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Rammarbeiten JadeWeserPort: Keine Sonntagsruhe
12|12|2008



Da steht sie, die Ramme und soll auch Sonntags ihren Dienst tun - nicht ganz geräuschlos - und die Lobby hat schon die nächste Ausrede parat, um sich den Krach zu genehmigen und anderen zuzumuten: Der Zeitplan muß eingehalten werden.

Sachstandbericht zu den Rammarbeiten am Sonntag den 07.12.2008 am JadeWeserPort

Wo leben wir eigentlich? Wenn sich der normale Bürger einmal an einem Sonn- oder Feiertag erdreistet irgendeine Arbeit an seinem Haus vorzunehmen, wird er sofort in die gesetzlichen Schranken gewiesen. Das ist natürlich korrekt, da man an Sonn- und Feiertagen natürlich keine unnötigen störenden Geräusche erzeugen darf. Der Gesetzgeber sagt dazu ganz klar: „An Sonn- und Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.“

Genau diese nicht mehr bestehende Sonntagsruhe brachte viele Bürger aus dem Stadtnorden am letzten Sonntag auf die Barrikaden. Schon um 07:30 Uhr läuteten die Rammen am JadeWeserPort das allgemeine Wecken im Stadtnorden ein.

Natürlich wendeten sich die Bürger sofort an die Stadt, die Polizei, das Gewerbeaufsichtsamt usw. [Hoffentlich bleiben die Bürger auch weiter so aktiv!!!]

Die Polizei konnte nichts unternehmen, da, so die Antwort der Polizei am Telefon, die Stadt Wilhelmshaven eine Genehmigung erteilt habe.

Auf Grund dieser Aussage wendeten sich die Bürger des Stadtnorden an ihren Ratsvertreter der BASU, Joachim Tjaden. – An wen auch sonst? Und wie gewohnt wurden die Beschwerden sofort aufgenommen und reagiert.

Seit Sonntag versucht die BASU nun zu klären, was eigentlich tatsächlicher Sachstand ist.
Die Stadt hat natürlich keine Genehmigung erteilt - kann und darf  das auch nicht.

Hier die Antwort der Stadt vom 08.12.2008:

Ratsherr Tjaden

Wegen der von einigen Bürgern beanstandeten Rammarbeiten am Sonntag, dem 07.12.2008 habe ich mit Herrn Weiss von der JWP-Realisierungsgesellschaft gesprochen.
Danach sind nicht die Arbeiten als solche zu genehmigen. Generell sind im Plan-feststellungsbeschluss Rammarbeiten zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr, unabhängig vom jeweiligen Wochentag, genehmigt.
Die Genehmigungspflichtigkeit für die Sonntagsarbeit durch das GAA Emden bezieht sich rein arbeitsrechtlich auf den Schutz der Mitarbeiter und muss nur aus diesen Gründen beantragt werden.
Da die BUNTE ihren Sitz in Papenburg hat, ist das GAA Emden zuständig.
Von einer Einstellung der Rammarbeiten am 07.12.2008 nach dem Anruf mehrerer Bürger ist ihm nichts bekannt. Die JWP-Realisierungsgesellschaft wird auch weiterhin auf sonntägliche Rammarbeiten angewiesen sein, um den Zeitplan einzuhalten. Deshalb wird auch für das nächste Jahr ein entsprechender Antrag bei GAA Emden gestellt werden.
Wird  ebenfalls im VA am 08.12.2008 beantwortet.

Kottek
Stadtbaurat

Auch die Polizei antwortete am 09.12.2008:

Sehr geehrter Herr Tjaden,
die PI Wilhelmshaven hat Ihre Anfragen zuständigkeitshalber an die Wasserschutzpolizei Wilhelmshaven weitergeleitet.
Der von Herrn Kottek an Sie gerichteten Antwort ist von hier lediglich noch folgendes hinzuzufügen: Der Arbeitsgemeinschaft JadeWeserPort ist durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Emden auch für den 14.12.2008 die Sonntagsarbeit bewilligt worden.

