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Eine Klatsche für unseren Bundeswirtschaftsminister
15|10|2016



Gabriels kryptische Einstellung zu CETA wirkt, als habe er sich schon einen festen Platz in den Reihen der Industrie besorgt.

Nach der Entscheidung unseres Verfassungsgerichtes über die Klage von über 100.000 Bundesbürgern zu dem strittigen Genehmigungsverfahren für das geplante Freihandelsabkommen CETA müsste unser Minister und SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel eigentlich auch den 8 Verfassungsrichtern unterstellen, dass sie "reich und hysterisch" seien – hatte er doch so noch vor einiger Zeit in einem Fernsehinterview all jene Menschen eingestuft, die Bedenken gegen die geplanten Freihandelsabkommen CETA, TTIP und auch TiSA angemeldet haben.

Der SPD-Parteikonvent in Wolfsburg wurde offenbar hinter eine Fichte geführt – einige Delegierte werden inzwischen wohl nachdenklich geworden sein.

Auch ich hatte mich dieser Verfassungsbeschwerde angeschlossen, da ich es einfach als konsequent ansah mich auch daran zu beteiligen, wenn man inzwischen in den letzten Monaten 18 kritische Vorträge zu diesen Freihandelsabkommen vor den verschiedensten Gruppen und Institutionen in Friesland und Wilhelmshaven halten durfte. Besonders interessant dabei die Veranstaltungen in mehreren Oberstufenklassen im Fachbereich Wirtschaft.

Auch wenn ich eine weitergehende Entscheidung des BVerG erhofft hatte, dieses Ergebnis vom 13. Oktober wird sicher der Bundesregierung und der EU-Kommission einige "rote Linien" aufzeigen und damit die Aushöhlung demokratischer Entscheidungsregeln verhindern. Neben inhaltlicher Bedenken [Paralleljustiz für Konzerne, regulatorische Kooperation, Fortschreibung des Abkommens durch einen Ausschuss, u.a.] war gerade das von EU-Kommission geplante vorläufige Inkrafttreten dieses völkerrechtlichen Vertrages ohne jegliche Zustimmung der nationalen Parlamente ein Verstoß gegen jegliche demokratische Spielregeln.

Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist: Wir haben drei ganz wichtige Erfolge errungen und damit unserem Bundeswirtschaftsminister und unserer Kanzlerin eine Klatsche verpasst. Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.

Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitglieds- staaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.

Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen.

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Peter Torkler
Schortens

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