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VW täuscht Verbraucher mit frei erfundener Effizienzklasse für Pkw
09|12|2011



Für saubere Luft kann man auch selbst etwas tun, indem man die Werbung der Autoindustrie hinterfragt, sonst könnte es passieren, das wir aus dem Nichtstun heraus förmlich ersticken.

Gesetzlich nicht vorgesehene Energieeffizienzklasse „H“ soll offensichtlich VW-Modelle vom Makel der Klimaschädlichkeit entlasten – Deutsche Umwelthilfe mahnt Autokonzern wegen irreführender Werbung ab – DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch nennt Vorgehen von VW „dreiste Verbrauchertäuschung“ und fordert sofortige Umstellung auf gesetzeskonforme Darstellung

Mit einer selbst erfundenen zusätzlichen Energieeffizienzklasse „H“ versucht die Volkswagen AG, eigene PKW mit extremen Spritverbräuchen etwas grüner zu waschen. Im Internetauftritt der VW AG liegt deshalb zum Beispiel der Phaeton mit 4,2-Liter Benzinmotor [246 kW / 335 PS; kombiniert 12,5 l/100km / 290 g CO2/km] mit der Energieeffizienzklasse G nicht auf dem letzten Platz, sondern auf dem vorletzten. Die gesetzliche Tabelle endet mit der Klasse G, die bei VW erfundene mit der Klasse H. Als klageberechtigter Verbraucherschutzverband hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. [DUH] den Automobilkonzern heute zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Die DUH moniert, dass mit der von VW frei erfundenen Energieeffizienzklasse "H" nicht nur Extrem-Spritschlucker wie der Benziner-Phaeton um einen Platz von der roten Laterne der Klimaschädlichkeit wegrücken, sondern alle Modelle besser erscheinen. Deshalb fordert sie den Automobilhersteller auf, die im Gesetz nicht vorhandene Effizienzklasse H mit sofortiger Wirkung aus seinem Internetauftritt zu entfernen und die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungsskala korrekt einzusetzen.

„Volkswagen täuscht die Verbraucher auf dreiste Weise über die Energieeffizienz seiner Fahrzeuge. Mit der Verzerrung der Effizienztabelle versucht der Wolfsburger Konzern die insgesamt schlechte Energieeffizienz vieler seiner Modelle zu relativieren“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nachdem die deutschen Autobauer bereits dem damaligen FDP-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle beim Schreiben der Effizienzverordnung die Hand geführt hätten, biege sich VW nun diese Regelung auch noch zu seinen Gunsten zurecht.

Seit dem 1. Dezember schreibt der Gesetzgeber analog zu den bekannten Energie-effizienzetiketten für Haushaltsgroßgeräte und Fernseher die Kennzeichnung neuer Pkw mit einer entsprechenden Effizienzskala vor. Das Label weist Neuwagen abhängig von ihrem CO2-Ausstoß [bzw. Kraftstoffverbrauch] und Gewicht auf einer Farbskala Effizienzklassen von A+ [effizient] bis G [ineffizient] zu. Die Darstellung von Volkswagen entspricht nicht den Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw [Pkw-EnVKV], nach der die Skala mit der Effizienzklasse G endet. Die fehlerhafte Grafik von Volkswagen ist auf der Hauptseite des Automobilherstellers www.volkswagen.de unter der Rubrik Modelle [Modell auswählen] > Ausstattungsvarianten > Mehr Details > Technische Daten zu finden.

Die DUH kritisiert das am 1. Dezember eingeführte neue Energielabel für Pkw – unabhängig von der missbräuchlichen Gestaltung bei VW – auch grundsätzlich, weil es schwere und stark motorisierte Fahrzeuge gegenüber Spritsparern systematisch begünstigt. Im Ergebnis komme es dadurch zu Fehlanreizen, weil Autokunden zum Kauf schwerer und hochmotorisierter Pkw animiert werden, denen eine günstigere Energieeffizienz bescheinigt würde als leichteren Kleinwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und entsprechend niedrigerem CO2-Ausstoß.

So erhält beispielsweise ein Audi Q7 Geländewagen mit CO2-Emissionen von knapp 200 Gramm pro Kilometer [g CO2/km] eine hellgrüne B-Kennzeichnung, während ein Smart oder Polo mit Emissionen von weniger als 90 g CO2/km mit einem gelben C vorlieb nehmen muss.

Die DUH empfiehlt den Verbrauchern, vor allem den Kraftstoffverbrauch zu vergleichen. Als hilfreich auf dem neuen Label wertet die DUH auch die dort zusätzlich angegebenen jährlichen Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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