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Schlachten trächtiger Rinder wird gemeinsam beendet
24|09|2015



Man sollte sich schon ´mal die Frage stellen, wie hoch der eigene Fleischkonsum überhaupt sein muss. Manchmal ist weniger mehr.

Niedersächsische Vereinbarung von mehr als 20 Akteuren unterzeichnet   

Noch immer sterben in Deutschland ungeborene Kälber tausendfach einen qualvollen Erstickungstod, weil das Schlachten tragender Rinder tierschutzrechtlich nicht verboten ist. "Das ist ein unerträglicher Zustand", so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Niedersachsen hat deshalb bereits 2014 auf der Agrarministerkonferenz an den Bund appelliert, endlich gesetzlich zu handeln. Da bislang jedoch nichts geschehen ist, hat Niedersachsen eine Initiative gestartet, die Mittwoch in eine bundesweit in diesem Umfang einmalige Vereinbarung mündet, "damit das Schlachten trächtiger Rinder endlich aufhört", so Meyer. Deshalb dankte der Minister allen Beteiligten, darunter Schlachtunternehmen, landwirtschaftlichen Organisationen, Transporteuren, Viehvermarktern, kommunalen Verbänden sowie Organisationen der Tierärzte und des Tierschutzes.

Auf die "Niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder" haben sich insgesamt bisher 23 Unterzeichner geeinigt, zudem noch andere Akteure ihr Interesse an einer Unterzeichnung bekundet. Landwirtschaftsminister Christian Meyer: "Dass so viele verschiedene Beteiligte bei dieser Vereinbarung mitmachen, zeigt die enorme Betroffenheit bei dem Thema und sendet zugleich ein deutliches Signal an den Bund: Dieser hat die Pflicht und Verantwortung, entsprechende Gesetze wie die Tierschutz-Transportverordnung oder das Tierschutzgesetz zu verschärfen, damit Schmerzen und Leiden ungeborener Kälber aufhören."

Bislang habe jedoch Bundesagrarminister Christian Schmidt seinen hehren Worten keine Taten folgen lassen. Meyers Forderungen: "Das Schlachten tragender Rinder muss verboten werden, ungeborene Kälber sind tierschutzrechtlich zu schützen, und es reicht bei Weitem nicht mehr aus, den Transport tragender Rinder wie bisher nur innerhalb der letzten zehn Prozent des Trächtigkeitsstadiums als unzulässig zu deklarieren." In der Vereinbarung heißt es nun, dass das Schlachten von Rindern, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, beendet werden soll. In der Vereinbarung erklären die Unterzeichner überdies auch ihre ethische Verantwortung und ihren Willen, Rinderföten vor Leiden und Schmerzen zu bewahren, indem die Schlachtung tragender Rinder vermieden wird. Dazu gehört die Verpflichtung des Erzeugerbetriebes sicherzustellen, dass Rinder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium nicht mehr geschlachtet werden. Bevor ein Rind zur Schlachtung gebracht wird, hat sich der Landwirt zu vergewissern, dass keine fortgeschrittene Trächtigkeit vorliegt. Ansonsten muss er die Kalbung abwarten.

Die Transportunternehmen und Schlachthöfe verpflichten sich, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit ist. Auch eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb ist vorgesehen. Die Vereinbarung gilt, bis eine konkrete rechtliche Regelung für den Schutz von Rinderföten und die Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium erfolgt ist. "Dazu benötigen wir entsprechende tierschutz- und transportrechtliche Regelungen, die durch wirksame Sanktionsmaßnahmen flankiert werden", sagte Landwirtschaftsminister Meyer.

Die jetzige Vereinbarung ist auch eine Folge der Agrarministerkonferenz vom September 2014 in Potsdam. "Damals haben sich neben Niedersachsen noch zehn andere Bundesländer einhellig dafür ausgesprochen, das Schlachten gravider Rinder zu verbieten, weil dies absolut inakzeptable Tierqualen nach sich zieht," sagte Meyer. Niedersachsen gehe daher von der Übernahme der Erklärung durch andere Bundesländer aus. Tatsächlich erleidet ein Fötus, wenn das trächtige Muttertier geschlachtet wird, große Qualen: Während des Schlachtprozesses erstickt das ungeborene Kalb in der Gebärmutter, weil die Bauchhöhle der Mutterkuh erst nach rund 20 Minuten geöffnet wird. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das ungeborene Kalb im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerz- und wahrnehmungsfähig. "Ich bin sehr froh über die nun getroffene Vereinbarung", sagte Niedersachsens Agrarminister Meyer. „Wir haben schon zu viel Zeit verloren. Das Thema ist aber zu wichtig, um es auf die lange Bank zu schieben. Wir können und wir wollen mehr für den Tierschutz tun."

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zum Hintergrund:
Gravide Rinder sind tragende Rinder. Die Tragezeit bei Rindern beträgt etwas mehr als neun Monate, nämlich rund 285 Tage.

In Deutschland werden pro Jahr rund 1,7 Millionen weibliche Rinder geschlachtet.

Die Schätzungen zur Schlachtung trächtiger Rinder in Deutschland schwanken:
Die Bundestierärztekammer spricht von 180.000 Tieren jährlich, die Tierärztliche Hochschule Leipzig von rund 80.000 Tieren.


In Niedersachsen gibt es rund 250 Schlachthöfe, darunter neun, die mehr als 75 Rinder pro Woche schlachten. Allein in diesen neun Schlachthöfen sind im Jahr 2014 rund 202.500 weibliche Rinder, also Kühe und Färsen, geschlachtet worden.

In Niedersachsen werden - vom Kalb bis zur Kuh - etwa 2,65 Millionen Rinder gehalten, darunter rund 845.000 Milchkühe.

Unter den ungefähr 22.200 Rinder haltenden Betrieben in Niedersachsen befinden sich etwa 11.000 Milchviehhalter sowie 6500 Halter von Mutterkühen und rund 4700 Mastbetriebe.


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