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Das Aus für die Ampel?
10|12|2009



Stopp für die verbraucherfreundliche Ampel [Bildquelle: www.pixelio.de | Rainer Sturm]

Lebensmittelkennzeichnung wohl weiterhin unübersichtlich

Die EU-Kommission steht mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf zur Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln am Ende der zweijährigen Arbeit an einer verbindlichen Pflichtkennzeichnung für Lebensmittel. In dem nun vorliegenden Entwurf ist eine Kennzeichnung von Lebensmitteln im Sinne des Ampel-Modells nicht nur nicht vorgesehen – sondern sogar untersagt. Industriefreundliche Richtlinien erschweren weiterhin  ein gesundheitsbewusstes Einkaufsverhalten für Verbraucher.

Freiwillige Kennzeichnung im Sinne der Ampel wird untersagt
Das übersichtliche Modell der Ampel-Farben, bei dem künftig ein farblicher Aufdruck auf der Vorderseite von Lebensmittel-Verpackung auf deren Gehalt an Salz, Fett, Fettsäuren und Zucker hinweisen würde, ist aus dem EU-Verordnungsentwurf ausdrücklich ausgeschlossen. Darüber hinaus kommt ein von dem Verbraucherverein foodwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Abweichungen von der Verordnung im Sinne einer freiwilligen farblichen Kennzeichnung der Nährwertangaben mit den Ampelfarben sogar verboten wären. Damit wird eine Kennzeichnung von Lebensmitteln im Sinne des Ampel-Modells faktisch untersagt.

Schnelle Verbraucher-Orientierung beim Einkauf durch Lebensmittel-Lobbyisten unerwünscht
Offenkundig haben starke Interessengruppen seitens der Lebensmittel- [insbesondere der Süßwaren-]Industrie erfolgreich eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung verhindern können – obwohl laut einer repräsentativen Emnid-Studie knapp 70% der befragten Bürger ein Ampel-Modell bei der Lebensmittelkennzeichnung begrüßen würden.

Stattdessen soll nun das so genannte GDA-System durchgesetzt werden: Hierbei werden Angaben des prozentualen Gehaltes eines Nährstoffs in einem Lebensmittel im Verhältnis zu dem vom Verband der Europäischen Lebensmittelindustrie vorgeschlagenen Richtwert für die Tageszufuhr des betreffenden Nährstoffs angegeben – was zu den bekannten Kleinschrift-Tabellen auf der Rückseite der Verpackung führt bzw. zu Angaben wie: „100g enthalten 13% der empfohlenen Tagesdosis“.

Verantwortliche Verbraucher müssten daher [weiterhin?] vor dem heimischen Fernseher 100g Chips mit der Digitalwaage abwiegen. Hierbei zeigt sich zugleich die deutliche Verbraucherunfreundlichkeit des Systems: Je nach Angabe der frei wählbaren Referenzgröße können für Fett, Salz und Zucker Prozentwerte von unter 15 angegeben werden, die psychologisch auf den ersten Blick klein wirken. Apropos klein: Eine verbindliche Mindest-Schriftgröße wird in dem Entwurf ebenfalls nicht vorgeschrieben.

Ernährungsbedingte Krankheiten werden gefördert
Salz-, fett- und zuckerreiche Ernährung fördert nicht nur Herz-Kreislauf-Krankheiten, die Entstehung von Gicht, Gallensteinen und Diabetes, sondern steht auch im Verdacht an der Entstehung von Krebserkrankungen beteiligt zu sein. Insbesondere Kinder sind davon zunehmend betroffen: Wie die ZEIT berichtet, zeigt eine Veröffentlichung der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [OECD], dass die Zahl der fettleibigen Kinder weiterhin ansteigt und hinsichtlich der Mädchen bereits über dem OECD-Durchschnitt liegt. Eine Ampelkennzeichnung wäre dafür nicht die Lösung gewesen – aber durchaus ein wichtiges Signal.

Quelle: Readers Edition

Autor:
Marius Baumann


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