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BASU beschwert sich
02|03|2011



CTW [ehemals JadeWeserPort]: Das Fass ohne Boden

Beschwerde über die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Beschlussfassung über eine Nachbewilligung zum Haushalt 2011 der Stadt Wilhelmshaven 

An das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.02.2011 fasste der Verwaltungsausschuss der Stadt in einer Sondersitzung einen Beschluss über eine Nachbewilligung zum Haushalt 2011 – hier Kostenbeteiligung der Stadt für die Verlängerung der BAB 29.

Nach unserer Auffassung hätte dieser Beschluss nur in der vorgeschriebenen Beratungsfolge – Finanz-, Verwaltungsausschuss und Rat gefasst werden dürfen. In der Sonersitzung des VA machten wir unseren Standpunkt deutlich, fanden jedoch keine Mehrheit.

Weder die Erklärungen der Verwaltung im Verwaltungsausschuss, noch die Erklärungen in der Beschlussvorlage sind dazu geeignet die absolute Ausnahme für eine derartige Eilentscheidung ohne Beteiligung des Finanzausschusses und des Rates zu begründen.

Mit der Beschlussvorlage wird zudem auf die Finanzen eines Eigenbetriebes der Stadt [Straße und Grün in Wilhelmshaven] zugegriffen, ohne dass der zuständige Ausschuss des Eigenbetriebes vor Beschlussfassung davon zumindest in Kenntnis gesetzt wurde.

Einziger Grund für die „Eilentscheidung“ sind die Planungsfehler der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wobei auch die Begründungen dieser Behörde in keinem Fall nachvollziehbar sind. 

Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Nachbewilligung nötig weil:
a. für die Autobahnbrücke keine Flachgründung sondern eine Tiefgründung erforderlich ist.
b. Der finanzielle Anteil der Stadt an den Gesamtkosten nicht wie ursprünglich angegeben 37 %, sondern nun 41% beträgt, da die von der Autobahn zu kreuzende Flutstraße breiter ist, als in den Planungen angenommen.

Abgesehen davon, dass man im Bereich Wilhelmshaven wohl an keiner Stelle davon ausgehen kann, dass eine Flachgründung für ein derartiges Bauwerk ausreichend sein kann, ist hierzu anzumerken, dass die Autobahnbrücke schon erstellt ist und von daher schon lange bekannt sein musste, dass eine Tiefgründung erforderlich war. Zudem hat sich nach Baubeginn die Breite der Flutstraße nicht geändert.
  
Wir bitten Sie hiermit zu prüfen, ob der Beschluss des Verwaltungsausschusses den rechtlichen Vorschriften entspricht und den Oberbürgermeister der Stadt ggf. aufzufordern, den Beschluss zurückzunehmen.

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Joachim Tjaden, Joachim Ender, Barbara-Oberbloibaum, Gerold Tholen, Claus Westerman
Gruppe: BASU | THOLEN 

Download:
Beschwerde | GRUPPE BASU | THOLEN]


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