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Fehlerhafte Krankenhausabrechnungen 13|04|2011
Hoffentlich betreffen die fehlerhaften Abrechnungen nicht auch das städtische Reinhard-Nieter-Krankenhaus.
50 Mrd. Euro zahlen die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung jährlich für Krankenhausleistungen.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass 30% der von den Krankenkassen geprüften Abrechnungen fehlerhaft sind. Er geht davon aus, dass rund 875 Mio. Euro wegen fehlerhafter Abrechnungen zu Unrecht an die Krankenhäuser gezahlt wurden und zurückerstattet werden müssten.
Das Abrechnungssystem der Krankenhäuser weist mehrere Schwächen auf. Die Zuordnung der Leistungen zu Kostensätzen ist äußerst kompliziert und basiert auf einem hochkomplexen Fallpauschalensystem, das sich aus 13.200 Diagnosen, 25.500 Therapien und einem umfänglichen Regelwerk speist. Einfache Zuordnungsfehler können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Wird allein die Haupt- mit der Nebendiagnose vertauscht, kann die Rechnung bei folgendem Beispiel um 40% steigen: wird Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäßerkrankung als Neben- und Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung als Hauptdiagnose bestimmt ist die Rechnung um 40 % teurer als umgekehrt. Die Komplexität des Abrechnungssystems offenbart sich auch dadurch, dass Krankenhäuser die Kodierungsprozesse simulieren, um ihr Abrechnungssystem zu optimieren.
Zudem sieht das System für die Krankenhäuser keine Anreize für richtiges bzw. Sanktionen für falsches Abrechnen vor. Derzeit muss das fehlerhaft abrechnende Krankenhaus keine Sanktionen befürchten, sondern lediglich den überzahlten Betrag der Krankenkasse erstatten. Zusätzlich sollten die Krankenhäuser eine pauschale Zahlung leisten müssen, wenn ihre Abrechnung fehlerhaft war.
Angesichts der hohen Fehleranfälligkeit des Systems und der immensen finanziellen Auswirkungen sollte das Bundesgesundheitsministerium die Vereinfachung des Systems, Anreize für ein korrektes Abrechnungsverhalten sowie effektivere Kontrollverfahren der Krankenkassen prüfen.
Quelle: Bundesrechnungshof
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