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OFFENER BRIEF - WULF SCHLEUSENINSEL
25|09|06


An die Niedersächsische Landesregierung
Ministerpräsident Christian Wulff
Planckstraße 2
30169 Hannover

Offener Brief
Mit der Bitte um Beantwortung

JadeWeserPort
Gründung Vermarktungsgesellschaft
Erschließung Schleuseninsel -
Vermarktung von Flächen

Flächenkäufe der Stadt



Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
unter der Überschrift „Verhandlung über Vermarktung“ fand ich
in der Wilhelmshavener Zeitung vom 22.09.2006 folgende Angaben:
"...Das Land Niedersachsen wird in Kürze Verhandlungen über
die Gründung einer Vermarktungsgesellschaft für Gewerbeflächen
im Umfeld des geplanten JadeWeserPorts aufnehmen...
...Vertreter des Wirtschafts- und des Finanzministeriums zunächst
mit der Stadt Wilhelmshaven, später mit umliegenden Kommunen,
sprechen werden.

Die Flächenvermarktung werde sich nicht auf den Hafengroden
beschränken, aber diese Flächen stünden als erste zur Verfügung....

Die Gründung einer solchen Gesellschaft wurde vom Rat der Stadt
Wilhelmshaven am 05.03.04 beschlossen. Hierzu wurden zwei
Beschlüsse gefasst:
1. Kooperationsvertrag zur Grundsatzvereinbarung über das Projekt
"JadeWeserPort" zwischen Land Niedersachsen und Stadt Wilhelms-
haven

2. Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit beim Projekt
"JadeWeserPort" zwischen Land Niedersachsen und Stadt Wilhelms-
haven.

Für diese Beschlüsse wurde eigens eine außerordentliche Sitzung
des Rates einberufen, da die Angelegenheit derart drängte. Der
Beschluss über den Kooperationsvertrag wurde gefasst, obwohl
den Ratsvertretern die abschließenden Vertragstexte nicht vorlagen.

Nun lese ich, dass es jetzt, 2 Jahre nach dem dringenden Beschluss
des Rates der Stadt, tatsächlich zur Gründung kommen soll.

Meine Fragen zur Gesellschaftsgründung und
Vermarktung :

_Wie ist der genaue Wortlaut des Kooperations-
vertrages?

_Wann werden die angegebenen Gesellschaften
gegründet?

_Welche Flächen sollen in Zusammenarbeit mit
der Stadt und
den Landkreisen vermarktet werden?
_Bleibt es bei der prozentualen Verteilung der
Gesellschafts
anteile?

Seit vielen Jahren höre ich, dass die Investoren Schlange stehen.
Schlange ständen angeblich auch die Investoren, welche 50 %
der Infrastruktur des JWP übernehmen wollten/sollten.
Dabei handelte es sich aber wohl um eine Falschmeldung, da es
keine Beteiligung privater Investoren, wie in der gemeinsamen
Erklärung der Länderchefs ausdrücklich vereinbart, an den Infra-
strukturkosten JWP gibt.

Auch bei den Mitteilungen zur Flächenvermarktung im Umfeld
des JWP in Wilhelmshaven wird seit Jahren immer wieder ange-
geben, dass Investoren Schlange stehen würden und die in
Wilhelmshaven zur Verfügung stehenden Flächen dafür nicht
ausreichen würden.

Diese Angaben werden vor mir mittlerweile stark angezweifelt.
Obwohl die Wirtschaftsförderung in Wilhelmshaven schon mehrere
Millionen Euro für das Projekt JWP ausgegeben hat, kann diese
nicht bestätigen, dass auch nur ein einziger Investor (...) in
irgendeiner Weise über vertragliche Optionen gebunden wurde,
obwohl erhebliche Gewerbe/Industrieflächen – ausgenommen
Voslapper Groden – zur Verfügung stehen würden.

Fragen in diesem Zusammenhang:
_In welchem Zusammenhang mit dem JWP steht
die
Beplanung des Gebietes „Schleuseninsel“ -
heute haupt
sächlich als Freizeitgebiet genutzt -,
welche von der
N-Ports erschlossen werden soll?
_ Sind dem Land Niedersachsen Investoren bekannt,
welche sich, über Absichterklärungen hinaus, für
eine
Ansiedlung im Bereich Wilhelmshaven ent-
schieden haben?

_Stehen die nötigen Gelder für die Erschließungs-
maß
nahmen zur Verfügung?

Aus dem Text der Wilhelmshavener Zeitung – Aussagen vom
Geschäftsführer der JWP-Realisierungsgesellschaft Herrn Werner -
geht hervor, dass die Flächen des Hafengrodens zuerst, also
vor allen anderen möglichen Flächen, zur Verfügung stehen.
Dies wird, wenn es irgendwann im Herbst 20?? einen Planfest-
stellungsbeschluss geben sollte, nicht vor 2010 sein.

Die Vermarktung des Hafengrodens wird einige Zeit – ca. 10 Jahre -
in Anspruch nehmen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass
weitere Flächen erst nach 2020 benötigt werden.

Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
„Schleuseninsel“ [BPlan 150] in Wilhelmshaven sind die Voraus-
setzungen für eine Bebauung des Gebietes gegeben. Die Flächen
werden jedoch erst in einigen Jahren benötigt.

Als Besonderheit auf diesem Gebiet sind die Kleingärtner anzugeben.
Die Problematik Kleingärtner wurde von der Stadt Wilhelmshaven
aus den Planungen herausgenommen, indem man zwar das gesamte
Gebiet beplant, die Flächen der Kleingärtner jedoch bis zur Klärung
ausgeschlossen hat.

Die Lösung dieses Problems liegt nunmehr bei der N-Ports.

Fragen:
_Werden die Erschließungsmaßnahmen
Schleuseninsel
erst dann ergriffen, wenn
der tatsächliche Bedarf abseh-
bar ist? - oder
ist eine schnelle Erschließung geplant?


Die Stadt Wilhelmshaven hat über die Stadtwerke
Wilhelmshaven GmbH ca. 100 ha Flächen auf dem
Voslapper Groden Süd vom Land Niedersachsen auf-
gekauft.

Der Kaufpreis soll ca. 8 Mio. Euro betragen
haben.
Dies soll in Absprache mit dem Land
Niedersachsen
erfolgt sein.

Zu diesem Zeitpunkt war der Landesregierung bekannt,
dass der Voslapper Groden Süd als Vogelschutzgebiet
gemeldet wird.

Damit war der Landesregierung bekannt, dass diese
Flächen über viele Jahre nicht bebaut werden können
und damit für lange Zeit nicht vermarktet werden
können und damit wertlos sind. Dieser Kauf führte
jetzt innerhalb des Gesellschaftskonstruktes Stadtwerke
Holding/Wilhelmshavener Tourismusgesellschaft zu
finanziellen Problemen, welche zu einer erheblichen
Nachbewilligung aus dem städtischen Haushalt führte.

Der Landesregierung dürfte zudem bekannt sein, dass
die finanzielle Situation der Stadt Wilhelmshaven mehr
als problematisch ist.

Vor diesem Hintergrund sollte die Landesregierung der
Stadt Wilhelmshaven schon aus Fürsorgegründen anbieten,
die durch eine Kaufoption zu ersetzen.



Joachim Tjaden
Ratsherr BASU-Wilhelmshaven


>OFFENER BRIEF: SCHLEUSENINSEL
Aktenzeichen: BASU-ni-001-297
Datum: 25.09.2006
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