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Richterliche Unabhängigkeit oder politische Interessensdurchsetzung?
11|04|2013



Beim Vorgehen staatlicher Institutionen gegen rechtsextremistische Gruppierungen ergibt sich die Frage, wieviel Aufklärung darf überhaupt noch sein, damit nicht vielleicht diejenigen darunter leiden, die das eigentlich zu verantworten haben und es jahrelang heruntergespielt haben!?

NSU und das Oberlandesgericht [OLG] München.

Außenminister Westerwelle hat auf den Protest des türkischen Botschafters wegen der Vergabepraxis der Sitzplätze beim OLG München im NSU-Prozess das Verhalten des Oberlandesgerichts mit dem Hinweis auf die „richterliche Unabhängigkeit“ verteidigt.

Die Frage ist, ob solch eine Argumentation nicht nur vorgeschoben ist.

Bei dem anstehenden Verfahren zum Thema Rechts-Terrorismus in Deutschland, angeklagt ist die vermutliche Terroristin Beate Zschäpe von der sogenannten NSU-Untergrundgruppe der Rechtsextremen, die politisch motivierte Morde an vorwiegend Migranten in Deutschland verübt haben, z.B. an einem türkischen Gemüsehändler in Hamburg usw., ist der ausgewählte Gerichtssaal zu klein, um alle interessierten Journalisten aufzunehmen. Das rechtsstaatliche Prinzip der  Öffentlichkeit des Verfahrens ist damit bedroht.

Das OLG München behauptet, die Plätze für Journalisten im Gerichtsaal „nach Eingang der Anmeldung“ vergeben zu haben. Die Pressevertreter von türkischer Seite, sogar der türkische Botschafter selbst, erhalten nach dem gegenwärtigen Stand keinen Zugang zum Gerichtsaal. Dies könnte u.a. daran liegen, daß die Bekanntgabe des genauen Gerichtstermins für die erste Verhandlung an die betreffenden Interessenten zu unterschiedlichen Zeiten erfolgte, d.h. es wird behauptet in den Medien, deutsche Pressevertreter hätten die Einladung des OLG München ein paar Tage früher erhalten als die türkischen.

Ist das OLG München Opfer der Umstände eines zu kleinen Gerichtsaals oder gibt es hier handfeste Manipulationen von Seiten des deutschen Rechtsstaates?

Der Verweis Guido Westerwelles, des deutschen Außenministers, auf die sogenannte richterliche Unabhängigkeit greift zu kurz und verschleiert die tatsächlichen Vorgänge bis zu der Situation der nun zu wenigen Sitzplätze:

Die erste Frage, die sich stellt, ist, warum und ob das Verfahren unbedingt und ausgerechnet in München stattfinden muß, dessen Saal bekanntlich zu klein ist für das Verfahren. Die Entscheidung darüber traf vor einigen Monaten der Generalbundesanwalt [FDP]: Zur Wahl standen das OLG Düsseldorf, der Gerichtsaal Stuttgart-Stammheim und das OLG München. Von allen Standorten hatte München die wenigsten Publikumsplätze. Stuttgart-Stammheim wurde in den 70er Jahren speziell für die Aburteilung der festgenommenen RAF-Mitglieder [Links-Terrorismus] aus einer geplanten Turnhalle für die Insassen der JVA Stammheim umgebaut und ist sogar Gegenstand eines Kinofilms [„Stammheim“].

Die Entscheidung des Generalbundesanwalts für das OLG München als Austragungsort für den Prozeß verwundert: Zu wenig Plätze, während es Alternativen gab. Warum dann unbedingt in München? Stuttgart-Stammheim ist eine Art Symbol für den Sieg des Staates über die Links-Terroristen der RAF in den 70er Jahren. Würde man hier unter so großer öffentlicher Aufmerksamkeit einen Prozeß gegen Rechts-Terroristen abhalten, so wäre ein für alle Mal klar, daß es Terrorismus von Links UND von Rechts geben kann. Die Umgehensweise der Wilhelmshavener Stadtregierung unter OB Andreas Wagner [CDU] im Zusammenhang mit dem Netzwerk Rechts und einer zu verabschiedenden Resolution sowie deren Ausschluß vom „Toleranz-Herbst“ OB Wagners 2012 hat gezeigt, daß Konservative gerne den Begriff des Terrorismus auf links-orientierte Gruppen beschränken möchten u.a. auch durch eine Verwässerung des Extremismus-Begriffes: Obwohl in Wilhelmshaven überhaupt keine Aktivitäten links-extremistischer Gruppen stattfinden, sehr wohl aber Aktivitäten rechtsextremer Gruppen wie z.B. die Hakenkreuze auf der Marktstraße und vieles mehr, beharrte OB Wagner bei seiner „Toleranz-Woche“ auf dem Allgemeinbegriff „Extremismus“, um ja nicht das Wort „Rechts“ in Verruf zu bringen, wozu er selber sich ja wohl zählt.

So ungefähr dürfte es auch Überlegungen in irgendwelchen Regierungslager CDU/FDP Hinterzimmern gegeben haben, das „Schreckgespenst“ Links-Terrorismus, welches in der heutigen Zeit wirklich nur noch ein Gespenst ist, d.h. nicht existent, bloß nicht durch einen NSU-Prozess in genau diesen heiligen Hallen des Sieges über den Links-Terrorismus zu verwässern bzw. ein sehr reales Gespenst „Rechtsterrorismus“ zur Gesellschaft zu geben. Man würde sein eigenes Denkmal demontieren und zukünftige einseitige Hetzkampagnen gegen Links automatisch sabotieren.

