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Meilenstein der Gerechtigkeit für Leiharbeitnehmer
20|12|2010



... aber immer noch wenig Gerechtigkeit für Hartz IV BezieherInnen.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann zu Lohnnachzahlungen von mehreren Tausend Euro pro Arbeitnehmer führen.

Das Bundesarbeitsgericht [BAG] hat entschieden: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen [CGZP] ist tarifunfähig.
„Das Urteil in letzter Instanz ist ein Meilenstein der Gerechtigkeit für Leiharbeitnehmer“, sagt Markus Paschke, DGB Regionsvorsitzender Ostfriesland-Nördl. Emsland.

„Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben.“ Erstritten haben dies die Gewerkschaft Verdi und der Berliner Senat.

Die Gewerkschaften im DGB werden die betroffenen Leiharbeitnehmer dabei unterstützen, ihre Ansprüche zu prüfen und wenn nötig auch einzuklagen. Auch die Sozialkassen können rückwirkend Beiträge von den Verleihfirmen einfordern. Falls diese nicht zahlen können, müssen die Entleihfirmen die Forderungen der Sozialkassen begleichen. Der DGB fordert die Sozialkassen auf, noch in diesem Jahr entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Nach Berechnungen von Sachverständigen wurden in den vergangenen Jahren zwischen 2 und 3 Mrd € an Sozialbeiträgen zu wenig abgeführt.

Paschke:
„Das wirkt sich nicht nur auf die Sozialkassen aus, sondern auch auf die Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld für die betroffenen Leiharbeitnehmer. Hinzu kommen Ansprüche auf Lohnnachzahlungen, die zwischen einigen Hundert Euro und im Einzelfall mehrere Zehntausend Euro betragen können. Die Betriebe, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entzogen haben und stark auf „billige“ Leiharbeitnehmer statt auf Stammbeschäftigte gesetzt haben müssen jetzt mit erheblichen Nachzahlungen rechnen.“


In Ostfriesland und im Emsland wurden die ungültigen Tarifverträge besonders häufig angewendet, so dass mehrere Tausend Beschäftigte und ehemalige Leiharbeitnehmer Ansprüche haben können. Jeder betroffene Leiharbeitnehmer muss seine Ansprüche allerdings selbst geltend machen.

„Wer kein Geld verschenken will sollte sich schnellstens an seine Gewerkschaft oder den DGB wenden,“ so Paschke.

Die Politik bleibt weiterhin gefordert, in der Leiharbeit klare Verhältnisse zu schaffen und endlich das Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort' zu verwirklichen. Dann können die tarifvertraglichen Regelungen der Entleiherbetriebe im Rahmen der Gleichbehandlung auch für LeiharbeiterInnen Anwendung finden. Lohndumping durch Leiharbeit wird dann endgültig beendet sein.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund | Ostfriesland - Nördl. Emsland


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