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Justitias Purzelbäume
13|08|2014



Die deutsche Rechtssprechung: Mehr Schein als sein oder ist Justizias Unabhängigkeit, symbolisiert durch die Augenbinde, nur gespielt?!

Nach etlichen Gerichtsverfahren der jüngsten Vergangenheit, die entweder durch einen vom zuständigen Richter abgesegnetem dubiosen Handel zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem ohne Urteilsspruch beendet wurden, oder aber - wie jetzt im Falle des Ex-RNK Chefs Brost vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover geschehen - mit einem völlig unverständlichen Urteil zugunsten des wegen gröbster Pflichtverletzungen zum Nachteil seines Dienstherrn - nämlich der Stadt Wilhelmshaven - von eben diesem fristlos gekündigt worden war.

30tausend €uro Gehalt für sein Vorruhestandsnichtstun erkannte der Richter dem geschassten Klinikleiter zu. Die Begründung des Gerichtes, die da lautete, dass selbst größere Verfehlungen im Dienst keine fristlose Kündigung rechtfertigen, hat mich zu der Frage veranlaßt, nach welchen Kriterien in Deutschland eigentlich Recht gesprochen wird.

Haben die von den gesetzgebenden Körperschaften irgendwann in Wort und Schrift gefaßten Gesetze unseres Landes überhaupt einen für alle Gerichte und Richter verbindlichen Sinn? Oder ist das Gesetze formulieren und beschließen der bundesdeutschen Volksvertreter nur eine Art von potemkinscher Fassade zur Ruhigstellung der tumben Massen und zur Rechtfertigung ständig steigender Abgeordnetenbezüge?

Da scheint es auch gleich zu sein, um welches Delikt oder um welche Gerichtsbarkeit es sich handelt. Sei es, wie hier, im Falle Brost, die Arbeitsgerichtsbarkeit, oder wie vor Tagen im Falle Ecclestone die Münchener Strafjustiz mit ihrer Kuhhandelseinstellung die schon mehr dem Ablaßhandel des katholischen Klerus vergangener Jahrhunderte ähnelt.

Immer noch frei nach dem Motto: Wenn das Geld im Beutel klingt, die Seele in den Himmel springt.

Die alleinerziehende Mutter zweier kleiner Töchter, die, vor nicht allzu langer Zeit hier bei uns in der Region geschehen, wegen 160,- €uro zu Unrecht bezogener Hartz IV Leistungen - wegen der fehlenden „Handelsmöglichkeiten“ mit dem Ankläger auf Grund ihrer leeren Börse - statt in den Himmel springen zu dürfen für 6 Monate in den Knast einrücken mußte. Wie sagte da der Herr Richter des Strafgerichtes in seiner Urteilsbegründung noch einmal so gandenlos überzeugt von seiner Rechtsprechung? Es müsse im Falle dieser Täterin ein Exempel statuiert werden.

Da sei aber doch die Frage erlaubt, was denn im Falle Ecclestone, oder im Falle Zumwinkel, oder im Falle Nonnenmacher und Konsorten von all den ehrenwerten Richtern statuiert werden sollte.

Letztendlich bleibt doch nur die Erkenntnis, dass in unserer Bananenrepublik jedermann nach Herzenslust täuschen, stehlen, betrügen oder korrumpieren kann soviel er lustig ist - sofern er im Falle des Ruchbarwerdens nur über die nötigen Ressourcen als Grundlage für Händel mit der Staatsmacht verfügt.

Als Gegenstück zum Urteil Brost sei an die vielen Arbeitnehmer erinnert, deren fristlose Entlassungen wegen einer aus dem Abfallcontainer des Betriebes „entwendeten“ Banane oder wegen eines nicht ordnungsgemäß verbuchten Flaschenpfandes in Pfennig- oder Centhöhe von Arbeitsgerichten - oder besser von Richtern an diesen Gerichten - wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als begründet beschieden wurden.

Warten wir mit Spannung auf das Ergebnis der Staatsanwaltschaft bezüglich deren Ermittlungen wegen des Verdachtes der Korruption bzw. schwerer Untreue zum Schaden der Kommune gegen den EX-Klinikgeschäftsführer, bzw. den Ex-Oberbürgermeister der Jadestadt mitsamt einigen Aufsichtsgremienmitgliedern der undurchsichtigen Krankenhausverschachtelung.

Ewald Eden



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