Bild: GRUPPO635.com | hufenbach


UMZU













VERMISCHTES






WETTER



Mixt "NGO´s"













PARTEIEN



Bild: GRUPPO635.com | hufenbach





Bild: GRUPPO635.com | hufenbach
   
Seit 24-03-2022 online:

FOTO: Hufenbach
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

Aus für die Strandgebühr
18|11|2013



Eine Bürgerinitiative am Ziel: Endlich wieder freier Strandzugang.

Ein von der Gemeinde Wangerland in Auftrag gegebenes und unserer Initiative seit gestern vorliegendes Rechtsgutachten zur Frage, "ob der Strandzugang entgeltpflichtig erfolgen darf", kommt "unter allen einschlägigen rechtlichen Gesichtspunkten zum selben Ergebnis", "dass grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf entgeltfreien Zugang zu den Stränden gegeben ist".

"Bloße fiskalische Erwägungen [also Einnahmewünsche der Kommune] ermöglichen eine Einschränkung des Gemeingebrauchs nicht". Für die "Zahlstellen" der Gemeinde, die Kassenhäuser an den Strandzugängen, an denen heute pro Erwachsener eine "Strandgebühr" von 3 € erhoben wird, ist eine "Rechtsgrundlage nicht erkennbar und gegeben".

Der von der Wangerland Touristik beauftragte Oldenburger Rechtsanwalt Hollinderbäumer hat die Strandgebühr unter drei Gesichtspunkten untersucht.
 
1. Wegerechtlich handelt es sich bei Zugängen zu „normalen Strandflächen", zu denen auch die in Hooksiel künstlich aufgespülten Flächen "wie überall sonst an den deutschen Küsten" zu zählen sind, um "gewohnheitsrechtlich dem Fußgängerverkehr inkl. Bade- und Spielbetrieb gewidmete Flächen". Mit der Folge: "Wenn man von einer gewohnheitsrechtlichen Widmung des Strandes für entsprechende Zwecke ausgeht, so folgt daraus, dass der Zugang entgeltfrei zu erfolgen hat."

2. Wasserrechtlich wird das "Baden" in Küstengewässern von dem jedermann zustehenden "entgeltfreien Gemeingebrauch" umfasst. "Bloße fiskalische Erwägungen [Einnahmewünsche der Kommune zur Finanzierung ihrer touristischen Infrastruktur] ermöglichen eine Einschränkung des Gemeingebrauchs nicht!" [Ausrufungszeichen von Holländerbäumer]

3. Naturschutzrechtlich handelt es sich beim Strand, ob künstlich aufgespült, gepflegt und mit Spielplätzen und Sanitärgebäuden ausgestattet oder nicht, "grundsätzlich um freie Landschaft". "Gemäß § 59 Bundesnaturschutzgesetz ist das Betreten der "freien Landschaft" allen gestattet." "Unentgeltlichkeit" ist ein "Tatbestandsmerkmal" des freien Betretungsrechts. Für die "Zahlstellen" der Gemeinde, die Kassenhäuser an den Strandzugängen, ist "eine Rechtsgrundlage nicht erkennbar und gegeben". "§ 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ist sogar noch weitergehend: Demzufolge ist der "Zugang zu Landschaftsteilen, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung besonders eignen, wozu nach meiner [Hollinderbäumers] Auffassung Strände allemal zählen, nicht nur zu ermöglichen, sondern sogar zu erleichtern." [Unterstreichung Holländerbäumer]

"Auch daraus folgt also, dass grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf entgeltfreien Zugang zu den Stränden gegeben ist."
 
Die Strandgebühr wurde von der Gemeinde Wangerland also zu Unrecht erhoben. Logische Folge: In Zukunft darf sie nicht mehr erhoben werden und für die zurückliegende Zeit kann sie im Rahmen üblicher Verjährungsfristen von allen Strandbesuchern, die in den letzten 3 Jahren Strandgebühr bezahlt haben, von der Gemeinde zurückgefordert werden.
 
Das Rechtsgutachten mit Datum 2.8.2013 liegt der Gemeinde Wangerland seit Anfang August vor. Dem Vernehmen nach sollen Rat und Verwaltung fast einhellig zu der Überzeugung gelangt sein, dass die rechtlichen Aussagen zutreffend sind.
 
Es stellt sich dann natürlich die Frage, warum diese rechtliche Bewertung bis heute [über 3 Monate] unter Verschluss gehalten wurde und auch jetzt offenbar nur publik wird, weil unsere Initiative damit an die Öffentlichkeit tritt.
 
Es stellt sich ferner die Frage, warum die Gemeinde Wangerland von August bis Oktober weiter Strandgebühr kassiert hat, obwohl es dafür erkennbar keine Rechtsgrundlage mehr gab.
 
Schließlich stellt sich die Frage, warum die aus "fiskalischen Gründen" geschlossenen drei Strandzugänge zwischen Campingplatz Hooksiel und Kasse 3 sowie die beiden mit Tor bzw. Zaun versperrten Strandzugänge am Parkplatz Außenhafen nicht sofort geöffnet worden sind. Laut  Rechtsgutachten war und ist die Gemeinde Wangerland verpflichtet, den "Zugang zu Landschaftsteilen, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung besonders eignen, wozu nach meiner [Hollinderbäumers] Auffassung Strände allemal zählen, nicht nur zu ermöglichen, sondern sogar zu erleichtern."
 
Auch aus Deichschutzgründen hätten die fünf gesperrten Strandzugänge in Hooksiel geöffnet und hätte an den drei Kassenhäusern nach Vorlage des Gutachtens sofort auf das Kassieren verzichtet werden müssen. So hätten die in diesem Sommer entstandenen Trampelpfade vermieden werden können, die entstanden sind, als sich Tausende das ihnen verwehrte Recht auf freien Zugang an nicht abgezäunten, aber auch nicht gepflasterten Stellen über den grünen Deich hinweg genommen haben.
 
Laut Rechtsgutachten können Küstenbadeorte "für die Fremdenverkehrsinfrastruktur, nicht für die Strandbegehung  und –nutzung, Kurbeiträge erheben", auch Tageskurbeiträge für die "bloße Möglichkeit", die Fremdenverkehrseinrichtungen zu nutzen. Unsere Initiative wird darauf dringen und bestehen, dass für bloße Erholung in der Natur, für Strandspaziergänge, für den Blick aufs Meer, für Baden und Wattwanderungen keine Tagesgebühren erhoben werden. Das Wangerland ist hier Hunderttausenden, von denen in den letzten 40 Jahren zu Unrecht Strandgebühr kassiert wurde, moralisch zumindest zur Zurückhaltung, wenn nicht zu einer Art Wiedergutmachung verpflichtet. Immerhin wurden wir Jahrzehnte lang durch stacheldrahtbewehrte Zäune an dem uns zustehenden freien Strandzugang gehindert!

Quelle: Initiative „Freie Bürger für freie Strände“


Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |
Leserbriefe | Newsletter |

Wilhelmshavener Momente

Bild: GRUPPO635.com | hufenbach

Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



Wenn Sie auch ihre ganz persönlichen Momente auf dem Bürgerportal Wilhelmshaven veröffentlichen möchten, senden Sie ihre Bilder an:
redaktion@buerger-whv.de
Vielen Dank!

Archiv:
Archiv | Wilhelmshavener Momente
nach oben