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Verwaltungsgericht Oldenburg: Städtler bekommt Recht
30|07|2011



Oberbürgermeisterkandidat Thomas Städtler.

Eilantrag hat Erfolg

Hat eine Person mehrere Wohnungen im Inland, so kommt es für die Frage, welche der Wohnungen vorwiegend benutzt wird und damit als Hauptwohnung in das Melderegister der jeweiligen Kommune einzutragen ist, abgesehen von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen auf eine rein quantitative Betrachtung der Aufenthaltszeiten an.

Dies hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichtes Oldenburg mit Beschluss vom 29. Juli 2011 [12 B 1632/11] entschieden und dem Antrag eines Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Wilhelmshaven stattgegeben.

Der Kandidat, der seit dem Frühsommer eine Wohnung in Wilhelmshaven angemietet hat, ist zur Zeit noch Bürgermeister in einer anderen Kommune. Auch dort unterhält er eine Wohnung. Seinen neuen Wohnsitz hat er als Hauptwohnung angemeldet.

Im Hinblick auf den Inhalt der Wahlbekanntmachung und der Stimmzettel sah es die Stadt Wilhelmshaven als klärungsbedürftig an, ob die Eintragung als Hauptwohnung angesichts der Tätigkeit des Kandidaten als Bürgermeister einer anderen Kommune zutreffend sei. Als Ergebnis der Prüfung teilte sie dem Kandidaten mit, sie halte die Eintragung seiner Wohnung als Hauptwohnung für unrichtig und werde eine Berichtigung durchführen.

Dagegen wandte sich der Kandidat mit einem Antrag auf Gewährung vorläufigen und vorbeugenden Rechtsschutzes. Zur Begründung führte er an, er halte sich überwiegend an seinem neuen Wohnsitz auf, zum einen zu Wahlkampfzwecken und zum andern, weil seine Lebensgefährtin dort lebe.
 
Das Gericht sah das erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse als gegeben an. Aus Gründen der Chancengleichheit gegenüber Konkurrenten sei es dem Kandidaten nicht zuzumuten, eine Änderung des Melderegisters und damit das Nichterscheinen seines neuen Wohnsitzes in der Wahlbekanntmachung und auf den Stimmzetteln hinzunehmen und erst nachträglich Rechtsschutz zu erhalten. Weiterhin habe er mit einer Auflistung von Anwesenheitszeiten glaubhaft gemacht, dass er sich überwiegend an seinem neuen Wohnsitz aufhalte.

Die Eintragung seiner neuen Wohnung als Hauptwohnung im Melderegister der Stadt Wilhelmshaven stelle sich daher voraussichtlich als richtig dar.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.

Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg


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