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BASU empört über die juristische Ausdünnung von Arbeitnehmerrechten
13|08|2013



Rollt hier nicht schon längst Wagners Privatisierungswelle inklusive Arbeitnehmerrechtsausdünnung auf Wilhelmshaven zu?

Wie die BASU [Freie Liste für Bildung/Arbeit/Soziales/Umwelt] erfahren hat, beabsichtigt die Stadt Wilhelmshaven im Bereich TBW zwei Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die erst vor kurzem ihre Ausbildung abgeschlossen haben, nicht zu übernehmen

Dieses Vorhaben ist bei der Stadt Wilhelmshaven bislang einmalig und nicht sachlich zu begründen.

Die beiden Auszubildenden haben ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichen Noten abgeschlossen.
 
Die Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich Grünpflege sind vorhanden und die Besetzung mit jungen, engagierten Kräften wäre mehr als wünschenswert. Darauf zu pochen, dass diese Arbeitsplätze für Landschaftsgärtner und nicht für Zierpflanzengärtner vorgesehen sind, ist praxisfremd. Eine derart strikte Trennung ist im Betrieb gar nicht vorhanden.
 
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz sieht ausdrücklich die unbefristete Übernahme der Interessenvertreter der Jugendlichen vor. Eine Ausnahme durch eine Klage beim Verwaltungsgericht wird nur gemacht, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann.
 
Das Verwaltungsgericht wird hoffentlich feststellen, dass das Ansinnen der Stadt Wilhelmshaven zurückzuweisen ist und die beiden jungen Gärtner ihren unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Bleiben wird aber bei den anderen jungen Auszubildenden der Stadt das Gefühl, dass ihr Arbeitgeber trotz hervorragendem Ausbildungsergebnis keine Möglichkeit auslässt, um sie loszuwerden.
 
Die BASU befürchtet, dass dieser Versuch als Zeichen dafür zu werten ist, dass man möglichst in diesem Bereich wie bisher weiter mit befristeten Kräften arbeiten möchte, um einen schnellen Personalabbau, der z.B. bei einer Privatisierung nötig wäre, zu erreichen. 

Quelle: BASU



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