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Verhinderte Einblicke -
Das Informationsfreiheitsgesetz wird zum Fehlschlag
10|01|2009



Beim Deutschen Journalistenverband können Sie sich eine Kurzinformation des IFG herunterladen.

Der „Stern“-Reporter Hans Martin Tillack darf nicht erfahren, was die Dienstwagen des Kanzleramts gekostet haben. Dies sei ein „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Zulieferer". Auch sein Antrag auf Einsicht in den Kalender des früheren Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier wird abgelehnt: Dies sei keine amtliche Information im Sinne des IFG.

Und die Flugdaten mutmaßlicher CIA-Jets werden unter Verschluss gehalten, weil eine Veröffentlichung „zu einer Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen führen“ könne. Journalisten stoßen bei Auskunftsbegehren nach dem IFG schnell an Grenzen. Die vielen Ausnahmen erfordern einen langen Atem - und die Bereitschaft, vor Gericht zu ziehen. Insgesamt wurden in drei Jahren weniger als 5.000 Anträge gestellt. Zapp über verhinderte Einblicke, die das Informationsfreiheitsgesetz zum Fehlschlag werden lassen.

Anmoderation:


Wissen Sie, wie man Behörden gewaltig auf die Nerven gehen kann? Verlangen Sie Akteneinsicht. Seit drei Jahren hat jeder Bürger in Deutschland das Recht, bei Bundesbehörden amtliche Informationen zu bekommen. Theoretisch jedenfalls. Denn, wie Sie sich sicher mühelos vorstellen können, geben die wenigsten Behördenleiter zum Beispiel gern preis, mit wem sie gerade auf Staatskosten Essen waren oder wie die Dienstfahrzeuge genutzt werden. Das Amtsgeheimnis ist zwar offiziell gefallen, aber eine ordentliche Behörde weiß schon, wie man Informationssuchenden das Leben schwer macht. Tina Schober mit einer Bilanz nach drei Jahren Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland.

Beitragstext:

Journalisten bei der Recherche. Die wenigsten nutzen dabei das Informationsfreiheitsgesetz,  kurz IFG. Ein Gesetz, dass allen Bürgern freien Zugang zu amtlichen Daten ermöglichen soll. Für Journalisten neue Recherchemöglichkeiten. Zumindest theoretisch. Denn hier stoßen sie auf Granit. Bundesministerien und -behörden verweigern immer wieder Einsicht in die Akten. In deutschen Behörden lebt immer noch das Amtsgeheimnis.

Seit 2006 soll das IFG für mehr Transparenz sorgen. Behörden müssen Informationen herausgeben, auch solche, die sie gerne unter Verschluss halten würden. Manfred Redelfs ist und an solche Informationen gekommen. Er wollte wissen, wer Agrarsubventionen erhält. Beantragte Akteneinsicht. Über das Ergebnis berichtete „Report München“, vom 25.02.2008: "Verblüffende Erkenntnisse decken wir auch in der Luftfahrtindustrie auf.

Auch Fluglinien, wie die Lufthansa, profitieren von sogenannten Agrarexportsubventionen." Manfred Redelfs, „netzwerk recherche“: „Wenn man also Hühnchen an Bord serviert bekommt und dieses Hühnchen fliegt gerade von Hamburg nach New York, dann kassiert die Lufthansa dafür Agrarexportsubventionen, denn es ist landwirtschaftliches Produkt, was die Außengrenzen der EU verlässt.“ Ohne IFG wäre das nicht öffentlich geworden.

Langer Atem

Redelfs war beteiligt am jahrelangen, zähen Ringen um das Gesetz. Akteneinsicht, für ihn ein Informationsgewinn. Manfred Redelfs: „Es ist qualitativ für die Recherche ja etwas gänzlich anderes, ob ich mich zufrieden geben muss, mit den möglicherweise ausweichenden mündlichen Auskünften eines Pressesprechers, oder ob ich in die Akten schauen kann. Denn da find ich möglicherweise Dinge, die mir der Pressesprecher freiwillig nie erzählt hätte.“ Bis der Antragsteller tatsächlich Akteneinsicht bekommt, ist es ein weiter Weg. Das Gesetz sieht keine klaren Fristen vor, Behörden können den Vorgang in die Länge ziehen - über Jahre. Manch Antragsteller muss vor Gericht, seinen Anspruch erstreiten.
Viele Ausnahmegenehmigungen

Der „Stern“ - Redakteur Hans-Martin Tillack, ist einer der wenigen, der hartnäckig blieb. Er beantragte Einblick in die Sponsoren-Listen der Bundesministerien. Wollte die Namen wissen. Die Behörden mauerten zunächst.
Hans-Martin Tillack, „Stern“: „Mithilfe des IFG konnte man ihnen relativ einfach die Pistole auf die Brust setzen und sagen, wir hätten gern diese Namen und sie hatten dann rechtlich keine Möglichkeit mehr sich auf irgendwelche Ausnahmeregelungen zu berufen.“

