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OB antwortet auf Resolution 09|04|2009
So sieht die Kombination von Industrie und Natura 2000 Schutzbestimmungen auf dem Voslapper Groden aus.
Zur Sicherung der Lebensqualität in den betroffenen Gemeinden haben 8 regionale Verbände und Vereine am 21. März 2009 einvernehmlich die Resolution „Erhalt der EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiete Voslapper Groden“ beschlossen.
Der Vertreter aus Wilhelmshaven des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V., Herr Jochen Martin, hat Oberbürgermeister Menzel diese Resolution mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.
Die anliegende Stellungnahme von Herrn Oberbürgermeister Menzel ist heute Herrn Martin übersandt worden.
Ich gebe Ihnen die Stellungnahme im Anschluss zur Kenntnis, mit der Bitte, darüber zu berichten. Mit freundlichem Gruß, Arnold Preuß
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachen e.V. (LBU) Vertretung Niedersachsen Herrn Jochen Martin
Wilhelmshaven, 08. April 2008 Sehr geehrter Herr Martin,
f ür die Übersendung der Resolution der acht Vereine danke ich Ihnen. Schutz und Pflege von Natur und Landschaft haben für unsere Stadt einen hohen Stellenwert. Um die Werte und Funktionen unserer einzigartigen Küstenlandschaft als Ergebnis der Natur- und Kulturlandschaftsentwicklung zu bewahren und weiterzuentwickeln und damit - nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund unserer eigenen bisherigen und geplanten industriellen und hafenwirtschaftlichen Entwicklung - auch für unsere Mitbürger und für die weitere Entwicklung des Tourismus unserer Region zu erhalten, hat die Stadt beispielsweise die Einrichtung und Entwicklung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer mit initiiert und von den ersten Überlegungen bis heute positiv begleitet. Die Einrichtung und der mit erheblichen städtischen Mitteln unterstützte Betrieb des „Wattenmeerhauses“ ist nur ein Beispiel. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für die Ziele zum Aufbau und Erhalt des Europäischen Netzes „Natura 2000“. Bei der Frage nach dem dauerhaften Fortbestand des Voslapper Grodens als Europäisches Vogelschutzgebiet ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieses Gebiet, das seiner Zeit für Zwecke der Ansiedlung hafenorientierter Industrie als Landfläche hergestellt wurde, im Landesraumordnungsprogramm als „Vorranggebiet für hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen“ festgelegt ist. Diese raumordnerische Festlegung wird auch angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen Qualifizierung und naturschutzrechtlichen Unterschutzstellung aufgrund der EU- Vogelschutzrichtlinie aufrecht erhalten. Sie ist lediglich überlagert durch die - zusätzliche - Festlegung als “Vorranggebiet Natura 2000“, mit der Maßgabe, dass das “Vorranggebiet Natura 2000“ entfällt, wenn und soweit im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung von Projekten nach den entsprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen die Zulässigkeit dieser Vorhaben festgestellt wird. Daher ist es weiterhin Ziel der Stadt, in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen die bisher noch nicht baulich genutzte Fläche des Voslapper Grodens für die raumordnungsrechtlich festgelegte Zweckbestimmung zu entwickeln und dazu im Falle des Vorliegens der nach Maßgabe der nach EU-Recht geltenden naturschutzrechtlichen Voraussetzungen die für die abweichende Zulassung von Projekten erforderlichen Entscheidungen zu treffen bzw. in Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorzubereiten. Die festgelegte Zweckbestimmung des Voslapper Grodens ist aufgrund der Lage zum neuen Hafen und zu den bereits vorhandenen Industrieanlagen am Standort Wilhelmshaven ohne Alternative. Bei der Entscheidung über Maßnahmen zu Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes 'Natura 2000' [sog. „Kohärenzmaßnahmen“] ist zu berücksichtigen, dass die zu treffenden Maßnahmen an einem geeigneten