Außerdem:
Sowohl Düsseldorf als auch Stuttgart liegen derzeit in SPD/Grüne regierten Ländern, einzig München ist CSU regiert. Also ist die Entscheidung klar: Der Prozess muß natürlich in München stattfinden, auch wenn der Gerichtsraum viel zu klein ist für den Ansturm des öffentlichen Interesses.

Wenn man den Ansturm des öffentlichen Interesses allein durch eine Verknappung von Eintrittskarten beschränkt, hat das außerdem noch weitere Vorteile in diesem für die Konservativen nicht sehr angenehmen Gerichtsverfahren. Schließlich haben sämtliche Verfassungsschutzämter, Bundeskriminalamt usw. bei der Ermittlung der NSU-Morde total versagt, wenn dies nicht sogar beabsichtigt war. Zumindest lassen umfangreiche Aktenschredderungen in diesen Behörden bereits nach Beginn des Bundestags-Untersuchungsausschusses nichts Gutes ahnen.

Halten wir fest:
Die Entscheidung über den Gerichtsort, die eigentlich vor Eintreten des zu untersuchenden Falles feststehen müßte nach dem Prinzip des „gesetzlichen Richters“, hier aber offenbar nicht, wurde getroffen von einem Organ der Exekutive. Der Generalbundesanwalt wird benannt durch das Bundesjustizministerium, welches der Bundeskanzlerin untersteht bzw. Teil der Bundesregierung ist. Hier kann also von „richterlicher Unabhängigkeit“ schon einmal gar nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil: Hier finden wir eine der zahlreichen Durchbrechungen des Montesquieu'schen Prinzips der Gewaltenteilung, die wichtige Teile der Justiz als dritter Gewalt im Staate empfindlich in ihrer Unabhängigkeit einschränkt.


Ein strafrechtliches Gerichtsverfahren, „Anklage“, kann immer erst erfolgen, nachdem Staatsanwälte dies für hinreichend erforderlich halten. Staatsanwälte sind aber keine Organe der Justiz merkwürdigerweise. Nur in Italien sind sie es. Überall anders aber sind sie der Politik unterstellt, nämlich dem Justizministerium, welches sogar Weisungen im Einzelfall erteilen kann bis zum ermittelnden Staatsanwalt hinunter, wie die Ermittlung zu erfolgen hat usw.  Ganz abgesehen von anderen Einflußmöglichkeiten auf Staatsanwälte neben der direkten Weisung. Dieses ist an sich schon ein Skandal, aber er findet statt tagtäglich. Von einer Unabhängigkeit der Staatsanwälte kann keine Rede sein. Wer benennt Richter? Keine unabhängigen Gremien jedenfalls. Im Falle des höchsten Gerichtes sind es die großen Parteien des Bundestages und Bundesrates in einem Richterwahlausschuß, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit einen Kandidaten auswählen muß. Ist das „unabhängig“? Wohl nicht. Es ist total politisch.

Also:
die Benennung des Generalbundesanwalts, der auch jederzeit wieder abberufen werden kann von der Bundesregierung, wenn er zickt [was aber niemals stattfindet, keine Sorge], die Benennung der Richter und die tägliche Arbeit der Staatsanwaltschaften wird von politischen Parteien kontrolliert und kann nicht als unabhängig bezeichnet werden.

Die Auswahl des OLG München hat mindestens ein „Gschmäckle“, die Gründe, die für dessen Wahl den Ausschlag gegeben haben sollen, sind nicht öffentlich bekannt.

Die Entscheidung des OLG München, Eintrittskarten zu vergeben und Einladungen zu verschiedenen Zeitpunkten [?] zu verschicken, erweckt auch nicht den Eindruck der richterlichen Unabhängigkeit und eines Bemühens des Gerichtes, größt-mögliche Öffentlichkeit herzustellen. Diese Art und Weise reiht sich konsequent in Aktenherausgabe-Verweigerungen gegenüber dem Bundestags-Untersuchungsausschuß, Aktenschredderungen nach dessen Einberufung und allgemein der sehr zurückhaltenden bis verhindernden Ermittlungen gegen die NSU-Gewaltverbrecher und Terroristen seitens des Staates in den letzten 15 Jahren.


In Wilhelmshaven ist der Proteststurm durch die Bürger kein Thema, aber wo sind die öffentlichen Bekenntnisse und die aktive Empörung vieler Lokalpolitiker in "Boomtown?

Erweckt irgendwie keinen sonderlich beruhigenden Eindruck. Ist der Geist, der Deutschland vor 70 Jahren ins Verderben gestürzt hat, immer noch virulent?

Die bundesdeutsche Justiz in Gestalt des Generalbundesanwalts und des OLG München gibt kein gutes Bild ab bei diesem politisch wichtigsten Gerichtsverfahren für die nächsten Jahre.

Die deutsche Justiz hat eine Tradition, „auf dem rechten Auge blind zu sein“. Es sieht ganz so aus, als würde sie unbeirrt fortgeführt.

Ich hoffe, die echte „Justitia“, also der Geist des Rechts und der Gerechtigkeit, die automatisch damit eingeschlossen ist, da formales Recht allein nie eine Existenzberechtigung hat außer Interessendurchsetzung für Untergruppen der Gesellschaft, wird bei dem Verfahren trotzdem präsent sein und ihre Kraft durch ihr gewogene Menschen unter uns entfalten können.

In diesem Sinne
alles Gute für das Recht - trotzend allen Demontierungs- und Manipulationsversuchen Einzelner -

Heidi Berg


Literaturtip: sehr guter und ausführlicher Aufsatz zu der Demontierung unseres bundesrepublikanischen Rechtsstaates von Jürgen Roth:
"Das Rechtsstaatsprinzip bröckelt gewaltig"

10|04|13: "Breites Versagen" auf allen Ebenen: Journalistin fordert Null-Toleranz-Kultur gegenüber Rechtsextremismus


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