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Gasstreit-Urteil vertagt
05|06|2009



Mitglieder der Bürgerinitiativen aus Wilhelmshaven, Schortens und Oldenburg demonstrierten vor dem Landgericht.

Am 4. Juni 2009 wurde vor der Oldenburger Landgericht der Musterprozeß der Gas und Elektrizitätswerke Wilhelmshaven [GEW] gegen mehrere Mitglieder der Wilhelmshavener Gaspreisinitiative fortgesetzt.

Die Beklagten erhofften sich für heute eine Urteilsverkündung, jedoch meinte die Vorsitzende Richterin, zuerst wolle man verhandeln.

Der Prozess verlief jedoch ergebnislos, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. Die Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 9. Juli 2009, 9.00 Uhr festgelegt.

Die Bürgerinitiative, die sich 2005 gründete, streitet um die "Billigkeit" der Energiepreise, kürzt die Zahlungen an die GEW und will den Wilhelmshavener Energieversorger dazu bringen, seine Kalkulation offenzulegen.

Mit dem Musterprozess der GEW gegen einige Mitglieder der Bürgerinitiative erhofft sich der Energieversorger, seine Preiserhöhungen der vergangenen Jahre generell durchsetzen zu können.

Die Beklagten dagegen sind guter Hoffnung, dass die Klage der GEW in den wesentlichen Punkten abgewiesen wird. Das würde bedeuten, dass alle Kunden der GEW, welche Gas zu dem Sondertarif ES beziehen, als Sonderkunden anzusehen wären. In dem Falle sind sämtliche Preisanpassungen gegenstandslos, weil die Verträge keine transparente Preisanpassungsklausel enthalten und damit nicht "gerichtsfest" sind.

Sofern das Landgericht eine Revision zulässt - diese hatte der Prozessbevollmächtigte der GEW gegen ein für die GEW negatives Urteil bereits angekündigt - wird der Prozess vor dem Oldenburger Oberlandesgericht weiter verhandelt.


Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven

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http://www.energieverbraucher.de
Prozess gegen Energiepreisgegner wurde fortgesetzt


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