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Bernd Neumann will Leistungsschutzrecht
18|01|2011



Internetzensur kennt viele Facetten.

In einem Interview mit Südkurier Online bezieht der Kulturstaatsminister Bernd Neumann [CDU] zum Thema »Geistiges Eigentum« sehr deutlich eine rückwärtsgewandte Stellung.

Mit seiner Aussage:
Die Sicherung des geistigen Eigentums im Internet ist die derzeit wohl größte kulturpolitische Herausforderung, die wir zu bewältigen haben.


bekräftigt Neumann, daß er es weiterhin als unabdingbar erachtet, geistiges Eigentum “zu sichern”, obgleich sich besonders bei Nutzern des Internets zunehmend die Erkenntnis herumspricht, daß allein schon der bloße Begriff des »Geistigen Eigentums« falsche Implikationen mit sich führt.

In einem Punkt hat Neumann jedoch Recht:
Durch die digitale Entwicklung sind wir inzwischen kaum noch in der Lage, die Probleme mit den bisherigen Bestimmungen des Urheberrechts zu lösen.

Anstatt sich jedoch anzuschicken, das Urheberrecht radikal neu zu gestalten, wie von Sachverständigen zunehmend gefordert wird, bedient Neumann sich unreflektierter Schheinargumentation, wie sie auch von der Musik- und Filmeindustrie bekannt ist:
Aber auch im digitalen Zeitalter müssen Künstler und Kreative zu ihrem Recht kommen, sie müssen ja von der Vergütung ihrer Werke leben können.

Und im Falle der immer wieder zu Felde geführten Musikindustrie ist es so, daß diese es über ein ganzes Jahrzehnt vehement ignorierte, für das Internet zugeschnittene Zahlungsmodelle anzubieten, die den Umstand berücksichtigen, daß Informationen [also ein Liedgut] im Zeitalter des Internet nicht mehr an ein physisches Medien gekoppelt sein müssen, um distribuiert zu werden.

Neuman fährt fort:
Wenn sich die Tendenz fortsetzt, dass geistiges Eigentum auf illegalem Weg kommerziell genutzt wird, dann stellt sich alsbald die Frage nach der Existenzgrundlage von Künstlern, aber auch von Verlagen.

Es ist unklar, mit welcher Rechtfertigung Bernd Neumann gewisse Umstände, welche die Musikindustrie betreffen, zur Legitimation eines Leistungsschutzrechts für Verlage heranzuziehen gedenkt.

Im weiteren Verlauf fällt ein Satz, der interessierte Betrachter des Leistungsschutzrechts aufhorchen lassen dürfte:
Deshalb habe ich dafür gesorgt, dass ein Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage in der Koalitionsvereinbarung verankert wurde.

Als im Jahr 2010 die öffentliche Diskussion um das Leistungsschutzrecht begann, war sogar seitens der Verleger noch zum größten Teil unklar, was das Leistungsschutzrecht denn überhaupt schützen soll, was seine Daseinsberechtigung ist und welches Problem damit eigentlich gelöst werden soll. Diese Fragen kristallisierten sich erst zum Ende des Jahres 2010 heraus, sodass Bernd Neumann sich also für eine politische Forderung der Verleger in einer Weise einsetzte, daß diese in den geltenden Koalitionsvertrag einfloss, ohne zu wissen, was ihr eigentlicher Inhalt ist.

Quelle: www.cduwatch.de

Links:
Interview mit Südkurier Online
Bernd Neumann


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