Mit freundlichen Grüßen...

Die Genehmigung des GAA Emden bezieht sich dabei natürlich nicht auf den eigentlichen Baustellenbetrieb, sondern nur auf die arbeitsrechtliche Erlaubnis zum Mitarbeitereinsatz.

Um auch hier Klarheit zu bekommen, wurde auch das GAA Emden angeschrieben, und  das GAA Emden Antwort wie folgt:

Sehr geehrter Herr Tjaden!
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Emden hat für bis zu 10 Mitarbeiter der Firma Bunte Sonntagsarbeit für den 07. und 14.12.08 bewilligt. Den Betrieb der Baustelle Jade-Weser-Port an Sonntagen hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Emden nicht genehmigt.

M.f.G.
K. Kampshoff

Endlich eine klare, und auch korrekte Antwort.

Also gibt es für die Rammungen auch keine Genehmigung durch irgendein Gewerbeaufsichtsamt, da dieses gar nicht zuständig ist.

Zuständig für den JadeWeserPort und die entsprechenden Genehmigungen ist die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich, die natürlich auch angeschreiben wurde.

Und auch die WSD gab uns am 09.12.2008 eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Tjaden,
die Aussagen der Stadt Wilhelmshaven zum Genehmigungsumfang von Rammtätigkeiten für das Vorhaben JWP sind zutreffend. Im Planfeststellungsbeschluss sind schlagende Rammarbeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm im Umfang der Auflage A. II. 5.29 eingeschränkt und damit außerhalb der Zeit vom 7.00 - 20.00 Uhr ausgeschlossen worden. Eine weitergehende Beschränkung kam nicht in Betracht. Ich verweise auf die Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses auf S. 437 ff., 833 ff.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Hellenbrecht


Nur ist diese Antwort „leider“ wenig schlüssig. Im Planfeststellungsbeschluss der WSD, der uns in vollem Wortlauf vorliegt, sind Rammarbeiten zwar, wie in der Antwort angegeben, außerhalb der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeschlossen, aber eine Genehmigung für die in allgemeinen Rechtsvorschriften ausgesprochenen Verbote an Sonntagen wurde nicht erteilt. Da es aber verboten ist, an Sonntagen störende Geräusche zu verursachen, hätte die WSD konkret darauf hinweisen müssen, dass hierfür eine Sondergenehmigung erteilt wird. Das tat die WSD nicht. Und damit steht für uns immer noch fest, dass es keine Sonntagsrammungen geben darf.

Das teilten wir mit Datum vom 10.12.2008 der WSD wie folgt mit:

Sehr geehrter Herr Hellenbrecht,
leider kann ich ihren Ausführungen nicht folgen.
Aus diversen Vorschriften und Verordnungen ist zu entnehmen, dass an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind.
Ausnahmen hierzu müssen demnach gesondert von den allgemeinen Bestimmungen genehmigt werden.
Das ist im Planfeststellungsbeschluss auch unter den von Ihnen angegebenen Punkten nicht erfolgt. Da im PFB auch kein Hinweis auf besondere gesetzliche Vorschriften, die eine Sonntagsarbeit erlauben würden, gegeben wurden, oder auch nur darauf verwiesen wird, scheint die WSD, wenn sie denn Sonntagsarbeit zulassen wollte, vergessen zu haben. Damit gelten die allgemein gültigen Vorschriften, wie z.B. die Feiertagsschutz-Verordnung Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FSchVO)-
Auszug -
§ 2 An Sonntagen und an allgemeinen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, soweit sie nicht durch gesetzliche Vorschriften besonders zugelassen sind.

