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A20 - Bundesregierung will Klagerechte bei besonders umstrittenen Straßenbauprojekten einschränken
Küstenautowahn triffts!
21-03-2017 – Zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesfernstraßengesetz erklärt Peter Meiwald:
Hinter diesem unscheinbaren Namen und vorgeblicher Planungsbeschleunigung versteckt sich eine massive Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten für die Betroffenen. Dabei wird immer deutlicher, dass sachliche Kriterien für die Machtpolitik nach Gutsherrenart von Minister Dobrindt und Staatssekretär Ferlemann keinerlei Bedeutung haben.
Wie die Bundesregierung in ihrer lange herausgezögerten Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion [Bundestagsdrucksache 18/11525] nun einräumen musste, gilt dies auch für die A20. Obwohl der verkehrliche Nutzen schon bei der Vorlage des Bundesverkehrswegeplans im Herbst vergangenen Jahres nicht plausibel dargestellt werden konnte, das Engpaßbeseitigungskriterium für die A20 auch nach Aussage der Bundesregierung nicht geltend gemacht werden kann und besonders hohe natur- und umweltfachliche Bedenken gegen dieses Prestigeprojekt bestehen, soll zukünftig nur eine einzige Klageinstanz – beim Bundesverwaltungsgericht – zulässig sein.
Nachdem leider der Einsatz des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel zur Streichung der A20 und der übrigen drei niedersächsischen Autobahnbaubauprojekte aus der maßgeblichen Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG im Bundesrat letztlich keine Mehrheit fand, bleibt nun nur noch die Hoffnung auf die Einsicht der Abgeordneten der Großen Koalition, mit uns Grünen gemeinsam dieses Gesetz zum Abbau von legitimen Bürgerrechten bei der endgültigen Abstimmung im Bundestag noch zu stoppen.
Quelle: Peter Meiwald [MdB]
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