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Gegendarstellung: Michael Diers gegen UWG Wilhelmshaven
28|08|2016



Michael Diers hat uns eine Gegendarstellung zum Rechtsstreit gegen die UWG zusenden lassen, der wir selbstverständlich nachkommen, damit beide Seiten ihre Position darstellen können. [Bild: Archiv]

Unter www.buerger-whv.de erschien am 28. August 2016 in der Rubrik "Wilhelmshavener Momente" eine Pressemitteilung unter der Überschrift "Logo-Auseinandersetzung endet mit Vergleich".

Diese enthält nachfolgend aufgeführten falschen Tatsachenbehauptungen, zu denen ich nachfolgend feststelle:

1. In der Pressemitteilung wird behauptet, "Vor Gericht konnte aber nachgewiesen werden, dass im Dezember 2015 eine mündliche Genehmigung ausgesprochen wurde.". Diese Behauptung ist falsch. Vor Gericht wurde nicht nachgewiesen, dass ich im Dezember 2015 eine mündliche Genehmigung ausgesprochen habe.

2. Es wird behauptet, "An diese Vorgänge konnte sich Diers vor Gericht nicht mehr erinnern.". Diese Behauptung ist falsch. Vor Gericht habe ich ausdrücklich ausgeschlossen, im Dezember 2015 eine mündliche Genehmigung ausgesprochen zu haben.

3. Es wird behauptet, "Trotz der seinerzeit erfolgten Zusage entschloss sich die UWG, ... die Nutzung des Logos nicht weiter wahrzunehmen, ...". Diese Behauptung ist falsch. Ich habe seinerzeit keine Zusage gegeben.

4. Es wird behauptet, dass "aufgrund der Zusage eine entsprechende Präsenz mit dem Logo in der Öffentlichkeit hergestellt wurde.". Diese Behauptung ist falsch. Eine Zusage hat es nicht gegeben.

5. Es wird behauptet, Herr Diers habe eine Antwort gegeben, die darauf schließen ließ, dass er die UWG auf Anweisung nicht vorab kontaktieren sollte und sich jemand freuen würde, wenn man der UWG einen auswischen könnte. Diese Behauptung ist falsch. Eine Antwort, die darauf schließen ließ, dass ich oder die WTF die UWG einen auswischen könnte, hat es nicht gegeben. Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Anweisung erhalten, die UWG nicht vorab zu kontaktieren. Als Geschäftsführer der WTF erhalte ich in der operativen Tätigkeite keine Anweisungen dieser Art.

6. Es wird behauptet, "Der Vorgang sollte offensichtlich auf Weisung juristisch und zu Lasten der UWG geklärt werden.". Diese Behauptung ist falsch. Es gab keine Weisung, den Vorgang juristisch und zu Lasten der UWG zu klären.

7. Es wird behauptet, "dass getätigte Absprachen plötzlich keinen Wert haben.". Diese Behauptung ist falsch. Getätigte Absprachen über die Verwendung des Bildnisses der Kaiser-Wilhelm-Brücke hat es zwischen der WTF und der UWG nicht gegeben.

8. Es wird behauptet, dass der vor Gericht geschlossene Vergleich seitens der UWG "auch schon selber der Gegenseite vor zwei Wochen vorgeschlagen und die UWG abschlägig beschieden wurde.". Diese Behauptung ist falsch. Einen Vergleich, der eine Unterlassungsverpflichtung bei Unterwerfung unter eine Vertragsstrafe beinhaltet, hat die UWG der WTF nicht vorgeschlagen.

9. Es wird behauptet "Man wollte es offenbar auf eine Rechtsstreit ankommen lassen mit weiteren Kosten für uns.". Diese Behauptung ist falsch. Die WTF hat genau die vor dem Gericht jetzt seitens der UWG abgegebene Unterlassungserklärung bereits außergerichtlich gefordert. Ein Rechtsstreit war seitens der WTF nicht beabsichtigt und musste erst geführt werden, als die UWG außergerichtlich die Angabe der nunmehr vor Gericht gegebenen Unterlassungserklärung ablehnte.

Wilhelmshaven, den 26. August 2016
[gezeichnet] Michael Diers


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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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