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Abzocke im großen Stil:
05|09|2009



ApVor einiger Zeit standen Apotheker schon einmal im mittelpunkt des Justizinteresses, als es um die Stückelung von Großpackungen ging,

Erstes Urteil gegen Apotheker Landgericht Oldenburg: Sieben Monate Haft auf Bewährung für 48-jährigen Mann

Wilhelmshaven/Oldenburg/grp – Wegen bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs zu Lasten der Krankenkassen in 160 Fällen hat das Oldenburger Landgericht am Freitag einen 48 Jahre alten Apotheker aus Wilhelmshaven zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten [ausgesetzt zur Bewährung] verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichtes hatte der Angeklagte in Zusammenwirken mit einem Arzt aus Wilhelmshaven [er muss sich alsbald in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht verantworten] fünf Jahre lang die Kassen mit falschen Rezepten abgezockt.

Als die Krankenkassen vor einigen Jahren beschlossen, den Versicherten keine Anti-Thrombose-Strümpfe mehr zu bezahlen, war die Idee der Abzocke geboren. Denn von der Streichliste der Kassen war ein vergleichbares Produkt, die sogenannten Kompressions-Strümpfe, nicht betroffen.

Und so soll der Arzt massenhaft Rezepte über Kompressions-Strümpfe ausgestellt haben, der jetzt verurteilte Apotheker, der auch ein Sanitätshaus besitzt, händigte aber seinen Kunden die günstigeren Anti-Thrombose-Strümpfe aus.

Die Kassen zahlten und hatten das Nachsehen, und die Mediziner steckten sich die „Wertdifferenz“ in die eigene Tasche.

Auch mit anderen Hilfsmitteln wurde ähnlich verfahren. Um die Abzocke zu verschleiern, sollen Scheinrechnungen über Flüge ausgestellt worden sein: Der mitbeschuldigte Arzt, dessen Ehefrau eine Klinik betreibt, soll ein eigenes Flugzeug besitzen. Nach Aufdeckung der Betrügereien zahlte der gestern verurteilte Apotheker sofort 100000 Euro an die Krankenkasse. Das hat ihn ganz offensichtlich vor einer Inhaftierung bewahrt. Die sofortige Zahlung und ein umfassendes Geständnis wirkten sich gestern für den Apotheker im ganz erheblichen Maße strafmildernd aus.

Das Landgericht hatte für jeden einzelnen Fall des Abrechnungsbetrugs [160 Fälle] sechs Monate Haft verhängt. Aus den insgesamt 960 Monaten Haft [80 Jahre] wurden dann – straff zusammengezogen – sieben Monate Haft auf Bewährung.

In seiner Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter Kießler aber auch die Krankenkassen. Diese seien zwar massiv geschädigt worden, würden aber nur ungern und zögerlich mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten.

Quelle: Jeversches Wochenblatt

Links:
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