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Kitesurfern Grenzen gesetzt
16|12|2011



In Zukunft werden die Aktivitäten der Surfer überwacht.

Nationalparkverwaltung genehmigt vier klar begrenzte Kitesurf-Flächen. Kompromiss konsequent umsetzen – Störungen unterbinden

Die Nordseeküste ist ein beliebtes Revier für Kitesurfer. Gleichzeitig ist sie durch die Wattenmeer-Nationalparks streng geschützt. Brut- und Rastvögel können durch die für sie bedrohlich wirkenden Drachen der Kitesurfer erheblich gestört werden. Eine Lösung für diesen Interessenskonflikt zwischen Sport, Tourismus und Naturschutz: Das Kitesurfen auf klar definierte und kontrollierte Flächen in ausreichendem Abstand zu störungsempfindlichen Vögeln begrenzen. Diesen Weg geht man im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Auf Antrag der Gemeinden Dornumersiel, Neuharlingersiel, Langeoog und Norderney hat die Nationalparkverwaltung jetzt vier neue Kitesurfflächen in der Zwischenzone des Nationalparks zugelassen. In die Genehmigungsverfahren waren auch Vertreter der örtlichen Naturschutzbehörde und -verbände eingebunden. Das Ergebnis wurde heute in einem Gespräch in Dornumersiel mit allen Beteiligten [auch aus Neuharlingersiel] bekannt gegeben und erörtert.

Die Zulassung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und mit Auflagen verbunden. Die Flächen müssen mit Bojen klar begrenzt werden. Im Einzelfall ist das Kitesurfen zeitlich befristet [drei Stunden vor und nach Hochwasser, jahreszeitlich auf die Sommermonate] wie auch die Zahl der Drachen. Die örtlichen Kiteclubs bzw. –schulen müssen vor allem nicht einheimische Kiter betreuen und die Sportler vor Ort und auf den Homepages über die Regelungen informieren.

Die Einhaltung der Regeln und Auflagen wird u. a. von der Wasserschutzpolizei überwacht. Parallel gibt es ein naturschutzfachliches Monitoring mit Erfassung von Störungen.

Weitere Kitesurfflächen gibt es an der Cuxhavener und Wurster Küste, im Wangerland, in Upleward [Krummhörn] und auf Baltrum. Ende 2013 werden alle Standorte erneut überprüft und erst dann, wenn nichts dagegen spricht bzw. mit erforderlichen Änderungen, abschließend zugelassen. Die Zulassungen für Upleward und Baltrum wurden aktuell entsprechend der Vorgaben verlängert.

„Der Abstand zwischen den Kitesurfflächen und den Ruhezonen des Nationalparks beträgt mindestens 400 Meter, aber auch zu Hochwasserrastplätzen, Zugvogelrouten und Robbenliegeplätzen außerhalb der Ruhezone sind große Schutzdistanzen erforderlich“, erläutert Meyer-Vosgerau. „Die zugelassenen Kitegebiete vor allem an der Küste mussten deshalb deutlich kleiner ausfallen als ursprünglich beantragt.“

Grundsätzlich ist das Steigenlassen jeglicher Art von Drachen in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks verboten. Die Zulassung der Kitesurfflächen stellt eine [nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Nationalpark-Gesetz zulässige] Befreiung von diesem Verbot dar. Außerhalb dieser Flächen wird das Kitesurfen nicht geduldet. Die Wasserschutzpolizei wird verstärkt Kontrollen durchführen. „Ich bin mir sicher, dass die gefundene Regelung geeignet ist, die Schutzziele des Nationalparkes sicher zu stellen, das bestätigen auch die ersten Erkenntnisse aus den vorhandenen Begleituntersuchungen. Jetzt kommt es darauf an, den gefundenen Kompromiss konsequent umzusetzen und die Ausübung dieses Sports in sensiblen Gebieten wirksam zu unterbinden“, betont Nationalpark-Leiter Peter Südbeck.

Quelle: Nationalpark Wattenmeer


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