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Was bringt die Reform der EU-Fischerei 2013 für Kleinfischer im globalen Süden?
13|07|2011



Szene aus dem Fischerhafen von Lome im westafrikanischen Togo: Die Fischereipolitik der EU hat nicht wesentlich zur Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern beigetragen.[Fotos: Francisco J. Mari]

Europas Verantwortung

Seit nunmehr 18 Monaten wird Europas künftige Fischereipolitik diskutiert. Hunderte von Lobbygruppen kommentierten das Ende 2009 erschienene Grünbuch der EU-Kommission.

So unterschiedlich die Interessen etwa des spanischen Fischereiverbandes oder des Nichtregierungsbündnisses »OCEAN 2012« auch sein mögen: Der Einschätzung der EU, dass ein »weiter so« nicht möglich ist, stimmen alle zu – im Detail aber verlieren sich die Gemeinsamkeiten schnell.

Es ist kaum verwunderlich, dass die Zukunft der europäischen Meere, ihrer Küsten sowie der Fischerei im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. Subventionen, Fangrechte, Umweltauflagen, Nachhaltigkeit – das und mehr sind die Stichworte der unterschiedlichen Vorschläge.

Dabei verschieben sich die Schwerpunkte in den einzelnen Mitgliedsländern je nach Interessenlage. Während Meeresanrainer mit noch existierender Hochseeflotte, besonders am Mittelmeer, vor allem die Arbeitsplätze in der Fischerei erhalten wollen, geht es in den mittel- oder nordeuropäischen Ländern vor allem um den Erhalt der Meeresressource »Fisch« als beliebte Nahrung. Binnenstaaten und osteuropäische Länder fragen sich vor allem, warum die EU so viele Millionen für den Erhalt einer unrentablen Fischereiflotte ausgibt.

Viel zu wenig beachtet wird allerdings die Tatsache, dass weit mehr als die Hälfte des in der EU konsumierten Fischs nicht in deren eigenen Gewässern gefangen wird. Viele der Vorschläge für eine nachhaltigere Fischerei könnten tatsächlich die eine oder andere Fischart in Europa wieder befischbar machen, aber die Bestände in den Weltmeeren außerhalb der EU – mehr als 90 Prozent – wird das kaum retten. Auch im Grünbuch blieb diese Tatsache nicht unerwähnt: Ein ganzes, wenn auch kurzes Kapitel beschäftigt sich mit der so genannten »externen Dimension«.

Der Evangelische Entwicklungsdienst [EED] hat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch vor allem dieses Kapitel geprüft und zwei Aussagen begrüßt:
–  Die eine stellt fest, dass es für den Einfluss der EU in internationalen Gremien zur Meerespolitik nicht notwendig sei, eine eigene Hochseeflotte zu besitzen; die Tatsache, dass die EU – neben den USA und Japan der größte Fisch-Verbrauchsmarkt – reiche aus.
– Die zweite Aussage betrifft die Entwicklungspolitik, hier wird festgestellt, dass die Fischereiabkommen sich nicht wesentlich auf die Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele ausgewirkt hätten; es wird gefordert, dass die externen Fischereistrategien der EU die Steigerung der Nahrungsmittelversorgung in den Drittländern berücksichtigen solle.

Was hat sich aber nun in den vergangenen 18 Monaten getan, um die kritischen Fragen des Grünbuchs in ein künftig verbindliches Rahmenwerk zu überführen? Es mangelte nicht an Vorschlägen oder kritischen Positionen, erfreulicherweise bleibt auch die Stellungnahme der Bundesregierung nicht dahinter zurück. Der Fischereiausschuss des EU-Parlaments versucht, durch verschiedene Anhörungen gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Die neue Kommissarin Maria Damanaki lässt keine Gelegenheit aus, gerade die Mittelmeerstaaten darauf vorzubereiten, dass die Reform auch von ihnen schmerzliche Einschnitte verlangen werde – und sucht dafür Unterstützung in Mittel- und Nordeuropa.

Eindeutig wird Damanaki, wenn es um die künftige globale Verantwortung der EU für die Weltmeere geht. Es scheint, als meine sie hierzu nicht [mehr], dass die Ressourcen der Weltmeere für die europäische Hochseeflotte zur Verfügung stehen müssten. Vielmehr sieht es so aus, als wolle die EU-Kommission tatsächlich mehr Verantwortung etwa durch finanzielle Unterstützung und Kapazitätsaufbau der Regionalen Fischerei Management Organisationen [RFMO] übernehmen, die es für die meisten Weltmeere gibt. Sie möchte Fischereiund Meerespolitik zudem aus der Fachnische herausholen und zum Thema auf dem internationalen Parkett machen, zum Beispiel bei den Generalversammlungen der UNO. Zudem sollen auch die anderen großen Player im Fischereigeschäft – Russland, China, Japan oder die USA – bilateral verpflichtet werden, EU-Vorgaben zur nachhaltigen Ressourcennutzung oder zur Bekämpfung der illegalen Fischerei aktiv zu unterstützen.

