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Rekord-Klage eingereicht 01|09|2016
Den Politikern scheint inzwischen jedes Mittel recht, um den Mythos des ewigen Wachstums zu verstetigen.
125.000 gegen CETA
Wir haben dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die größte Bürger-Klage übergeben, die es bisher gegeben hat: 125.000 Vollmachten für eine Beschwerde gegen CETA, verpackt in 70 Kartons. Das ist ein umwerfendes Ergebnis! Die Presse berichtet ausführlich darüber. Und wir sind sehr glücklich, dass wir gemeinsam mit Ihnen und unserer Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch diesen Rekord erreicht haben.
Die große Zahl der Vollmachten ist beeindruckend und katapultiert das Thema in die Medien. Viel wichtiger aber ist: Inhaltlich hat die Klage Hand und Fuß, sie ist fundiert und nachvollziehbar. Unser Rechtsvertreter Professor Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht der Universität Köln, argumentiert, dass CETA den Einfluss der Parlamente schwächt – was die Wertigkeit der einzelnen Wähler/innen-Stimme verkleinert. Zudem würde die integrierte "Paralleljustiz" eher den Investoren zugeneigt sein – und im Zweifel deren Ansprüche bevorzugen. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung [SZ] erinnert das an Orwell: "Alle Menschen sind gleich, aber Investoren sind gleicher."
Kempen stellt zudem klar, dass in einer Situation, in der permanent die Möglichkeit von Milliarden-teuren Schadensersatzklagen gegeben ist, die Bereitschaft des Gesetzgebers, Investoren zu regulieren, stark nachlässt. "Insofern ist die demokratische Selbstregierung des Volkes dauerhaft und spürbar eingeschränkt", so Kempen.
Die Süddeutsche Zeitung kommt in ihrer Einschätzung aktuell zu dem Schluss: "Das sind sehr nachvollziehbare Argumente [...]." Und gibt zudem zu bedenken, dass das Gremium, das CETA in der Praxis umsetzen würde, ohne weitere Legitimierung inhaltliche Veränderungen vornehmen kann. "Der Ausschuss kann Ceta ein neues Gesicht geben. Ein Gesicht, das auch eine hässliche Fratze sein könnte", so die SZ.
Mit der Klage stellen wir den Antrag, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung verpflichtet, CETA im EU-Ministerrat abzulehnen. Lässt das Gericht die Klage zu, kommt es zu einer Anhörung, in der über diese Eil-Maßnahme entschieden wird. Das könnte noch vor dem Ministerratstreffen am 18. Oktober der Fall sein. Die Verhandlung in der Hauptsache könnte sich dagegen jahrelang hinziehen.
Wir sind sehr gespannt, ob wir mit der Klage durchdringen. Selbstverständlich informieren wir Sie regelmäßig über den Stand der Dinge! Alle weiteren Infos finden Sie auch online unter http://ceta-verfassungsbeschwerde.de.
Quelle: campact.de
PS:
Wir versuchen, CETA an allen Stellen zu „packen“, die realistisch sind. Die Klage ist ein Weg. Ein anderer sind natürlich die Demos und Aktionen, die wir gegen die Handelsabkommen starten. Am 17. September gibt es die sieben riesigen Demos überall in Deutschland. Es wäre toll, Sie dort zu sehen! Mehr Infos finden Sie unter https://www.campact.de/ceta/gross-demos-september/infos/
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