Nach monatelanger Verzögerung ist am Montag ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die EEG-Reform öffentlich geworden. Die Organisationen kritisieren ihn als unzureichend. Am 23. September soll das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschließen. Im Zentrum der Forderungen der beiden Petitionen des Umweltinstitut München sowie von Bündnis Bürgerenergie und Solarenergie Förderverein in Kooperation mit WeAct, der Petitionsplattform von Campact, stehen wesentlich höhere jährliche Ausbauziele für die Solarenergie, eine bundesweite Solaranlagenpflicht für Neubauten und bessere Bedingungen für Bürgerenergie. Beide Petitionen werden von dem anerkannten Energiewende-Experten Professor Volker Quaschning unterstützt.
"Viel zu lange schon bremst die Bundesregierung den Ausbau von Solarenergie und Windkraft aus und legt der Bürgerenergie Steine in den Weg", so Professor Volker Quaschning, Energiewende-Experte und Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. "Dabei sind es die Bürgerinnen und Bürger, die bisher am meisten in den klimafreundlichen Umbau unserer Energieversorgung investiert haben."
"Das Wirtschaftsministerium will den Ausbau der Solarenergie auf wenig mehr als dem Status quo festschreiben", erklärt Franziska Buch, Referentin für Energiepolitik am Umweltinstitut München. "Die jährlichen Ausbauziele müssen drei Mal so hoch sein wie aktuell geplant. Statt eine Solaroffensive zu starten, legt Herr Altmaier der Energiewende wieder einmal Steine in den Weg. Ambitionierte Maßnahmen wie eine Besserstellung für den Verbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom oder eine Solaranlagenpflicht für alle Neubauten fehlen."
"Herr Altmaier plant, nun auch schon mittelgroße Solaranlagen auf Dächern in die Ausschreibung zu zwingen", ergänzt Katharina Habersbrunner, Vorstandssprecherin beim Bündnis Bürgerenergie. "Damit würde er den Bürgerenergiegenossenschaften massiv schaden, denn die fehlende Planbarkeit hält viele Genossenschaften von Investitionen ab. Die leichten Verbesserungen für Solaranlagen auf Mietshäusern können das nicht aufwiegen."
"Es ist außerdem dringend erforderlich, dass die Bundesregierung sinnvolle Lösungen zum Weiterbetrieb der Photovoltaik-Altanlagen beschließ", so Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie Fördervereins Deutschland e.V.. "Die vorgesehene Vergütung in Höhe des Marktwerts ist nicht ausreichend, um die anfallenden Betriebskosten von Ü20-Anlagen zu decken. Wir fordern daher einen zusätzlichen Umweltbonus, wie ihn auch die EU-Richtlinie vorschreibt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Energiewende immer mehr Solaranlagen verloren gehen. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Pioniere der Energiewende."
Informationen zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.:
Der SFV ist ein bundesweit tätiger Umweltschutzverein, der sich für die rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Sonnen- und Windenergie einsetzt. 1986 gegründet, hat der SFV u.a. die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien entwickelt, die im Jahr 2000 in das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" [EEG] übernommen wurde, nachdem sie als "Aachener Modell" in verschiedenen deutschen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wurde.
Heute engagiert sich der SFV für eine dezentrale, bürgernahe Energiewende. Wir beraten Investoren und Anlagenbetreiber zu wirtschaftlich, technischen und steuerlichen Themen. Mit großem Nachdruck setzen wir uns für gesetzliche Rahmenbedingungen ein, die den Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Langzeitspeicher ohne Bürokratie und Restriktionen umfassend und schnellstmöglich voranbringen. Außerdem fordern wir die Förderung von Möglichkeiten einer Rückholung von Treibhausgasen.