Auch entwicklungspolitisch glaubt die EU, die Aussagen des Grünbuchs und die kritischen Eingaben vieler Nichtregierungsorganisationen oder Kleinfischerverbänden aus Entwicklungsländern verstanden zu haben:
Eben die Nachhaltigkeit der Ressourcennutzung soll im Mittelpunkt künftiger Verträge stehen, nicht mehr die Abfischbarkeit durch die eigene Flotte. Begrüßenswert sind hier die Anzeichen, dass künftigen Verträgen mit Entwicklungsländern vorherige unabhängige und nachprüfbare wissenschaftliche Untersuchungen über die Situation der Zielbestände zugrunde gelegt  werden sollen. Zudem soll eine für die Fischereiverbände in Entwicklungsländern wichtige Forderung aufgegriffen werden, nach der Vertragsstaaten vor einem Abkommen mit der EU alle anderen vergebenen Fischereilizenzen offenlegen müssen, um nicht die gleichen Bestände mehrfach zu »vergolden«.

Unschärfer werden die EU-Vorschläge, wenn es um die finanzielle Kompensation für Fanglizenzen europäischer Trawler geht. Der Anteil, den die Reeder für die Fischrechte selber zahlen müssen, soll zwar steigen, aber nach wie vor hat der Steuerzahler die Hauptlast für die Fischereiindustrie zu tragen. Allerdings soll schärfer als bisher geprüft werden, ob die in allen Verträgen vorgesehenen Kompensationen zur Unterstützung der handwerklichen Fischerei auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Selbst ein Aussetzen der Verträge wäre im negativen Fall erlaubt. Um zu betonen, dass der Erhalt der Ressourcen in den »Partnerländern« im Vordergrund steht, sollen die Abkommen übrigens nicht mehr Partnerschafts-, sondern Nachhaltigkeitsverträge genannt werden.

Trotz solche positiver Ansätze im Kleinen bleiben die Hauptforderungen der Kleinfischerverbände in Entwicklungsländern unerfüllt.

Auch für den EED bleibt es dabei, dass die EU-Unterstützung für Entwicklungsländer zum Aufbau eigener Fischereikapazitäten strikt vom Zugangsrecht der europäischen Fischereiflotte auf die jeweiligen Fischressourcen getrennt werden muss. Die bisherige Koppelung von Ressourcenhunger und Entwicklungsaspekten verschleiert die tatsächliche Interessenlage:
Die eigenständige Verpflichtung zur Beseitigung von Hunger und Armut muss für die EU bedeuten, Fisch als Proteinquelle von Millionen Menschen zu erhalten und Fischfang als Grundnahrung für Millionen Küstenbewohner nicht zu gefährden. Dies darf die EU nicht vom Zugang zu den Fischgründen der Entwicklungsländer abhängig machen.

Die Zugangsrechte sollen darüber hinaus nur dann vertraglich geregelt werden dürfen, wenn die betroffenen Länder überschüssige Ressourcen anbieten. Weil aber solche Vertragssicherheit für europäische Reeder einen Wert an sich darstellt, haben sie die finanziellen Kompensationen zu leisten und nicht der europäische Steuerzahler. Außerdem müssen die Zugangsverträge viel strikter Verpflichtungen für Fangtechniken, Fangmengen und vor allem für Reduzierung des Beifangs an Jungfisch beinhalten sowie Mittel für eine wirksame Überwachung bereitstellen.
 
Da es sich bei den meisten EU-Fischereiverträgen um Zugang zu Thunfisch-Ressourcen handelt, müssen künftige Verträge eigenständig regeln, dass die EU sich zur Reduzierung ihrer Fangkapazitäten verpflichtet, sobald Entwicklungsländer eigene Fangmöglichketen entwickeln. Das fordert beispielsweise die »Koalition für Faire Fischereiabkommen« in Brüssel, ein Zusammenschluss entwicklungspolitischer Gruppen und ihrer westafrikanischen Partner: Ihre Sorge ist groß, dass sonst auch diese Fischart weiter unter Druck der internationalen Fischereiflotten gerät und in ihrem Bestand gefährdet wird.

Die bisherigen EU-Empfehlungen negieren auch die Forderung, dass die EU europäische Bootseigner verpflichten muss, bei Umflaggen ihrer Schiffe zu Gemeinschaftsunternehmen in Entwicklungsländern Nachteile für einheimische oder handwerkliche Fischerei oder Risiken für die Ernährungssicherheit zu vermeiden.

Gleiches gilt bei europäischen Investitionen an Land zur Verarbeitung von Exportfisch: Dies darf nicht dazu beitragen, dass nationale Produzenten und FischverarbeiterInnen von ihren traditionellen Bezugsquellen für frischen Fisch und ihren Märkten verdrängt werden.

Hiesige Nichtregierungsorganisationen ebenso wie Betroffene in den Entwicklungsländern warten nun gespannt auf die offizielle Veröffentlichung der EU-Vorschläge zu ihren internationalen Verpflichtungen und ihrer globalen Verantwortung für den Zustand der Weltmeere und eine nachhaltige Fischerei. Das Kohärenzgebot des Lissaboner Vertrages – hier: zwischen Entwicklungs- und Fischereipolitik – wird Messlatte jeder Bewertung sein.

Klar ist:
Alle Verpflichtungen der künftigen EU-Fischereipolitik sind nichts wert,
–  wenn die EU und andere Profiteure der reichen Fischgründe in Entwicklungsländern nicht endlich anfangen, den Menschen an den Küsten mehr Transparenz über ihre Aktivitäten zu gewähren, und
–  wenn die EU-Fischindustrie ihre eigenen undurchsichtigen und illegalen Methoden, sich der Fischressourcen der Armen zu bemächtigen, weiterführt und sich weigert, einen realen Anteil ihres Profits mit der Ware Fisch an sie zu zahlen.

Autor: Francisco J. Mari

Quelle: WATERKANT

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