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Richtigstellung »Die PARTEI Wilhelmshaven«



Nicht das erste Mal deutlich in der Kritik, die Wilhelmshavener Zeitung [WZ], die wir nicht nur wegen ihrer journalistischen Fehltritte aus dem Ratssaal in "Lokales Heimatblatt" umtauften.

21-08-2019 – Pressemitteilung vom Ratsmitglied Andreas Tönjes, Die PARTEI Wilhelmshaven

Als im hohen Maße "erschreckend undifferenziert und populistisch" nahm der Ratsherr Andreas Tönjes [Die PARTEI] die Berichterstattung der Wilhelmshavener Zeitung zur gescheiterten Wahl der Kämmerin in den letzten Tagen wahr. Bereits kurz nach der Wahl titelte die Wilhelmshavener Zeitung etwas von einer "Pleite" auf Seite eins. Und im Artikel stand dann weiter „Aufgrund der Bewerbungsunterlagen und des Eindrucks in den Vorstellungsgesprächen war als fachlich geeignetste Bewerberin Dr. Christina Radons gesehen worden." und man konnte auch lesen "Andreas Tönjes [Gruppe GUS] hatte die geheime Wahl beantragt.". Auch die weitere Berichterstattung und Kommentierung zeigte erhebliche Schwächen, hinsichtlich einer differenzierten Darstellung des Themas, die sich sogar fast bis zur Beleidigung einiger Ratsmitglieder verstieg! In der nachfolgenden Berichterstattung am Samstag wurden enttäuschte Ratsmitglieder schließlich zitiert. Hier wurde dann sogleich berichtet von "Spielchen" und "Für Breuer passt eine geheime Abstimmung bei nur einer Kandidatin nicht mit Transparenz zusammen, die der Antragsteller immer einfordere."
 

Richtigstellung: Grundsätzlich ist die Wahl der Bezeichnungen: "Antrag" und "Antragsteller" falsch!

Nicht nur das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz [NKomVG] baut auf der einen Seite auf das imperative Mandat der einzelnen abgeordneten Person und auf der anderen Seite auf das Parteiensystem, sondern auch der Deutsche Bundestag basiert auf diesen beiden Säulen der Demokratie! Um die Souveränität der abgeordneten Person sicherstellen und gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber deshalb die Notwendigkeit erkannt und die Möglichkeit einer geheimen Wahl geschaffen. Und der Gesetzgeber hat schon im Vorfeld mit der juristischen Formulierung des "Verlangens nur eines Abgeordneten" die Bedeutung dieser Souveränität im parlamentarischen Alltag unterstrichen. Selbst bei anderen Wahlen, hier beispielartig eines Schulelternrates, wird diese Möglichkeit eingefordert.
Wenn Herr Michalski hier von "Antrag" und "Antragsteller" schreibt, ist das nicht nur unzutreffend, sondern schlichtweg irreführend.
Denn einem Antrag folgt ggf. ein Mehrheitsbeschluß eines Gremiums durch Abstimmung und einige weniger mit der Materie vertraute Leser könnten sich hier die Frage stellen, weshalb der Rat diesen Antrag nicht einfach abgelehnt hat.
Nein, der Rat konnte es nicht ablehnen, weil kein Antrag zur Abstimmung gestellt wurde, sondern daß Verlangen einer abgeordneten Person hierfür ausreichend ist!
Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt dann die weitere Berichterstattung und der Kommentar der WBV-Fraktionsvorsitzenden Katja Breuer. Diese ist offensichtlich in völliger Unkenntnis über den Sinn dieses Gesetzes, denn bei Wahlen darf es eben nicht die zitierte Transparenz beim Abstimmungsverhalten einer abgeordneten Person geben, dies würde nämlich durch äußere Umstände [psychologisch auch Gruppenzwang genannt] die notwendige Souveränität in Frage stellen. Das sollte auch Frau Breuer aus der Geschichte ableiten können!
Als Ratsmitglied sieht daher Andreas Tönjes es als seine oberste Aufgabe an, dieses besonders wichtige demokratische Werkzeug ggf. zu nutzen, um die Souveränität auch anderer abgeordneter Personen vor den Interessen ihrer Parteien zu garantieren. Diese Erläuterung mag vielleicht dann auch Herrn Michalski mal verinnerlichen und bei seiner Berichterstattung und Kommentierung berücksichtigen!
Denn bei Berücksichtigung dieser Perspektive ist es ein Erfolg der demokratischen Ordnung die wir anwenden, wenn ein Amt vorerst nicht besetzt wird! Das seine Ausführungen dann von "Pleite" berichten, in einer Zeit, wo die demokratischen Werte nicht nur unter dem zeitlichen Druck wirtschaftlicher Interessen stehen, sondern zugleich von Befürwortern technokratischer oder sogar autokratischer Systeme in die Mangel genommen werden, ist für ihn nicht nur nicht hinnehmbar, sondern erfordere seinen Aufschrei und den jedes Demokraten!
Tönjes wird auch deshalb den Ratsvorsitzenden Becker auffordern, im Rahmen der nächsten Ratssitzung, Herrn Michalski eine Rüge zu erteilen und dies dem Presserat mitzuteilen.
Diese Form der Berichterstattung ist für den Ratsherrn absolut inakzeptabel und beschädigt seiner Meinung nach nicht nur die im Rat gelebten demokratischen Werte und ihre gewählten Vertreter, sondern wird sich auch in der geringen Wahlbeteiligung widerspiegeln. 
Zur Ergänzung und um auch die einleitenden Sätze in der Berichterstattung nochmals aufzugreifen möchte Tönjes hier nochmal die unzulässigen Ungenauigkeiten erwähnen, da sie in ihrer Formulierung den Sachverstand der gewählten Vertreter in nahezu unzulässiger Weise in Frage stellt.
"Aufgrund der Bewerbungsunterlagen und des Eindrucks in den Vorstellungsgesprächen war
[von vielen Ratsmitgliedern] als fachlich geeignetste Bewerberin Dr. Christina Radons gesehen worden."
Und damit eben nicht von allen Mitgliedern und damit ist es auch kein "Ätschibätsch" sondern auch gelebte Demokratie. Wie Mitglieder ihr Mandat ausüben, obliegt auch ihrer Souveränität. Wenn ein Ratsmitglied statt im Ratssaal lieber vor dem Rathaus bleibt, dann ist dies ggf. Ausdruck seiner Souveränität oder mangelnde Disziplin.

Mit freundlichen Grüßen 
Andreas Tönjes
Ratsmitglied für die PARTEI in Wilhelmshaven.
Mitglied der Gruppe Die FRAKTION und Grün, Unabhängig und Sozial GUS 

Quelle: Die PARTEI Wilhelmshaven | facebook


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