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Strafprozess eingestellt: OLG-Präsident Oldenburg gegen Günter E. V ö l k e r [Bohrwurm.net] und Fritz Knödel
07|11|2011

Geschädigte und engagierte Bürger, die am 16. August 2009 Flugblätter mit dem Titel: "Mit der LzO in den Ruin" beim Neubaufest der Landessparkasse zu Oldenburg verteilten wurden des Platzes verwiesen. Selbstkritik passt anscheinend nicht ins Geschäftsgebahren einer Bank mit "blütenreiner Weste", die Grundbesitz und Immobilien pfänden kann, ohne ein Gericht anrufen zu müssen.

Der Strafprozeß des Oldenburgischen OLG.-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher gegen Völker - Knödel wegen angeblich übler Nachrede ist nun nach 4 Jahren Dauer rumlos gescheitert: Er wurde einfach eingestellt, und zwar ohne eine weitere vorherige Verhandlung eröffnet zu haben.

Sämtliche Kosten des Verfahrens sowie auch der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. Das hätte man bereits schon vor 4 Jahren etwas günstiger und ohne abenteuerlich juristische Geisterfahrerei haben können.

Die Staatskasse hat nun etwa 15.000 Euro Verfahrenskosten zu tragen. Gute Lehren sind eben nur für gehobene Preis zu haben, was auch für Oberlandespräsidenten im Rechtsstaat gilt.
 
Es ging den Brüdern darum, der Öffentlichkeit zu zeigen daß, wer sich gegen kriminelle Strukturen in der Oldenburger Justiz- Polit-Nomenklatura wendet, dieser sofort mit Straf-Verfolgungsverfahren überzogen und eingeschüchtert wird.

Hierzu wird, hinter vorgehaltener Hand von Notaren und Rechtsanwälten verlautbart, daß in der Region der Nimbus gepflegt wird: "Bei uns in Oldenburg ticken die Uhren anders" und, wenn wir erstmal verfolgen, der hat keine Chance, denn was Recht ist, bestimmen wir ..." und nicht das Gesetz. Kein Rechtsanwalt der Region wagt es, diesen widerrechtlichen Kumpanei-Strukturen "LzO-, Justiz- und Polit-Nomenklatura" entgegenzutreten ... - Angst  und Unterwürfigkeit halt, wie immer …
 
Die Angeklagten Völker/Knödel sahen sich daher gehalten nachzusehen, bei wem es daher in Oldenburg möglicherweise nicht ganz richtig ticken würde und wurden in hohem Maße fündig.

Das Ergebnis:
Einerseits der "albern angezettelte Beleidigungsprozeß" des Herrn OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher, und andererseits die Erkenntnis, daß es dort einfacher sein dürfte, das Wenige aufzuschreiben, was richtig tickt als das, was alles nicht richtig tickt - leider! 
 
Daher:
Es wurde Zeit, den Oldenburger Herrschaften endlich deutlich zu machen, daß sie mit ihrem "justiziellen Schreckens-Nimbus" in Zukunft wohl falsch gewickelt sein würden, und daß sie annähernd 70 Jahre nach den Nazis endlich beginnen könnten, sich auch bei uns hier gelegentlich zivilisiert an das verfassungsgeordnete geltende Recht zu halten, wonach die Bürger unseres Landes eine durch Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit besitzen, von welcher sie auch - und das scheint sich in Oldenburg noch nicht überall herumgesprochen zu haben - Gebrauch machen sollen und können, ohne vorher den LzO-Sparkassen-Vorsitzenden oder den mit ihm verbandelten Präsidenten des OLG in Oldenburg nebst Generalstaatsanwalt um Erlaubnis fragen zu müssen.
 
Insofern mußten mit den offenbar sonnig unbefangen mit Strafbefehlen und mit "Urteil" überzeichneten Elaboraten recht locker-unbekümmert um sich werfenden Rechtsfreunden notwendiger Weise einmal einige grundsätzliche "rechtsstaatliche Lockerungsübungen" betrieben werden. Ob diese bleibend etwas dazugelernt und verstanden haben, wird erst die weitere Zukunft erweisen müssen.
 
Jedenfalls waren einige Herrschaften der Oldenburger Korruptions- und Sumpf-Landschaft am Ende ihres abenteuerlichen Verfolgungs-Treibjagd-Unternehmens vermutlich zwischenzeitlich wohl froh, noch einmal selbst aus ihrer eigenen Nummer mit dem von ihnen angezettelten Strafverfahren wegen sogenannter "übler Nachrede" ohne weitere Blamagen herausgekommen zu sein.

