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04|06|2014



Thomas Köhler versteht die Haltung der Stadt nicht.

Ein Stück Stadtgeschichte in Sachen Gastronomie nähert sich dem Ende.

Das in Wilhelmshaven bekannte Café Köhler schließt Ende Juni seine Pforten. Die Konditormeister und Inhaber Thomas und Holger Köhler möchten das Gebäude verkaufen, "weil es nicht empfehlenswert sei, es als Konditoreicafé weiterzubetreiben". Zusätzlich sei die Ertragssituaton eingebrochen, nachdem sich im näheren Umfeld gleich mehrere Gastronomiebetriebe niedergelassen haben.

Laut Köhler sei man sich einig, das Gebäude an den Gastronom aus dem ehemaligen Ratskeller zu verkaufen, der es als chinesisches Restaurant weiterführen möchte, zur Auslastung seines Betriebes die Öffnungszeiten aber denen des Cafés angleichen will. Dem solventen Gastronom wurden die Geschäftsräume im Ratskeller ohne schriftliche Begründung zum Ende Juni 2014 schon mal gekündigt.

Für eine Umnutzung des Park-Café Köhler wäre eine Nutzungsänderung notwendig. Die Stadt bestätigte das in einem Schreiben vom 17. April 2014:
Zitat: "... baurechtlich bestehen gegen eine Nutzungsänderung des Cafés zu einer Speisegaststätte im Gebäude auf dem Grundstück Virchowstraße 11 vom Grundsatz her keinerlei Bedenken. ..."

Eine Umnutzung für dieses Gebäude bedarf zusätzlich einer Genehmigung, die vom Rat der Stadt "abgesegnet" werden muß.

Die führenden Volksvertreter Wilhelmshavens konnten sich auch nach zwei Verwaltungsratssitzungen nicht dazu durchringen eine Entscheidung zu treffen. In ersten Anläufen heißt es in den Sitzungen unter anderem, dass sich in der Nähe des jetzigen Café Köhler ein weiteres chinesisches Restaurant befindet, weshalb man ein weiteres ablehne.

Die Stadt Wilhelmshaven darf eine Nutzungsänderung gar nicht vorschreiben. In § 313 BGB [Störung der Geschäftsgrundlage] heisst es dazu:
Zitat: "... (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. ..."
[Quelle: dejure.org/gesetze]


Das Park-Cafe-Köhler ist in Wilhelmshaven eine Institution.

Die Stadt, deren Einwohnerzahl schrumpft und deren Arbeitslosenquote bei über 12 Prozent liegt, müßte eigentlich ein Interesse daran haben, dass Restaurantbetriebe, die schon seit 16 Jahren ihre Steuern in Wilhelmshaven zahlen und Arbeitsplätze sichern, das auch weiterhin ungehindert tun können. Da eine Umnutzung des Konditoreicafés grundsätzlich möglich ist, ist die Haltung der Verwaltung nicht nur kontraproduktiv, sondern auch eine direkte Einmischung in geschäftliche Grundlagen, die für die Cafés rund um das Konditorei-Café anscheinend nicht gelten.

In der Marktstraße Ecke Parkstraße wurde ein Tabakladen zum Stehcafé mit Bäckerei umgenutzt und schräg gegenüber wurde ein ehemaliger Posterladen zum Café. Beide befinden sich dort in direkter Nachbarschaft. Hinzu kommen eine Eisdiele und ein italienisches Restaurant, sowie vier Bäckereien mit Café-Betrieb in der Nordseepassage.

Auch einen Containerhafen kann man umnutzen, so wie beim JadeWeserPort geschehen. Dort hat der Betreiber Eurogate den Norden der Kaje temporär für ein Jahr als Schwerlastkaje für den Zusammenbau und den Abtransport von Offshore-Rotoren eingerichtet.

Die Sinnhaftigkeit des Eingriffs der politischen Gremien in die geschäftlichen Grundlagen erschließt sich nicht. Hinzu kommt, dass der Wilhelmshavener Oberbürgermeister Andreas Wagner eine Joboffensive sein eigen nennt, was sich so betrachtet wieder mal als reine PR-Blase entpuppt.

Dem Oberbürgermeister von Wilhelmshaven, der sich selbst als Oberwirtschaftsförderer sieht, scheint die Wirtschaftspolitik der Stadt langsam aber sicher zu entgleiten.

Ob der Verwaltungswille zusammen mit einer etwaigen Ratsentscheidung gegen eine Umnutzung überhaupt vor Gericht Bestand hätte, darf bezweifelt werden. Laut Oberbürgermeister Wagner sei ein Mitbestimmungsrecht der Stadt im Grundbuch geregelt. Wenn dieser Eintrag geändert werden soll, sei dies nur per Ratsbeschluss möglich.

Es kann auch nicht im Sinne der Stadt sein, Hundertausende von Euro in die Hand zu nehmen, um das Parkcafé Köhler abreißen zu lassen, um dann ein Stück Grünfläche aus dem Grundstück werden zu lassen.

Thomas Köhler versteht die Haltung der Stadt nicht, zumal ihn auch niemand gefragt hat, ob er was dagegen hätte, dass um ihn herum gleich mehrere Cafés entstehen. Es ist eine Milchmädchenrechnung, dass es für ihn langfristig zu Einnahmeverlusten kommen mußte. Würde die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzen und den Verkauf verhindern, müßte der Konditormeister weit unter Wert verkaufen.

Desweiteren stünde die Zukunft eines Wilhelmshavener Gastromoms auf dem Spiel und damit Arbeitsplätze, falls dieser keinen adäquaten Platz für sein Restaurant finden würde, sowie weiterer unnötiger Leerstand von Geschäftsflächen in der City.

Sollten alle Versuche, mit der Verwaltung auf sachlicher Ebene zu verhandeln, scheitern, fasst Thomas Köhler den Gang zum Verwaltungsgericht ins Auge.


Wolf-Dietrich Hufenbach
GRUPPO|635 definitif | Wilhelmshaven


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