Standort innerhalb des von dem Eingriff betroffenen Naturraumes erfolgen und eine größtmögliche Akzeptanz des zu entwickelnden Lebensraumes für die von dem Eingriff betroffenen Arten erreicht wird. In Betracht kommen neben der Neuanlage von Lebensräumen bzw. von Habitaten auch Entwicklungsmaßnahmen, sofern sie die vom Vorhaben beeinträchtigten Funktionen vollständig wiederherstellen können. Die Maßnahmen müssen nicht im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gebiets liegen, solange die Funktionsfähigkeit der Maßnahme und die Funktionalität des Gebietes gewährleistet sind. Im vorliegenden Fall ist es notwendig, für Kohärenzmaßnahmen auch weiter entfernte Flächen in Betracht zu ziehen, die unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit und Lage geeignet sind, die vom Vorhaben beeinträchtigten Funktionen vollständig wiederherstellen zu können. Für den Wunsch der die Resolution unterzeichnenden Vereine und Verbände, den derzeitigen Grünbestand des Voslapper Grodens als Faktor der Lebensqualität dort zu erhalten, habe ich zwar grundsätzlich Verständnis; aufgrund der großen Bedeutung und des in den - wie oben dargestellt - bestehenden planerischen Festlegungen zum Ausdruck kommenden öffentlichen Interesses besteht zur Realisierung der bestehenden Zweckbestimmung des Voslapper Grodens aufgrund der Lage zum neuen Hafen und zu den bereits vorhandenen Industrieanlagen am Standort Wilhelmshaven jedoch keine Alternative. Eingriffe in den Grünbestand durch die Stadt erfolgen nur, sofern Verkehrssicherungspflichten dies erfordern; die geltenden Rechtsnormen werden dabei beachtet. Die Fläche des Stadtgrüns beträgt im Verhältnis zur Stadtfläche übrigens 51 % [= 36 % landwirtschaftliche -, 11 % waldwirtschaftliche Fläche und 4 % Erholungsfläche]. Auch Rat und Verwaltung der Stadt haben am Erhalt einer gesunden Umwelt in der Jaderegion ein erhebliches Interesse. Vor diesem Hintergrund wurden bereits frühzeitig im Rahmen der zweistufigen Bauleitplanung, nämlich auf der Ebene der Flächennutzungsplanung Rüstersieler Groden wie auf Ebene der Bebauungspläne 212 und 220, die Umweltauswirkungen auf den Menschen betrachtet. Unter Berücksichtigung der in beiden Bebauungsplänen möglichen zwei Kohlekraftwerke mit je maximal 2 Blöcken und dem geplanten Kohlemassenschüttgutlager kommt das Gutachten für die Bebauungspläne Nr. 212 und 220 zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: “Bzgl. der Gesamtbelastung ist bei den auf der Basis verfügbarer Daten abgeleiteten Vorbelastungswerten davon auszugehen, dass die Immissions-Jahreswerte der TA Luft [Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft] und die Orientierungswerte des LAI [Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz] für die untersuchten Schadstoffe im gesamten Rechengebiet außerhalb des Betriebsgeländes und somit auch an den relevanten Wohnbebauungen [Orten mit nicht nur vorübergehender Exposition der jeweiligen Schutzgüter, vgl. Festlegung der Beurteilungspunkte nach Nr. 4.6.2.6 TA Luft] eingehalten werden.“ [s.a. Müller BBM, Bericht M73230/2, Seite 28] Vor diesem Hintergrund dieser Ergebnisse hat der Rat der Stadt - wie bekannt - mit Satzungsbeschluss der o. g. Bebauungspläne die bauleitplanerischen Voraussetzungen u. a. zur Errichtung von Kraftwerken geschaffen. Zu Befürchtungen, wie im dritten Teil der Resolution genannt, sehe ich sowohl angesichts der Ergebnisse des o. g. Gutachtens ebenso wie der zwischenzeitlich angelaufenen bzw. durchgeführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, deren öffentlichen Anhörungen Sie als Einwender ja beiwohnten, keine Veranlassung. Die Möglichkeiten der angesprochenen Kraft-Wärme-Kopplung werden geprüft. E.ON, GDF Suez und Stadt wollen dies gemeinsam tun, entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. Mit freundlichen Grüßen Eberhard Menzel PS – diese Antwort geht als offener Brief auch an die Medien! Links: 30|03|09 Resolution Lebensqualität Region
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