Der reine Hinweis auf bestimmte Tageszeiten ohne Angabe der Wochetage reicht sicher nicht aus hieraus schließen zu wollen, dass automatisch auch die Sonntage einbegriffen sind. Der PFB umfasst weit mehr als 1000 Seiten und ist in allen Punkten sehr ausführlich verfasst, so dass man davon ausgehen muss, dass auch die Hinweise auf den Baustellenbetrieb, und die darin angegebenen Zeiten sehr Gewissenhaft und ausführlich verfasst wurden.
Betrachtet man andere Planfeststellungsbeschlüsse für Großprojekte, werden hier bei Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften sehr detaillierte Angaben über Zeiten und Wochentage gemacht, an welchen abweichende Regelungen getroffen wurden. So auch im PFB CT IV, auch ausgeführt von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest.

Natürlich habe ich in den möglichen Rechtsvorschriften diverse Ausnahmefälle gefunden. Keiner dieser Ausnahmefälle trifft jedoch auf eine Baustelle wie den JWP zu. Es liegt hier weder der Fall einer drohenden Gefahr vor, noch könnte man darauf abzielen, dass Terminnöte bestehen - schon heute rund 6 Jahren Verzögerung [Fertigstellungstermin sollte 2006 sein]

Das die WSD grundsätzlich Rammarbeiten außerhalb der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr ausgeschlossen hat ist aus meiner Sicht sehr begrüßenswert, da die WSD mit dieser Aussage von vornherein auch ausgeschlossen hat, dass es zukünftig irgendwelche Sondergenehmigungen geben kann. Dafür danke ich Ihnen.

Aus den oben gemachten Ausführungen können Sie entnehmen, dass ich immer noch davon ausgehe, dass Rammarbeiten an Sonntagen nicht genehmigt sind. Sicherlich könnte ich nach den einschlägig bekannten Listen über Maschinen die nicht an Sonntagen betrieben werden dürfen den Kreis der nicht erlaubten Sonntagsarbeiten am JWP noch weiter ausweiten. Daran ist mir, da darüber auch bisher keine Beschwerden bei mit eingegangen sind, aber nicht gelegen.

Bitte geben sie mir schnellstmöglich eine Antwort auf die Frage, ob auch weiter an Sonntagen gerammt wird. Sollten Sie zu der Auffassung gelangen, dass Rammungen auch am Sonntag erlaubt sind, würde ich gern wissen wo, und nach welchen Vorschriften die WSD diese Arbeiten konkret genehmigt hat.

Ausdrücklich möchte ich, da es wohl wieder einmal zu Verwechslungen gekommen ist, darauf hinweisen, dass ich mit meinen Ausführungen nur die Interessen der Bürger dieser Stadt vertrete, nicht aber meine persönlichen Interessen - abgesehen davon, dass ich mir, wie am letzten Sonntag ab 07:30 Uhr sicherlich angenehmeres vorstellen kann, als die Anrufe zu recht aufgebrachter Bürger entgegen zu nehmen.    

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Tjaden
Ratsherr der Stadt Wilhelmshaven


Nun sind wir ja mal gespannt, wie geltendes Recht, was auf jeden Bürger der an einem Sonn- oder Feiertag Arbeitsgeräusche verursacht, angewendet wird, jetzt von den zuständigen Stellen [WSD] so ausgelegt wird, dass es für den öffentlichen Auftraggeber für den JadeWeserPort, nicht gilt.

Interessant ist nun folgendes: Wenn die WSD keinen Ausweg [Ausrede] finden sollte, müsste die WSD wohl gleich auch darüber nachdenken, wie hoch denn die Strafe für die widerrechtlichen Rammungen am Sonntag den 07.12.2008 angesetzt wird, und welche gemeinnützige Institution diese Gelder zugesprochen bekommt.

Wir bleiben natürlich weiter am Ball. 

Mit freundlichen Grüßen



Joachim Tjaden
Fraktionsvorsitzender BASU-Wilhelmshaven
Gruppensprecher BASU / Tholen

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PRESSEMITTEILUNG:
Aktenzeichen: BASU/Tholen-PM-001-417
Datum: 11.12.2008
Download Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung:
PM: Sachstandbericht Rammarbeiten am Sonntag den 07.12.2008 JWP
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