Das Gesetz hat davon viele. Zum Beispiel das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Damit können Behörden Akteneinsicht verwehren. Manfred Redelfs: „Wenn es mit den Ausnahmeregelungen im Gesetz, im Gesetz selbst nicht geht, dann vielleicht mit der Gebührenkeule, mit der man neugierige Bürger oder Journalisten auch auf Distanz halten kann.“ und 3.000 Euro Bearbeitungsgebühren musste „stern“ -Redakteur Tillack an die Bundesministerien zahlen. Über Monate zog sich seine Recherche. Tillack setzte sich schließlich über den Geist in deutschen Amtsstuben hinweg.
Keine Selbstverständlichkeit

Hans-Martin Tillack: „Bei einigen Ministerien war es so, dass ich mich beschweren musste. Zwischendurch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Beschwerde hat dann zum Teil geholfen auch die Ministerien zu überzeugen.“

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit: „Da muss man dann den Finger drauflegen und muss drauf achten und das ist auch mein Job, dass zumindest in dem Rahmen, in dem ein unbestreitbarer Anspruch des Betroffenen besteht, diese Informationen zu bekommen, sie dann auch herausgegeben werden. Das ist häufig keine Selbstverständlichkeit.“

Tillack berief sich immer wieder auf das IFG. Das Verteidigungsministerium musste den Namen seines größten Sponsoren preisgeben. „EADS“, der Rüstungskonzern und Auftragnehmer des Ministeriums. Hans-Martin Tillack: „Der Artikel selbst hat ziemlich viel Resonanz gefunden. Der wurde viel zitiert und hat auch dazu geführt, dass seitdem die Regierung auch offiziell die Sponsorennamen nennt, zumindest oberhalb einer bestimmten Schwelle. Also da hat der Artikel was bewirkt.“
Unklare Fristen

Viele Hürden, lange Wartezeiten, viele tagesaktuell arbeitende Journalisten schreckt das IFG eher ab.  Wochenlange Recherchen bei der „dpa“ in Hamburg undenkbar. Michael Ludewig, „dpa“: „Für die Tagespraxis einer Nachrichtenagentur ist das IFG völlig untauglich. Wir bekommen keinesfalls am Tag selbst die Auskunft, die wir benötigen. Sondern müssen uns drauf einstellen, dass es lange Fristen gibt und dass diese Fristen in der Regel von den Behörden nicht eingehalten werden.“ Das trifft bundesweit zu.

Viele Hürden auch auf Länderebene. In Brandenburg gab es schon 1998 das erste Landes-IFG. Zehn weitere kamen in den folgenden Jahren dazu. Fünf Länder, darunter Niedersachsen und Bayern, haben bis heute noch kein eigenes IFG.

Manfred Redelfs: „Ich halte es für eine Fehlentwicklung, dass wir mittlerweile einen Flickenteppich von Informationsfreiheitsgesetzen haben, die noch dazu sehr unterschiedliche Regelungen vorsehen, was Ausnahmetatbestände, Fristen und Kosten angeht. Und es führt auch dazu, dass ein allgemeiner Transparenzgedanke sich schlechter durchsetzt.“

Fehlende Transparenz

Drei Jahre Bundes-IFG mit ernüchternder Bilanz. Bei den Bundesministerien und -behörden wurden im Jahr 2006 2.278 Anträge von Journalisten und anderen gestellt. Im Jahr 2007 waren es nur noch 1.265. Fast die Hälfte weniger. Die Statistik für 2008 liegt noch nicht vor.

Eine Welle von journalistischen IFG-Recherchen blieb aus, ebenso eine Antragsflut allgemein. Das ist in Ländern wie Großbritannien oder Skandinavien ganz anders. Transparenz gehört dort zur Tagesordnung.

Eine Selbstverständlichkeit. Peter Schaar:  „Dort wo jemand einen Vertrag mit dem Staat abschließt, ein Vertrag, der aus Steuergeldern bezahlt wird, da muss es einen Informationszugang geben. Selbst wenn dabei geschäftliche Interessen berührt sind. Bei uns gilt eine absolute Ausnahme, bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, das ist für mich die wichtigste Ausnahme, die man noch einmal überdenken sollte.“

Gut gehütetes Geheimnis

Willkürliches Behördenverhalten in Deutschland. Das IFG sollte dem ein Ende setzen. Die Erwartungen an das Gesetz haben sich nicht erfüllt. Dabei sollte es anregen, aufrütteln, aufklären. Hans-Martin Tillack: „Je mehr Bürger das Gesetz nutzen, desto größer der Druck auf die Behörden und desto größer der Druck auf die Behörden auch zu lernen, dass sie mehr Offenheit praktizieren müssen.“ Peter Schaar: „Ich glaube, dass manche Verantwortliche in den Behörden noch nicht realisiert haben, dass mehr Transparenz letztlich auch zu mehr Vertrauen in ihre Tätigkeit führen kann.“ Das Amtsgeheimnis, offenbar noch nicht aus den Köpfen aller Behördenmitarbeiter verschwunden. Die Informationsfreiheit existiert nur auf dem Papier. Auch, weil das Gesetz so wenig bekannt ist.

Manfred Redelfs: „Man kann ja nur nutzen, wenn man von der Existenz einer Sache überhaupt weiß. Und ausgerechnet dieses Transparenzgesetz ist in Deutschland ein gut gehütetes Geheimnis.“

Quelle:
Zapp

Links:
IFG [Informations Freiheits Gesetz]
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