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Neue UBA-Studie: 100% Strom aus EE bis 2050 möglich
08|07|2010



Das Wangerland macht es uns in fast jeder Hinsicht vor.

Das Umweltbundesamt [UBA] hat eine Studie unter dem Titel „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ veröffentlicht, wonach die vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 technisch [und ökologisch vertretbar] möglich ist.

Analysiert wurden darin neben der stundenweisen Simulation die Last- und Erzeugungsgradienten, die Flexibilität von Reservekraftwerken und der Elektrolyse sowie Regelleistungsbedarf und -bereitstellung. Pumpspeicherwerke, GuD-Kraftwerke auf Basis von eE-Wasserstoff und eE-Methan, mit Biogas betriebene Gasturbinen, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung und regelbare Lasten können jederzeit die Fluktuationen der Erneuerbaren und der Last ausgleichen sowie ausreichend Regelleistung bereitstellen.

Voraussetzung sei aber ein erheblicher Ausbau der Reservekapazitäten und eine völlig neue Infrastruktur zur Stromspeicherung, so das Fazit der Studie, die vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik [IWES] im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde.
 
Die Studie findet sich auf den Internetseiten des UBA unter:
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3997.pdf
 
Sehr interessant sind etwa die Handlungsempfehlungen. Danach ergeben sich für die 100%ige Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien bis 2050 bereits heute Anforderungen an den konventionellen Kraftwerkspark. Diese sind laut UBA [siehe S. 183ff.]:
 
Kein weiterer Neubau von Kohlekraftwerken
Für die Versorgungssicherheit besteht bis zum Jahr 2020 – auch mit dem Atomausstieg – über die derzeit in Bau befindlichen Anlagen hinaus kein Neubaubedarf an konventionellen Kraftwerken ohne Kraft-Wärme-Kopplung.

Da Kohlekraftwerke Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten haben, bestünde bei einem Neubau von weiteren Kohlekraftwerken die Gefahr einer Festlegung auf einen emissionsintensiven fossilen Kraftwerkspark.

Bei einer konsequenten Senkung der Emissionsobergrenzen [CAP] im Emissionshandel und einer weiterhin vorrangigen Einspeisung erneuerbarer Energien nach 2020 wird die Auslastung dieses fossilen Kraftwerkparks deutlich niedriger ausfallen, als es heute üblicherweise geplant wird. Es besteht daher das Risiko von Fehlinvestitionen und volkswirtschaftlichen Einbußen.
 
In manchen Szenarien wird die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid [CCS] als Möglichkeit gesehen, die Klimaschutzziele auch mit dem Betrieb von Kohlekraftwerken zu erreichen.

CCS ist nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht nachhaltig, kann aber unter Umständen als Brückentechnologie eine Rolle im Klimaschutz übernehmen.

Für die Erfüllung der langfristigen Klimaschutzziele sind allerdings nicht nur drastische Emissionsminderungen bei der Stromerzeugung erforderlich, sondern auch bei den – deutlich schwieriger zu reduzierenden – prozessbedingten Emissionen der Industrie. Die potentiell vorhandenen CO2-Speicher sollten daher vorrangig für die Senkung der prozessbedingten Emissionen und – falls zukünftig erforderlich und möglich – für ein Absenken der CO2-Konzentrationen der Atmosphäre vorgehalten werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist dies geboten, solange noch keine belastbaren Informationen über die Kapazitäten der CO2-Speicher bestehen.
 
Hochflexible Gaskraftwerke für den Übergangszeitraum
Mit der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien nimmt der Anteil fluktuierend einspeisender Kraftwerke zu. Zum Ausgleich dieser Einspeiseschwankungen ist neben den in Kapitel 8.6 beschriebenen Anpassungen der Energieinfrastruktur für einen Übergangszeitraum ein flexibler, möglichst emissionsarmer konventioneller Kraftwerkspark notwendig. Sollte ab 2020 Bedarf an fossilen Kraftwerken bestehen, wäre dieser mit flexiblen GuD-Kraftwerken zu decken, die zunächst auf Erdgasbasis betrieben werden. Für das hier dargestellte Szenario einer regenerativen Vollversorgung kann die Befeuerung dieser Anlagen sukzessive auf eE-Methan umgestellt werden. Für eine Befeuerung mit reinem Wasserstoff müssten die Anlagen gegebenenfalls mit einer modifizierten Gasturbine umgerüstet werden.
 
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Die Kraft-Wärme-Kopplung auf Erdgasbasis ist eine effiziente und relativ klimaschonende Option zur Deckung des Strombedarfs. Sie wird in der Übergangsphase zu einem vollständig erneuerbaren Energiesystem eine wichtige Rolle spielen. Ihre Realisierbarkeit sollte daher in jedem Einzelfall geprüft werden. Hohe Primärenergie- und Treibhausgaseinsparungen durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen allerdings zwingend hohe Gesamtnutzungsgrade voraus und mithin einen möglichst konstanten Bedarf an Prozess- oder Raumwärme und Klimatisierung.

Der Gesetzgeber sollte daher das Instrumentarium zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stärker als bisher auf Einsatzbereiche mit entsprechenden Potentialen, z.B. in der Industrie, im verarbeitenden Gewerbe oder bei der Objektversorgung, ausrichten. Wo es machbar ist, sollen KWK-Anlagen eine gute Teillastfähigkeit aufweisen und im Teillastbetrieb auch Regelleistung bereitstellen können. Der Einsatz von Wärmespeichern und Reservekesseln kann dazu beitragen, da er die Stromeinspeisung vom Wärmebedarf zeitlich teilweise entkoppelt.
 
Keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke
Für eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke besteht aus Sicht des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit kein Bedarf282. Die Nutzung der Atomenergie führt vielmehr zu Gefährdungen von Menschen und Umwelt entlang der gesamten Brennstoffkette:
- Der Uranabbau verursacht Schäden für Mensch und Umwelt.
- Der Betrieb kann zu katastrophalen Unfällen führen.
- Der radioaktive Abfall strahlt über Jahrmillionen.

Darüber hinaus müssen Atomkraftwerksbetreiber den Nachweis erst noch erbringen, dass sich die Kraftwerke ohne Sicherheitsverlust flexibel betreiben lassen und somit der Vorrangregelung für erneuerbare Energien und ihrem Ausbau nicht im Wege stehen.
 
Darüber hinaus werden viele weitere Handlungsempfehlungen beschrieben, unter anderem:
- Verbindliche Minderungsziele für Treibhausgasemissionen bis 2050,
- Schaffung eines Allgemeinen Klimaschutzgesetzes,
- Anpassung der Raumordnung - Landesweite und regionale Energieentwicklungskonzepte,
- Unterirdische Raumordnung mit Vorrang für nachhaltige Nutzung einführen,
- Energiebesteuerung weiterentwickeln und klimaschädliche Subventionen abbauen,
- Netzumbau und -ausbau vorantreiben, Stromnetze optimieren,
u.v.a.m.
 
Alles in allem eine sehr lesenswerte Studie, die - von unabhängiger Seite - unsere Argumente gegen den Bau weiterer Kohlerkraftwerke stärkt.


Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven

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