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Rammarbeiten: 3 07|01|2009
![](http://www.basu-whv.de/vorschau/cms/cmsupload/38RAMMEjwp290808.jpg)
Die Ramme hat Winterpause und danach soll sie an 7 Tagen in der Woche von 7.00 Uhr bis 20:00 Uhr arbeiten und Lärm verbreiten dürfen.
An JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft Niedersächsische Landesregierung Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest
Beschwerde: JadeWeserPort Hier: Rammarbeiten an Sonntagen Sehr geehrter Herr Knuth, meine Damen und Herren, in Wilhelmshaven wird momentan der JadeWeserPort gebaut.
Im Dezember 2008 [hier z.B. am 07.12.2008] wurden die Rammarbeiten auch an Sonntagen durchgeführt. Schon in den frühen Morgenstunden wurden die Anwohner im Bereich Wilhelmshaven/Voslapp aus dem Schlaf gerissen. Viele Anwohner haben sich daraufhin mit der Polizei, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Stadt in Verbindung gesetzt, und hier die Antwort erhalten, dass diese Arbeiten angeblich genehmigt worden sind.
Daraufhin informierten sie die BASU und baten um Klärung des Sachverhaltes, was wir seit Wochen versuchen. Eine Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse und Antworten finden Sie als Anhang dieser Beschwerde. Da wir als politische Vertreter auch weiter fast täglich auf diese Sonntagsrammungen angesprochen, und um Hilfe gebeten werden, müssen wir hiermit noch einmal um eindeutige Klärung bitten.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage [NFeiertagsG] in der Fassung vom 7. März 1995 [Nds. GVB1. Nr. 6/1995, ausgegeben am 16. 3. 1995] geändert durch Gesetz vom 23.06.2005 [Nds. GVB1. S. 207] sind Arbeiten, wie die Rammarbeiten am JWP an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Dieses Gesetz bestimmt im § 1 „Die Sonntage, die staatlich anerkannten Feiertage und die kirchlichen Feiertage und verbietet derartige Arbeiten von 0 bis 24 Uhr, also ganztägig.
§ 3 bestimmt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage allgemeiner Arbeitsruhe". Im § 4 wird festgelegt „Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten".
Ausnahmen gibt es für Schifffahrt, Eisenbahn, Luftverkehr.
Im § 13, Ordnungswidrigkeiten, wird bestimmt, „[1] Wer Handlungen vornimmt oder Veranstaltungen durchführt, die nach den § 4 bis 9 verboten sind, handelt ordnungswidrig. [2] Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden".
Im §14 werden den Gemeinden Ausnahmeregelungen zugestanden, die sich aber auf ganz bestimmte Arbeiten beziehen, die Arbeiten wie am JWP nicht einbeziehen.
Die Genehmigung des JadeWeserPort erfolgte vor langer Zeit durch Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest [WSD] in Aurich.
Nach Angabe der WSD – siehe Anlage – sind die Rammarbeiten an Sonntagen von ihr im PFB genehmigt worden. In den von der WSD angegebenen Texteilen ist eine solche Genehmigung jedoch nicht zu erkennen. Es wurde lediglich festgestellt, dass die Rammarbeiten keine gesundheitlichen Schädigungen verursachen.
Zudem ist es mehr als verwunderlich, dass einmal damit argumentiert wird, dass die Sonntagsarbeiten von der WSD im PFB genehmigt worden seien, jetzt jedoch darauf verwiesen wird, dass es sich um dringende Arbeiten gehandelt haben soll, welche am Sonntag abgeschlossen werden mussten.
Das widerspricht sich erheblich.
Mehr als eindeutig werden jedoch Sonntagsarbeiten, wie die erfolgten Rammarbeiten, gesetzlich verboten. Wir fordern Sie hiermit auf, an Sonn- und Freiertagen die Sonntagsruhe einzuhalten, oder aber uns die entsprechenden Genehmigungsunterlagen zukommen zu lassen, aus welchen eindeutig hervorgeht, dass die allgemein gültigen Gesetze zur Sonntagsruhe für die Baustelle JWP nicht gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Tjaden Fraktionsvorsitzender BASU-Wilhelmshaven Gruppensprecher BASU / Tholen
Links: 15|12|08 Rammarbeiten JWP 2 05|09|06 Rennstrecke Flutstrasse
20|08|08 LKW Lärm Voslapp 10|07|08 Abschwung am Boden angekommen 11|06|08 Milliarden Löcher trotz Containerhäfen 19|05|08 Adam: 90.000 Euro 18|0408 Bau-Selbst-Entzug 07|04|08 EWS ohne Zukunft? www.JUSOS-WILHELMSHAVEN.de
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PRESSEMITTEILUNG: Aktenzeichen: BASU/Tholen-NI-001-418 Datum: 06|01|2009 Download Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung: PM: Beschwerde: JadeWeserPort Hier: Rammarbeiten an Sonntagen _____________________________________________________
Sonstige THEMENFOTOS fordern Sie bitte hier an: GRUPPO|635: www.GRUPPO635.com Mail: INPUT@GRUPPO635.com
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