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Hooksiel: Weitere Strandzugänge an Parkplätzen gesperrt
17|04|2013



Komplett unverständlich ist, warum ein Zaun abgerissen wird, ein neuer an gleicher Stelle gebaut wird und ein Weg versperrt wird, der jahrzehntelang offen zugänglich war.

Entwicklung am Hooksieler Strand

BI berät über Protestaktionen

Mittwoch | 17. April 2013 | 19:30 Uhr

Bürgerhaus | Schortens

Für Mittwoch, den 17. April um 19:30 Uhr lädt die Bürgerinitiative „Freie Bürger für freie Strände“ zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Schortens ein.

Dort soll über die jüngste Entwicklung am Hooksieler Strand berichtet werden: Nachdem vor Ostern schon ein neuer 500 m langer Zaun errichtet wurde, der den direkten Strandzugang am Parkplatz Außenhafen abriegelt, sind in den letzten Tagen vier weitere noch verbliebene Strandzugänge außerhalb des Kassenbereichs mit Toren wieder geschlossen worden. Die beim neuen Zaun ins Feld geführten „Verkehrssicherheitsgründe“ können dafür kaum ausschlaggebend gewesen sein.


An der Mole Außenhafen verschlossener seeseitiger Deichsicherungsweg [Teekabfuhrweg = die eigentlich uns Einheimischen, den Deich- und Sielgebühren zahlenden Mitgliedern des Deichbandes, gehörende Hooksieler „Strandpromenade“].
 
Geschlossen wurden die Zugänge an den drei Deichtreppen zwischen Campingplatz und FKK-Strand sowie der Zugang an der Mole am Außenhafen. Nun müssen Spaziergänger, die aus Hooksiel oder vom Parkplatz Trabrennbahn kommen und Höhe Trabrennbahn eigentlich auf die Strandseite wechseln könnten, oben auf dem Deich erst zwei Kilometer durch den Schafkot stapfen, ehe sie an Kasse 3 einen Strandzugang finden. Ebenso müssen alle, die ihre Autos auf den beiden großen Parkplätzen am Außenhafen abgestellt haben, erst zwischen 250 m und 500 m Fußmarsch auf dem Deich und an der Bäderstraße zurücklegen, ehe sie an Kasse 1 einen Strandzugang finden.


Eine von 3 mit martialischem Sägezahntor geschlossene Deichtreppe – hier am Parkplatz Trabrennbahn.
 
Somit sind alle 5 außerhalb des Kassenbereichs liegenden, teilweise aufwändig als Deichtreppen gestalteten Strandzugänge gesperrt.
 
Die Schließung dieser Strandzugänge, von denen 3 besonders günstig an Parkplätzen liegen (Deichtreppe Trabrennbahn, Zugang oberer Parkplatz Außenhafen, Deichweg Mole Außenhafen), widerspricht der Zusage des Landkreises, gemeinsam mit dem Deichband Abschnitt für Abschnitt am Deich zu prüfen, wo überall freie Zugänge möglich sind. Lügen gestraft werden auch die Transparente der Wangerland Touristik, die von „befreiten Deichen“ künden. Denn abgesehen von einem neuen 500 m langen Zaun sind die Deiche ausgerechnet an ihren besten Übergängen nicht frei. Die von der WTG angeführten „Verkehrssicherheitsgründe“ sind hier schon deshalb unglaubwürdig, weil 3 von 5 gesperrten Zugängen direkt an Parkplätzen liegen: Deren Besucher werden nun gezwungen, lange Wege auf dem Deich oder sogar direkt an der „stark befahrenen Bäderstraße“ [Landkreis] entlang bis zum nächsten Kassenhaus zu gehen, mit Kind, Kegel und Rollator.
 
Die BI „Freie Bürger für freie Strände“ will kommenden Mittwoch über öffentlichkeitswirksame Protestaktionen beraten und lädt alle Strandliebhaber ein, sich gemeinsam für eine besucherfreundliche Öffnung aller geeigneten Zugänge einzusetzen.

Quelle: BI „Freie Bürger für freie Strände“



Hintergrund:
Das Wangerland hat den Deich nicht gepachtet und zahlt dem Deichband – uns Eigentümern - keinen Cent dafür, dass es den Deich seinen fast 3 Mio. € Kurbeitrag zahlenden auswärtigen Übernachtungsgästen als Liegewiese und Spielfläche zur Verfügung stellen und somit kommerziell nutzen darf. Eigentlich müsste uns Deicheigentümern für die pachtfreie Überlassung des Deiches im Gegenzug freie Nutzung der vom Wangerland gepachteten Strandflächen gewährt werden.

Auf keinen Fall ist aber einzusehen, dass wir für die Benutzung unseres eigenen Deiches, den das Wangerland umsonst kommerziell nutzt, an die Wangerland Touristik GmbH auch noch eine „privatrechtliche Strandgebühr“ zahlen sollen. Für diese Strandgebühr gibt es nicht einmal eine Satzung als Rechtsgrundlage und außerdem gehört der Deich nicht zum Strand. Unser Standpunkt ist daher: Aufenthalt und Spazierengehen auf dem Deich sowie die Nutzung der ebenfalls dem Deichband gehörenden seeseitigen Deichsicherungswege müssen für die Deich- und Sielgebühren zahlenden Einheimischen frei und darüber hinaus gemäß Bundesnaturschutzgesetz auch für jedermann frei sein.



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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
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