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Eiertrullern am zaunfreien Deich von Hooksiel 01|04|2013
Einer der Hauptakteure für zaunfreie Strände ist Janto Just.
Eiertrullern am zaunfreien Deich von HooksielOstermontag | 01. April 2013 | 14:00 Uhr
Treffpunkt | Außenhafen von Hooksiel
Die Bürgerinitiative „Freie Bürger für freie Strände“ veranstaltet in diesem Jahr erstmals ein Eiertrullern am zaunfreien Deich von Hooksiel veranstalten. In Ostfriesland ist Eiertrullern am Deich ein „weitverbreiteter Brauch“ – siehe Eintrag „Eiertrullern“ bei Wikipedia oder den unten eingefügten Artikel aus dem Jeverschen Wochenblatt. Diesen Brauch wollen wir künftig auch in Hooksiel pflegen. Der Deich gehört dem Deichband und damit allen Deich- und Sielgebühren zahlenden Einheimischen aus der Region Friesland/Wilhelmshaven. Wir gehen davon aus, dass die Einheimischen „ihren“ Deich dort, wo er ab Ostern zaunfrei betreten werden kann und grundsätzlich als Liegewiese und Spielfläche benutzt werden darf, von nun an auch frei nutzen können.
Quelle: BI „Freie Bürger für freie Strände“
Hintergrund: Das Wangerland hat den Deich nicht gepachtet und zahlt dem Deichband – uns Eigentümern - keinen Cent dafür, dass es den Deich seinen fast 3 Mio. € Kurbeitrag zahlenden auswärtigen Übernachtungsgästen als Liegewiese und Spielfläche zur Verfügung stellen und somit kommerziell nutzen darf. Eigentlich müsste uns Deicheigentümern für die pachtfreie Überlassung des Deiches im Gegenzug freie Nutzung der vom Wangerland gepachteten Strandflächen gewährt werden. Auf keinen Fall ist aber einzusehen, dass wir für die Benutzung unseres eigenen Deiches, den das Wangerland umsonst kommerziell nutzt, an die Wangerland Touristik GmbH auch noch eine „privatrechtliche Strandgebühr“ zahlen sollen. Für diese Strandgebühr gibt es nicht einmal eine Satzung als Rechtsgrundlage und außerdem gehört der Deich nicht zum Strand. Unser Standpunkt ist daher: Aufenthalt und Spazierengehen auf dem Deich sowie die Nutzung der ebenfalls dem Deichband gehörenden seeseitigen Deichsicherungswege müssen für die Deich- und Sielgebühren zahlenden Einheimischen frei und darüber hinaus gemäß Bundesnaturschutzgesetz auch für jedermann frei sein.
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