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Grüne zur A20 und A39: Falsche Berechnung, rückständig, klimaunverträglich – der BVWP 2030
11|07|2016



Die Anstrengungen zum Bau diverser Autobahnen entwickelt sich immer mehr zu gezielten ABM-Massnahmen für Baufirmen.

Gutachten zur A20 und A39 im Bundesverkehrswegeplan 2030

Im Auftrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen hat die Marburger Fachagentur für Verkehrsplanung  RegioConsult, ein Gutachten zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 [BVWP] am Beispiel der Planungen zur A20 und zur A39 erstellt.

Das Gutachten weckt zahlreiche Zweifel an den Korrektheit  der Berechnungsmethoden des vorliegenden, noch nicht beschlossenen, Bundesverkehrswegeplans.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende
"Es mag sein, dass trotz aller Kritik der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans großkoalitionär beschlossen wird. Doch dem nächsten Regierungswechsel in Berlin wird dieser vorgestrige Bundesverkehrswegeplan nicht standhalten können. Weder die Klimaschutzziele der Bundesregierung noch jene von Paris lassen sich mit den Maßnahmen im Entwurf erreichen. Die Menschen sehen solche Widersprüche und denken Mobilität heute anders als noch vor zwanzig Jahren. Im Zweifel wird die nächste Bundesregierung das Thema neu aufrollen müssen."

"Ein Blick auf die Berechnungen zur A20 und A39 reicht. Hier wurde getrickst, um noch irgendwie eine Wirtschaftlichkeit beim Neubau nachzuweisen. Die Zahlen zur A20 und A39 machen deutlich, dass allenfalls die Mindestbedingungen für einen Autobahnbau gegeben sind. Gar nicht erst berücksichtigt wurde der Flächenverbrauch und der massive Eingriff in FFH-Gebiete."

"Die Mobilität der Zukunft sieht anders aus! Die A20 kostet allein 20 Millionen Euro – pro Kilometer wohlgemerkt. Wieviel sinnvoller wäre es, dieses Geld in einen attraktiven ÖPNV und preiswerte Tarife zu investieren? Angesichts des fortschreitenden Klimawandels muss doch jeder Euro zukünftig in umweltfreundliche Verkehrsmittel investiert werden!"

Susanne Menge, verkehrspolitische Sprecherin
"Dieser Bundesverkehrswegeplan ist blamabel: Minister Dobrindt und sein niedersächsischer parlamentarischer Staatssekretär Enak Ferlemann unternehmen den letzten Versuch, eine gestrige Verkehrspolitik durchzuzocken. Einzig die Lobbyisten im Land werden es ihnen danken."

"Das uns nun vorliegende Fachgutachten belegt, dass ihr Planentwurf das genaue Gegenteil von der notwendigen und radikalen Verkehrswende ist. Es ist einfach unehrlich, sich als Bundesregierung den Pariser Klimazielen zu verschreiben und dann einen solchen Bundesverkehrswegeplan vorzulegen."

"Wir bauen auf die SPD in der Großen Koalition. Die Sozialdemokraten in Berlin können einem solchen klima- und umweltfeindlichen Konstrukt nicht zustimmen. Sie müssen die gravierenden Mängel des vorliegenden Entwurfs ernst nehmen und sich im Juli im Bundeskabinett einer Zustimmung verweigern. Der Widerstand von Barbara Hendricks geht in die richtige Richtung, genauso wie die Bewertung des Bundesrechnungshofs und des Umweltbundesamts."

"Wenn der Bundesverkehrsminister seine eigenen Ansprüche an die Wirtschaftlichkeit von Autobahnbauten ernst nehmen würde, dann wären die A20 und A39 längst kein Thema mehr. Wir Grüne fordern die Bundesregierung auf, die sinnvollen Alternativen zu den Autobahnen auf Basis des bestehenden Verkehrsnetzes in den Regionen zu nutzen. Das ist erstens wirtschaftlicher und zweitens besser für die Natur. So kommen Ökologie und Ökonomie zusammen."

"Die rot-grüne Landesregierung hatte mögliche Alternativen zum Bundesverkehrswegeplan 2013 angemeldet. Diese sind jedoch nicht einmal geprüft worden."

Quelle: fraktion.gruene-niedersachsen.de


Zum Hintergrund
Der Bundesverkehrswegeplan soll noch in diesem Monat vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Innerhalb der Bundesregierung hatte es massiven Widerstand seitens des Umweltministeriums an den Planungen des Bundesverkehrswegeplanes gegeben. Umweltstandards wurden nicht berücksichtigt.

Aus dem Gutachten ergibt sich eine umfassende Mängelliste.

Hierzu zählen unter anderem:

- Für alle relevanten Untersuchungsbereiche fehlen die Berechnungsgrundlagen [Schienenstrecken, Alternativplanungen, Interdependenzen Schiene – Straße, Kostensätze auf Basis von 2012], oder sie basieren auf schwammigen Annahmen [Nutzung, Reisezeiten], sind unvollständig, nicht nachvollziehbar und widersprüchlich [SUP, Methodenangaben, Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit].

- Die Bewertung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass keine belastbaren Datengrundlagen für die Ermittlung der tatsächlichen Investitionskosten vorliegen. Die Investitionsmittel sind zu gering angesetzt.

- Der BVWP 2015 – 2030 fällt hinter die Umweltrisikoeinschätzung des BVWP 2003 zurück.

- Nutzeneffekte im bestehenden Verkehrsträgernetz werden nicht abgebildet und berechnet.

- Die tatsächlichen Flächeninanspruchnahmen sind wesentlich größer als im Umweltbeitrag des BVWP angegeben: 2,83 ha pro Tag [statt 1,7]

- Das Klimaschutzziel wird im Verkehrsbereich völlig verfehlt. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind mit dem vorgelegten BVWP-Entwurf nicht erreichbar.


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