und zu den Karikaturen gehts hier:
"Demoktratieauffassung"
_____________________________________________________

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Wilhelmshavener Momente

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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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