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Himmel schreiender Tatbestand 27|02|2013
Sollte der Rat der Stadt dem Krankenhausfusionsplan zustimmen, dürfte es bald genügend Konfliktpotential geben, um die Gazetten weiterhin mit Krankenhausgeschichten zu füllen.
Zum Kommentar „Knackpunkt“ von G. Abeldt in der WZ vom 23.02.13 sowie zu den Leserbriefen von A. Kruse-Janßen und U. Aljets in der WZ vom 25.02.13
Herr Abeldt schreibt in seinem Kommentar, dass sich die „Verantwortlichen für das städtische RNK und das katholische St.-Willehad-Hospital“ auf die „Konvention zu Schwangerschaftsabbrüchen“ verständigt hätten. Kann es sein, dass diese sogenannten Verantwortlichen mit § 218a und § 219 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht vertraut waren?
Wahrscheinlicher aber ist, dass hier Sachzwänge für einen zum Himmel schreienden Tatbestand geschaffen werden sollen. Frauen, die zukünftig in dieses dann einzige Wilhelmshavener Krankenhaus mit der Bescheinigung für einen legalen Schwangerschaftsabbruch nach §§ 218a/219 Abs. 2 Satz 2 StGB kommen, sollen dort nicht Hilfe, sondern eine Geisteshaltung finden, wie sie rückwärts gewandter nicht sein kann. Vertreter der Unmenschlichkeit klerikaler Dogmen sollen auf den kommunalen Träger des Krankenhauses einwirken dürfen, Frauen abzuweisen, wenn die ‚Pille danach’ nicht mehr wirksam war, weil es bereits zur Befruchtung einer Eizelle im Leib der Frau kam.
Es grenzt an Hohn, wenn Herr Abeldt in seinem Kommentar als wohlfeiles Trostpflaster private Frauenarztkliniken nennt, in denen die vom Krankenhaus abgewiesenen Frauen ja Hilfe bekommen könnten. Ob und welche Frauen sich solche Eingriffe in einer Privatklinik leisten könnten, und ob die gesetzlich vorgegebene Frist bis 12 Wochen nach Empfängnis für die Suche nach einer Stelle für den fachgerechten Abbruch noch ausreichen würde, scheint nicht Gegenstand der Überlegungen des Kommentators zu sein.
Abgesehen von den Ungeheuerlichkeiten, sollten sie tatsächlich Gegenstand der Verhandlungen zwischen den „Verantwortlichen“ sein und vom Rat der Stadt abgenickt werden, halten wir uns doch einmal die Zahlen vor Augen, die Frau Aljets in ihrem Leserbrief nannte: 43,0 Prozent der Wilhelmshavener sind evangelisch, 11,8 Prozent katholisch, 46 Prozent gehören weder der einen noch der anderen Konfession an. Selbst unter den 11,8 Prozent katholischer Einwohner kann ich mir nicht vorstellen, dass man gutheißt, legale Schwangerschaftsabbrüche für das Krankenhaus auszuschließen. Zumindest von Frauen kann ich mir das nicht vorstellen.
Die Kriminalisierung und Demütigung von Frauen aufgrund katholischer Dogmen und Pseudomoral muss endlich einmal aufhören. Da stimme ich vorbehaltlos Frau Anette Kruse-Janßen in ihrem Leserbrief zu.
Verheerend wäre, wenn der Rat der Stadt mit Herrn Abeldt einer Meinung wäre [siehe seinen Kommentar], dass die Kommunalpolitik, um das neue Krankenhaus realisieren zu können, den in der Konvention zutage tretenden Forderungen des Partners katholische Kirche Genüge tun müsse.
Dr. Gisela Gerdes
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