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OFFENER BRIEF - WULF SCHLEUSENINSEL 25|09|06 An die Niedersächsische Landesregierung Ministerpräsident Christian Wulff Planckstraße 2 30169 Hannover
Offener Brief Mit der Bitte um Beantwortung
JadeWeserPort Gründung Vermarktungsgesellschaft Erschließung Schleuseninsel - Vermarktung von Flächen Flächenkäufe der Stadt
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, unter der Überschrift „Verhandlung über Vermarktung“ fand ich in der Wilhelmshavener Zeitung vom 22.09.2006 folgende Angaben: "...Das Land Niedersachsen wird in Kürze Verhandlungen über die Gründung einer Vermarktungsgesellschaft für Gewerbeflächen im Umfeld des geplanten JadeWeserPorts aufnehmen... ...Vertreter des Wirtschafts- und des Finanzministeriums zunächst mit der Stadt Wilhelmshaven, später mit umliegenden Kommunen, sprechen werden.
Die Flächenvermarktung werde sich nicht auf den Hafengroden beschränken, aber diese Flächen stünden als erste zur Verfügung....
Die Gründung einer solchen Gesellschaft wurde vom Rat der Stadt Wilhelmshaven am 05.03.04 beschlossen. Hierzu wurden zwei Beschlüsse gefasst: 1. Kooperationsvertrag zur Grundsatzvereinbarung über das Projekt "JadeWeserPort" zwischen Land Niedersachsen und Stadt Wilhelms- haven
2. Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit beim Projekt "JadeWeserPort" zwischen Land Niedersachsen und Stadt Wilhelms- haven.
Für diese Beschlüsse wurde eigens eine außerordentliche Sitzung des Rates einberufen, da die Angelegenheit derart drängte. Der Beschluss über den Kooperationsvertrag wurde gefasst, obwohl den Ratsvertretern die abschließenden Vertragstexte nicht vorlagen.
Nun lese ich, dass es jetzt, 2 Jahre nach dem dringenden Beschluss des Rates der Stadt, tatsächlich zur Gründung kommen soll.
Meine Fragen zur Gesellschaftsgründung und Vermarktung : _Wie ist der genaue Wortlaut des Kooperations- vertrages? _Wann werden die angegebenen Gesellschaften gegründet? _Welche Flächen sollen in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Landkreisen vermarktet werden? _Bleibt es bei der prozentualen Verteilung der Gesellschaftsanteile?
Seit vielen Jahren höre ich, dass die Investoren Schlange stehen. Schlange ständen angeblich auch die Investoren, welche 50 % der Infrastruktur des JWP übernehmen wollten/sollten. Dabei handelte es sich aber wohl um eine Falschmeldung, da es keine Beteiligung privater Investoren, wie in der gemeinsamen Erklärung der Länderchefs ausdrücklich vereinbart, an den Infra- strukturkosten JWP gibt.
Auch bei den Mitteilungen zur Flächenvermarktung im Umfeld des JWP in Wilhelmshaven wird seit Jahren immer wieder ange- geben, dass Investoren Schlange stehen würden und die in Wilhelmshaven zur Verfügung stehenden Flächen dafür nicht ausreichen würden.
Diese Angaben werden vor mir mittlerweile stark angezweifelt. Obwohl die Wirtschaftsförderung in Wilhelmshaven schon mehrere Millionen Euro für das Projekt JWP ausgegeben hat, kann diese nicht bestätigen, dass auch nur ein einziger Investor (...) in irgendeiner Weise über vertragliche Optionen gebunden wurde, obwohl erhebliche Gewerbe/Industrieflächen – ausgenommen Voslapper Groden – zur Verfügung stehen würden.
Fragen in diesem Zusammenhang: _In welchem Zusammenhang mit dem JWP steht die Beplanung des Gebietes „Schleuseninsel“ - heute hauptsächlich als Freizeitgebiet genutzt -, welche von der N-Ports erschlossen werden soll? _ Sind dem Land Niedersachsen Investoren bekannt, welche sich, über Absichterklärungen hinaus, für eine Ansiedlung im Bereich Wilhelmshaven ent- schieden haben? _Stehen die nötigen Gelder für die Erschließungs- maßnahmen zur Verfügung?
Aus dem Text der Wilhelmshavener Zeitung – Aussagen vom Geschäftsführer der JWP-Realisierungsgesellschaft Herrn Werner - geht hervor, dass die Flächen des Hafengrodens zuerst, also vor allen anderen möglichen Flächen, zur Verfügung stehen. Dies wird, wenn es irgendwann im Herbst 20?? einen Planfest- stellungsbeschluss geben sollte, nicht vor 2010 sein.
Die Vermarktung des Hafengrodens wird einige Zeit – ca. 10 Jahre - in Anspruch nehmen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass weitere Flächen erst nach 2020 benötigt werden.
Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans „Schleuseninsel“ [BPlan 150] in Wilhelmshaven sind die Voraus- setzungen für eine Bebauung des Gebietes gegeben. Die Flächen werden jedoch erst in einigen Jahren benötigt.
Als Besonderheit auf diesem Gebiet sind die Kleingärtner anzugeben. Die Problematik Kleingärtner wurde von der Stadt Wilhelmshaven aus den Planungen herausgenommen, indem man zwar das gesamte Gebiet beplant, die Flächen der Kleingärtner jedoch bis zur Klärung ausgeschlossen hat.
Die Lösung dieses Problems liegt nunmehr bei der N-Ports.
Fragen: _Werden die Erschließungsmaßnahmen Schleuseninsel erst dann ergriffen, wenn der tatsächliche Bedarf abseh-bar ist? - oder ist eine schnelle Erschließung geplant?
Die Stadt Wilhelmshaven hat über die Stadtwerke Wilhelmshaven GmbH ca. 100 ha Flächen auf dem Voslapper Groden Süd vom Land Niedersachsen auf- gekauft.
Der Kaufpreis soll ca. 8 Mio. Euro betragen haben. Dies soll in Absprache mit dem Land Niedersachsen erfolgt sein.
Zu diesem Zeitpunkt war der Landesregierung bekannt, dass der Voslapper Groden Süd als Vogelschutzgebiet gemeldet wird.
Damit war der Landesregierung bekannt, dass diese Flächen über viele Jahre nicht bebaut werden können und damit für lange Zeit nicht vermarktet werden können und damit wertlos sind. Dieser Kauf führte jetzt innerhalb des Gesellschaftskonstruktes Stadtwerke Holding/Wilhelmshavener Tourismusgesellschaft zu finanziellen Problemen, welche zu einer erheblichen Nachbewilligung aus dem städtischen Haushalt führte.
Der Landesregierung dürfte zudem bekannt sein, dass die finanzielle Situation der Stadt Wilhelmshaven mehr als problematisch ist.
Vor diesem Hintergrund sollte die Landesregierung der Stadt Wilhelmshaven schon aus Fürsorgegründen anbieten, die durch eine Kaufoption zu ersetzen.
Joachim Tjaden Ratsherr BASU-Wilhelmshaven
>OFFENER BRIEF: SCHLEUSENINSEL Aktenzeichen: BASU-ni-001-297 Datum: 25.09.2006 [Download] [DOWNLOAD_BASU_OFFENER_BRIEF_SCHLEUSENINSEL]
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