Die von Bohrwurm.net amtlich zwangsgeladenen Zeugen hätten mit ihren Aussagen [falls nicht wieder, wie üblich, unter zweckmäßig origineller "Erinnerungsschwäche" leidend] wahrscheinlich ein unübersehbares Fiasko von Lächerlichkeit und Peinlichkeit für unsere "Anders-Tick-Nimbus-Brüder" verursacht, denn in den Zeugenstand waren durch bohrwurm.net - Günter E. V ö l k e r - unter Androhung der zwangsweisen Vorführung für den Fall des Nichterscheinens zur Hauptverhandlung und der Auferlegung eines Ordnungsgeldes amtlich geladen:
 
1. Finanzminister Hartmut Möllring
Aufsicht über die LzO - täuscht zugunsten der Sparkasse illegale NS-Recht Recht 1933 als geltend vor und legt dazu ungültig Verordnungsblätter vor.


2. Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg Dr. Gerhard  K i r c h e r 
[Anzeigeerstatter], konnte sich bei der letzten Zeugenbefragung nicht daran erinnern, warum er und was er angezeigt hatte und erklärte daß er an "Formulierungsschwäche" leide.

 
3.Generalstaatsanwalt Horst Rudolf Finger
[Entzug der staatlichen Rechtsschutzgewährung für die Bürger in LzO-Vollstreckungs- u. Strafsachen]
zur Sicherung nach NS-Rechts illegal zwangsenteigneten Gund u. Bodens


4. Präsident des Landgerichts Oldenburg Gernot S ch u b e r t
[Zwangs-Versteigerung nach zweierlei Recht: wahlweise: entweder nach illegalem NS-Recht LzO-Gesetz 1933-oder nach heute geltendem Zivilprozeßrecht]  
                                                                     

 
5. Vorstandsvorsitzender der LzO Martin G r a p e n t i n
Stellt sich selbst nach illegalem NS-Recht - LzO - Gesetz 1933 vollstreckbare gerichtliche Urteile zur Zwangsversteigerung von Immobilien aus und setzt den Geschäftführer der Firma Meyerdierks-Immobilien die der LzO zu 49% gehört, als Zwangsverwalter ein.


6. Oberstaatsanwältin Bettina Kittel
[Hat die Strafanzeige gegen den Landgerichtspräsidenten Gernot Schubert zu dessen Gunsten ungesetztlich "ohne Ermittlungen" eingestellt, und im Gegenzug das Strafverfahren gegen Bohrwurm.net - Günter E. Völker und Fritz Knödel "ohne Ermittlungen" wegen angeblicher "übler Nachrede" eingeleitet. Im übrigen rechtswidrig wegen übler Nachrede verfolgt anstatt gesetzmäßig wegen "falscher Verdächtigung", um gesetzwidrig die Beweislast zu Ungunsten der Angeklagten verkehren].

 
Die Verfolgungs-Akteure aus den höheren Justiz- Polit- und LzO-Etagen haben damit hoffentlich gelernt, daß sie  ebenfalls als Zeugen zu erscheinen haben, wenn sie vom Angeklagten selbst geladen werden. Damit ist sichergestellt, daß diese Klientel künftig keine gesteigerte Lust mehr entwickelt wird, mit willkürlichen Strafverfahren einfach auf andere Bürger loszugehen, weil sie, die strammen Rechts-Amigos, damit rechnen müssen, als Zeugen zu ihren eigenen kriminellen Durchstechereien in öffentlichen Verhandlungen auszusagen haben.

Es ist davon auszugehen, daß mit vorliegendem Verfahren und seinem für den Oberlandegerichtspräsidenten glanzlosen Ausgang auch für die Bürger im Bereich Oldenburg und umzu ein Stück Freiheit und Rechtsstaat wieder hergestellt und gesichert werden konnte.

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Günter  E. V ö l k e r

www.bohrwurm.net

Links:
17|07|2010 Kalte Hitze
16|06|2010 Lzo gegen Völker
07|06|2010 Mysterium LzO
01|06|2010 LzO Verwirrspiel ...
21|05|2010 Lzo gegen Völker
18|08|2009 Mit der LzO in den Ruin?

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