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Entmutigender Nackenschlag für Tierschützer 22|02|2012
Das man im Rat der Stadt keine Sympatien für den politischen Gegner hegt ist menschlich, aber dass man vor lauter Arroganz sogar die Verantwortung gegenüber Tieren vergisst ist entsetzlich.
Mit diesem Satz wurde 2002 der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Was diese Zielsetzung in unserer Verfassung im politischen Alltag wert ist, zeigt exemplarisch die Ablehnung des Antrags hiesiger Tierschutzverbände auf Einführung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang durch die „vollziehenden Gewalt“ im Wangerland.
Das Jeversche Wochenblatt vom 17. Februar fasst die Entscheidung des zuständigen Ausschusses zutreffend in der Überschrift zusammen: „Katzenhalter nicht in die Pflicht nehmen“. In der Konsequenz heißt das: Weiter so mit der unkontrollierten Vermehrung und dem damit verbundenen Elend der Katzen, weiter so mit der unverantwortlichen Überlastung des Tierheims in Wilhelmshaven, weiter so mit dem Problem notgedrungen jagender Tiere in Feld und Flur, weiter so mit der Gefährdung unserer verantwortungsvoll gehaltenen Hauskatzen mit Freilauf durch ansteckende Krankheiten. An Hinweisen auf die Dringlichkeit einer entsprechenden Verordnung durch die Gemeinde hat es nicht gefehlt. Die Aussagen von Herrn Gellert [Ordnungsamt] und Herrn Siuts für die Jägerschaft sowie die Warnung vor „mallorquinischen Verhältnissen“ von Herrn Immo Müller unterstreichen eindrucksvoll den Handlungsbedarf. Dass Freiwilligkeit, Appelle und Informationen keine Abhilfe schaffen, beweist die katastrophale Entwicklung der letzten Jahre. Wiard Siuts hat schon Recht mit seiner Feststellung, dass manche „Katzenhalter ziemlich beratungsresistent“ sind.
Mitglieder von „Tierschutz-Aktiv Friesland und Umzu“ wissen auch und gerade im Wangerland ein Lied davon zu singen. Sie werden schon einmal vom Hof gejagt, wenn sie sich aufgrund von Hinweisen aus der Nachbarschaft dahinvegetierender Katzenkinder annehmen wollen und eine Kastration anmahnen.
Auf das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der Tierschützer ist Verlass. Im Übrigen ist das mit der so häufig beschworenen Einsicht und Freiwilligkeit bei manchen Bürgern so eine Sache.
Bleibt der Hinweis „Heidenaufwand und Kosten“, wie im Pressebericht zu lesen ist. Dieses Argument greift nicht. Kommunale Verantwortungsträger wissen, dass nicht jede Verordnung zwangsläufig einer eigenen Kontrollorganisation bedarf. Das von Bürgermeister Hinrichs erwähnte Anleingebot für Hundehalter ist ein treffendes Beispiel dafür. Zuweilen muss eben die Einsicht mit einer Verordnung geweckt werden, die zumeist nur gelegentlich überwacht und ggf. mit einer Sanktion durchgesetzt werden muss.
Die Ausschussentscheidung ist ein entmutigender Nackenschlag für die Tierschützer im Wangerland. Sollte es das letzte Wort sein, könnten sie ihr auch der Gemeinde dienendes Engagement überdenken.
Axel Bürgener Wangerland-Wiarden aktiv für den Tierschutz-Aktiv-Friesland und Umzu e.V.
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