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Entsorgung von Energiesparlampen muss einfacher werden 30|08|2011
In Massen benutzt sparen sie ganze Kohlekraftwerke ein, müssen in ihrer jetzigen Form aber noch als Sondermüll entsorgt werden.
Zwei Marktchecks der Verbraucherzentralen zeigen Handlungsbedarf auf
Ein vereinfachtes und verpflichtendes Rücknahmesystem für Energiesparlampen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv]. Anlass sind aktuelle Marktchecks der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Demnach informieren Handel und Wertstoffhöfe Verbraucher nicht ausreichend, wo sie ihre gebrauchten Lampen entsorgen können.
In Geschäften fehlen vielfach Hinweisschilder, die Kunden müssen aktiv nachfragen. "Das freiwillige System funktioniert nicht. Die Bundesregierung muss die Rücknahme gesetzlich regeln", fordert vzbv-Energieexperte Holger Krawinkel. Am 1. September beginnt die dritte Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen. Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Derzeit ist der Handel gesetzlich nicht verpflichtet, gebrauchte Energiesparlampen zurückzunehmen. Die Bundesregierung setzt auf die freiwillige Rücknahme und wehrt sich auch in Europa gegen bindende Regelungen.
Dabei besteht Handlungsbedarf: Die Verbraucherzentrale NRW hat in ihrem Marktcheck zwar festgestellt, dass inzwischen rund zwei Drittel der Händler alte Lampen auf Nachfrage zurücknehmen. Hinweisschilder gab es jedoch nur in jedem zehnten Geschäft, Sammelboxen fast nie. Die meisten Supermärkte und Discounter verweigern bisher die Rücknahme. "Die Regierung muss den Handel gesetzlich verpflichten, ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufzubauen und die Verbraucher aktiv zu informieren", so Krawinkel.
Öffentlich-rechtliche Entsorgung muss verbraucherfreundlicher werden Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in einem weiteren landesweiten Marktcheck die Situation bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern untersucht. Das Ergebnis: Die Zahl der Rücknahmestellen variiert zum Teil sehr stark, zwischen drei und elf in den Landkreisen und zwischen fünf und 21 in den kreisfreien Städten. Zudem ist die Information der Verbraucher verbesserungsbedürftig. Auf den Internetseiten der Landkreise und Städte finden sich die entsprechenden Hinweise häufig erst nach aufwändiger Suche. "Wie und wo Verbraucher ihre Lampen entsorgen können, sollte einfach zu finden und verständlich aufbereitet sein", so Krawinkel. Der vzbv sieht hier unter anderem die Städte und Gemeinden in der Pflicht, die Rücknahmestellen auszubauen und die Infrastruktur besser zu vernetzen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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