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Greenpeace legt Gesetz zum Kohleausstieg
bis 2040 vor
Klimaschutz braucht zusätzliche rechtliche Instrumente
24|11|2008



Das ist Wilhelmshavens Kohlekraftwerk am 23. November 2008, von dem Bundesumweltminister Gabriel sagt, dass es gar nicht rauchen würde!

Hamburg - Um Klimaschutz einen wirkungsvollen rechtlichen Rahmen zu geben, legt Greenpeace heute den Entwurf für ein Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung vor. Durch eine Begrenzung der Strommenge für Kohlekraftwerke wird die mit klimaschädlicher Kohle erzeugte Energie nach und nach reduziert. Daraus ergibt sich ein konkreter Zeitplan, nach dem Kohlekraftwerke bis 2040 vom Netz gehen müssen. So würde zeitversetzt nach dem Atomausstieg für eine kontinuierliche Senkung der Kohlendioxidemissionen gesorgt. Den Energieversorgern wird dabei freigestellt, auf welche Anlagen sie die Strommengen verteilen. Gleichzeitig ist ein Atomausstieg, statt wie vorgesehen 2020, bis 2015 möglich.

"Bei der derzeitigen Rechtslage kann niemand die Energiekonzerne daran hindern, neue Kohlekraftwerke zu bauen und damit das Klima zu zerstören", so Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. "Mit einem Gesetz für einen Kohleausstieg ist es möglich, den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Verbrennung von Kohle zu begrenzen. Das ist dringend notwendig, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch zu verhindern." Zahlreiche Studien belegen, dass ohne eine massive Senkung der Kohleverstromung die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht erreicht werden können.

Bis jetzt wird die Senkung der Treibhausgase über den Emissionshandel geregelt. Schlupflöcher führen jedoch dazu, dass sich die Energiekonzerne in großem Umfang teilweise fragwürdige Klimaschutzmaßnahmen im Ausland anrechnen lassen, statt im deutschen Kraftwerkspark für wirkungsvollen Klimaschutz zu sorgen. Deshalb soll der Emissionshandel durch ein Kohleausstiegsgesetz ergänzt und unterstützt werden.

"Das Kohleausstiegsgesetz soll die lückenhafte Rechtslage in Deutschland schließen", sagt die Umweltjuristin Roda Verheyen, die den Gesetzesvorschlag mit Greenpeace erarbeitet hat. "Nach deutschem Recht ist eine Befristung der Laufzeit und eine Begrenzung der Strommenge von Kohlekraftwerken in diesem Umfang verhältnismäßig. Diese rechtfertigt auch keine Entschädigung des Betreibers." Nach Einschätzung der Expertin ist wegen der enormen Klimaschädlichkeit der Kohleverstromung die Ungleichbehandlung zwischen Kohle und Gas gerechtfertigt.

Der Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung ist nach dem Atomausstieg ein weiterer Eckpfeiler einer Energiewende hin zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Aktuell ist in Deutschland bis 2012 jedoch der Bau von 27 neuen Kohlekraftwerken geplant. Diese sollen eine Gesamtkapazität von 25.000 Megawatt haben. Diese Anlagen würden die Atmosphäre jährlich mit zusätzlichen 151 Millionen Tonnen Kohlendioxid belasten. Das ist anderthalbmal so viel wie der Kohlendioxidausstoß des gesamten Verkehrssektors.

Artikel von:
Sigrid Totz

Quelle: www.GREENPEACE.de
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