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Niedersächsisches Wattenmeer
Das Wattenmeer - einzigartigers Biotop.
Das Wattenmeer vor der niedersächsischen Nordseeküste ist seit 1986 als Nationalpark geschützt. 1992 wurde es von der UNESCO zum Biosphärenreservat erklärt.
Mit der Anerkennung als UNESCO-Weltnaturerbe - zusammen mit dem schleswig-holsteinischen und dem niederländischen Wattenmeer - wurden schließlich die jahrelangen erfolgreichen Schutzbemühungen belohnt.
Der Unterschied zwischen den Bezeichnungen Nationalpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe erschließt sich nicht auf Anhieb.
Ein Nationalpark ist ein Großschutzgebiet, das auf Grundlage des Naturschutzrechtes des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes ausgewiesen und streng geschützt ist. In Deutschland gibt es 14 Nationalparks.
Ein Biosphärenreservat ist ein Gebiet, das in seiner natürlichen und kulturellen Ausprägung weltweit einzigartig ist und als Modellregion für die nachhaltige Entwicklung dient. Das Zusammenleben von Mensch und Natur soll hier beispielhaft entwickelt und erprobt werden. In Deutschland gibt es 15 Biosphärenreservate.
"Weltnaturerbe" schließlich bezeichnet eine weltweit einmalige Naturlandschaft. Neben dem Wattenmeer gibt es bisher nur eine weitere Weltnaturerbestätte in Deutschland. Voraussetzung für die Anerkennung durch die UNESCO ist, dass das Gebiet durch nationales Recht wirkungsvoll geschützt ist. Ohne den Nationalpark gäbe es also kein Weltnaturerbe Wattenmeer.
Der größte Teil des Nationalparks ist auch Europäisches Schutzgebiet nach EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. EU-Flora-Fauna-Habitatrichtlnie.
Quelle: Nationalpark Wattenmeer
Links: Freiwillige in Parks – Volunteers in Parks
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