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Bundeskartellamt verhängt weitere Geldbußen gegen Kaffeeröster
10|06|2010



Wenn man Dallmayr heißt und erwischt wird, arbeitet man auch schon einmal mit dem Finanzamt zusammen, um letztendlich nicht so viel Strafe zahlen zu müssen, wie die Konkurrenz.

30 Mio. Euro Bußgeld wegen Preisabsprachen im Außer-Haus-Vertrieb

Das Bundeskartellamt hat gegen acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, [DKV] sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. Euro wegen Preisabsprachen im sog. Außer-Haus-Bereich [Belieferung von Großverbrauchern] verhängt. Bei den acht Unternehmen handelt es sich um die

- Kraft Foods Außer Haus Service GmbH, Bremen,
- Tchibo GmbH, Hamburg,
- J.J. Darboven GmbH & Co. KG, Hamburg,
- Melitta SystemService GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden,
- Luigi Lavazza Deutschland GmbH, Frankfurt,
- Seeberger KG, Ulm,
- Segafredo Zanetti Deutschland GmbH, München, und
- Gebr. Westhoff GmbH & Co. KG, Bremen.

Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Alois Dallmayr Kaffee oHG, München, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Melitta und Darboven wurde für ihre Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe im Laufe des Verfahrens eine Reduktion ihrer Geldbußen gewährt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: „Absprachen über Preiserhöhungen bei Konsumgütern wie Kaffee spürt der Verbraucher ganz unmittelbar in seinem Portemonnaie. Kartelle gibt es in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen. Sie sind extrem sozialschädlich und müssen deshalb konsequent verfolgt werden.“

Arbeitskreis der Geschäftsführer und Vertriebsleiter
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes existierte seit mindestens 1997 bis Mitte 2008 ein Arbeitskreis beim DKV, bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster, in dem Preiserhöhungen und z.T. Preissenkungen für Röstkaffee im sog. Außer-Haus-Bereich [Belieferung von Gastronomie, Hotels, Automatenaufstellern und anderen Großverbrauchern] koordiniert wurden. Der Kreis der betroffenen Unternehmen unterscheidet sich deshalb teilweise von dem im Dezember letzten Jahres bebußten Kaffeerösterkartell gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel.

Vorliegend waren nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts etwa die beiden Preiserhöhungen von Anfang 2005 [Preiserhöhung bis zu 1,40 Euro/kg] und von Anfang 2008 [Preiserhöhung bis zu 0,90 Euro/kg] abgesprochen.

Mit dem DKV war auch ein Verband unmittelbar beteiligt, indem er die Preiserhöhung von Anfang 2005 nach Aufforderung der Kartellanten durch eine eigene Pressemitteilung begleitet und unterstützt hatte. Der DKV hat den Verstoß in einer eigenen Pressemitteilung eingeräumt und bedauert.

Verfahrensstand
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Allerdings haben sechs der acht Unternehmen sowie deren Mitarbeiter sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung [sog. Settlement] bereit erklärt.

Neben den zwei nun abgeschlossenen Verfahren gegen Kaffeeröster in den Bereichen des Lebensmitteleinzelhandels und des Außer-Haus-Vertriebs führt das Bundeskartellamt noch ein Verfahren gegen Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino. Dieses Verfahren wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres abgeschlossen.

Quelle: Bundeskartellamt


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