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Presseerklärung von Oberbürgermeisterkandidat Thomas Städtler ...
29|07|2011



Oberbürgermeisterkandidat Thomas Städtler.

... zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Wilhelmshaven am 27.07.2011

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Wilhelmshaven musste am 27. Juli 2011 um 11.00 Uhr im Ratssaal verkünden, dass die Feststellung der Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters auf den 01.08.2011 verschoben wird.

Der Grund hierfür ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung von Oberbürgermeisterkandidat Thomas Städtler beim Verwaltungsgericht Oldenburg auf Verpflichtung der Stadt Wilhelmshaven, die Eintragung seines Hauptwohnsitzes mit Baudissinweg 4 in Wilhelmshaven nicht zu ändern. Genau dieses hatte die Stadtverwaltung aber sehr kurzfristig versucht und das mit sehr fadenscheinigen Gründen.

Worum geht es?

Thomas Städtler ist seit 01.06.2011 mit Hauptwohnsitz in Wilhelmshaven gemeldet. Diese Anmeldung wurde von der Stadtverwaltung bearbeitet und so festgestellt. Seit vergangenen Freitag sollte das plötzlich nicht mehr gelten und man bat den Oberbürgermeisterkandidaten Anhaltspunkte telefonisch dafür mitzuteilen, dass Wilhelmshaven auch tatsächlich die Hauptwohnung im Sinne des Niedersächsischen Meldegesetzes [NMG] darstelle. Hintergrund der Nachfrage seien „Hinweise aus der Bevölkerung“, dass der Oberbürgermeisterkandidat zum 01.06.2011 seinen Erstwohnsitz im Baudissinweg 4 in Wilhelmshaven genommen habe. „Eine erstaunliche Erkenntnis“, so Thomas Städtler etwas verwundert, „vor allen Dingen über sechs Wochen nach Abschluss des Meldevorganges!“.

Die Stadt zweifelte nun das Vorliegen des Hauptwohnsitzes an und begründete dies damit, dass Thomas Städtler zwar mit Frau Sylvia Burkhart zusammen lebe, dies aber keine Ehe oder Lebenspartnerschaft im formalrechtlichen Sinne sei und er deswegen als alleinstehend bzw. ledig gelte und sich damit nicht auf die Privilegierung des § 8 Abs. 2 Satz des NMG berufen könne. „Eine Auslegung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte“, sagte der Oberbürgermeisterkandidat leicht amüsiert. Es könne wohl nicht sein, was nicht sein dürfe!

Darüber hinaus machte sich die Stadt Wilhelmshaven Gedanken darüber, ob Städtler trotz eines Hauptwohnsitzes in Wilhelmshaven noch seine Aufgaben als Bürgermeister in Löningen würde anforderungsgerecht wahrnehmen können. Er könne doch nicht dort und in Wilhelmshaven gleichzeitig sein. „Wohl war“, erläuterte Städtler, „aber durch eine straffe Arbeitsorganisation und einen bedingungslosen Einsatz kann ein Mensch sehr viel leisten, und das tue ich.

Ich bin spätestens seit 01.06.2011 überwiegend in Wilhelmshaven gewesen ohne dass meine Aufgaben in Löningen darunter gelitten hätten. Geht nicht, gibt´s bei mir nicht!“.

Der Oberbürgermeisterkandidat reichte eine dezidierte Aufstellung bei der Stadtverwaltung ein, aus der sich seit dem 01.06.2011 eine nach Stunden aufgelistete Dokumentation seiner Aufenthaltszeiten in Wilhelmshaven ergibt. Danach ist Städtler überwiegend in Wilhelmshaven gewesen und auch aus diesem Grund – wenn er denn schon fälschlicherweise von der Stadtverwaltung als ledig bzw. alleinstehend angesehen wird – ergibt sich, dass er seinen Hauptwohnsitz in Wilhelmshaven hat.

Alles das wurde der Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag mitgeteilt, um eine einvernehmliche Lösung ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nutzen zu müssen. Die Stadtverwaltung hat leider nicht reagiert, so dass ein Gang zum Verwaltungsgericht nach Oldenburg unvermeidbar war. Die Richter haben dann erst einmal den Vorgang gestoppt und die Stadt angewiesen, einige Tage zu warten, um die Angelegenheit vernünftig klären zu können.

„Ich hoffe nun“, so Oberbürgermeisterkandidat Thomas Städtler, „dass die Stadt einlenkt und nach den Vorgaben des NMG entscheidet und nicht nach irgendwelchen Eventualitäten. Ein Gemeindewahlleiter hat nach Gesetz und Recht zu entscheiden, die Frage der Festlegung des Hauptwohnsitzes darf keine Frage der Beliebigkeit sein, wo kämen wir denn da hin!“.

Quelle: Thomas Städtler


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