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Digitale-Versorgung-Gesetz »Verstoß gegen das Völkerrecht«



Was passiert mit den Patientendaten in der Realität wirklich?

06-11-2019 - Bundesgesundheitsminister missachtet ethische und juristische Vorgaben

"Das am Donnerstag, dem 7. November 2019 im Bundestag in abschließender Lesung zur Verabschiedung anstehende Digitale-Versorgung-Gesetz des Bundesgesundheitsministers verstößt sowohl gegen den völkerrechtlich verbindlichen "Nürnberger Kodex" als auch gegen das 1983 vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung", betont Prof. Dr. Hannes Wandt, langjähriger Arzt und Forscher in der Klinik für Onkologie des Klinikums Nürnberg und Mitveranstalter der jüngst abgehaltenen IPPNW-Tagung Medizin und Gewissen. "Es muss daher in der vorliegenden Fassung zurückgezogen werden," ergänzt Wandt.

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" [Digitale-Versorgung-Gesetz] soll die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, Sozial- und Krankheitsdaten aller ihrer Versicherten an den GKV-Spitzenverband weiterzuleiten, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, um diese für Forschungszwecke verfügbar zu machen. Dies soll erfolgen, ohne die Betroffenen zu informieren, ohne ihnen eine Möglichkeit zum Widerspruch zu geben, geschweige denn ihre Zustimmung einzuholen oder die Daten von Anfang an zu anonymisieren.
In Nachfolge des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses wurde im Ärzteprozess 1947 der "Nürnberger Kodex" als völkerrechtlich verbindliche Richtschnur für die Beteiligung von Menschen an medizinischer Forschung verkündet. In nachfolgenden Erklärungen und Gesetzen wurde dessen Rechtsfigur bestätigt, so u. a. im Urteil des Bundesverfassungesgerichts von 1983 zur informellen Selbstbestimmung und in Deklarationen des Weltärztebundes. Dieser Code setzt den "Informed Consent" als unabdingbare Voraussetzung für die Forschung an Menschen voraus. Das heißt, er fordert deren freiwillige Zustimmung nach bestmöglicher Aufklärung ein.
Quelle: IPPNW


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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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